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Rechtsprechung
   BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20834
BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95 (https://dejure.org/1997,20834)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 4 RA 113/95 (https://dejure.org/1997,20834)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 (https://dejure.org/1997,20834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung einer Anrechnungszeit nach den Bestimmungen des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG - Vorliegen einer Fachhochschulausbildung oder Hochschulausbildung nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) - Anforderungen an einen Anrechnungszeittatbestand im Sinne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87

    Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Dies wäre vielmehr allein durch das Bestehen der nach den Feststellungen des LSG vorgeschriebenen Diplom-Hauptprüfung (Senat in SozR 2200 § 1259 Nr. 100) und nach Durchlaufen des vollständigen Studienganges als ordentlicher Studierender möglich gewesen (…vgl insofern zusammenfassend auch LSG Baden-Württemberg in E-LSG An 002 sowie zur fehlenden Erfüllung des Begriffs der "Berufsbildung" durch den Status als Gasthörer im Kindergeldrecht SozR 3-5780 § 2 Nrn 23, 30).

    Die Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 1994 (4 RA 46/93), auf die sich das LSG als einzige Fundstelle aus der oberstgerichtlichen Rechtsprechung beruft, enthält ersichtlich keine hiervon abweichenden Feststellungen: Alle dort unter ausdrücklichem Hinweis auf eigene frühere Ausführungen (SozR 2200 § 1259 Nr. 100) erörterten Möglichkeiten des Abschlusses (Hochschulprüfung, staatliche oder kirchliche Prüfung) beziehen sich ebenso wie die unter besonderen Umständen zugelassenen Ausnahmen von diesen Regelformen ausdrücklich und gerade auf ein in den damals zugrundeliegenden Sachverhalten unzweifelhaft vorliegendes Studium.

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 46/93

    Anrechnungszeiten wegen Besuchs einer Hochschule - Abschluss der …

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Jedoch sei zu berücksichtigen, daß ausnahmsweise das Hochschulstudium auch ohne formale Prüfung "abgeschlossen" werden könne, wenn diese - wie zB beim Musikstudium - nicht ausschließlich vorgeschrieben sei (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 46/93).

    Die Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 1994 (4 RA 46/93), auf die sich das LSG als einzige Fundstelle aus der oberstgerichtlichen Rechtsprechung beruft, enthält ersichtlich keine hiervon abweichenden Feststellungen: Alle dort unter ausdrücklichem Hinweis auf eigene frühere Ausführungen (…SozR 2200 § 1259 Nr. 100) erörterten Möglichkeiten des Abschlusses (Hochschulprüfung, staatliche oder kirchliche Prüfung) beziehen sich ebenso wie die unter besonderen Umständen zugelassenen Ausnahmen von diesen Regelformen ausdrücklich und gerade auf ein in den damals zugrundeliegenden Sachverhalten unzweifelhaft vorliegendes Studium.

  • BSG, 30.08.1974 - 11 RA 130/73

    Fachschulausbildung - Zurechnung - Hochschulstudium - Kein Abschluß

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Dem steht von vornherein bereits der Umstand entgegen, daß der Kläger die in Frage stehende Zeit gerade nicht an einer derartigen Einrichtung, sondern an einer Hochschule verbracht hat (SozR 2200 § 1259 Nr. 4).

    Das BSG hat demgemäß bisher nur beiläufig die Möglichkeit erwähnt, eine abgeschlossene Hochschulausbildung ggf dann zu einer Fachschulausbildung hinzuzurechnen, wenn diese wegen des vorangegangenen Hochschulstudiums nachweislich abgekürzt worden sei (SozR 2200 § 1259 Nr. 4), es jedoch ausdrücklich abgelehnt, auch einem nicht absolvierten Fachschulstudium Wirkungen zuzuerkennen.

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80

    Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Ob eine Fach- oder Hochschulausbildung iS von § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b AVG vorliegt, bestimmt sich mangels einer Erläuterung dieser Begriffe in den Rentenversicherungsgesetzen im wesentlichen nach dem Status der Bildungsstätte (SozR 2200 § 1259 Nr. 52 = BSGE 61, 35 ff [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85];… SozR 2200 § 1259 Nrn 80, 86, 98); dieser steht nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen im vorliegenden Fall außer Frage (…vgl zu den Voraussetzungen der Anerkennung als Hochschule im einzelnen SozR 2200 § 1259 Nr. 96 = BSGE 61, 35 ff [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] und SozR Nr. 61 zu § 1259, jeweils mwN).
  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85

    Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung …

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Ob eine Fach- oder Hochschulausbildung iS von § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b AVG vorliegt, bestimmt sich mangels einer Erläuterung dieser Begriffe in den Rentenversicherungsgesetzen im wesentlichen nach dem Status der Bildungsstätte (SozR 2200 § 1259 Nr. 52 = BSGE 61, 35 ff [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85];… SozR 2200 § 1259 Nrn 80, 86, 98); dieser steht nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen im vorliegenden Fall außer Frage (vgl zu den Voraussetzungen der Anerkennung als Hochschule im einzelnen SozR 2200 § 1259 Nr. 96 = BSGE 61, 35 ff [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] und SozR Nr. 61 zu § 1259, jeweils mwN).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 62/80
    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Zeiten einer Fachschulausbildung sind demgegenüber nur solche, die ein Fachschüler an einer Fachschule verbringt (Bundessozialgericht , Urteil vom 13. August 1981, 11 RA 62/80).
  • BSG, 19.07.1963 - 1 RA 282/61

    Höhe der Hinterbliebenenrenten - Anrechnung einer Praktikantenzeit als …

    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Das Studium in diesem Sinne setzt voraus, daß ein als ordentlicher Hörer immatrikulierter Student einen geregelten Ausbildungsgang durchläuft (BSGE 19, 239 ff, 240 = SozR § 1259 RVO Nr. 8;… SozR § 1259 RVO Nrn 40, 47;… SozR 2200 § 1259 Nrn 58, 96, 100).
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 32/81
    Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95
    Zurückgewiesen wurde daher das Begehren nach der entsprechenden Umdeutung eines nicht abgeschlossenen Theologiestudiums, das aufgrund einer Einzelentscheidung der zuständigen kirchlichen Behörde der mit einer staatlichen Prüfung abzuschließenden zweijährigen Ausbildung an einer Fachschule für Katechese gleichgestellt worden war (Urteil vom 18. März 1982, 11 RA 32/81 mit Besprechung von Tannen in DRV 1982, 353 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - L 4 RA 61/04

    Lehrgang an einer Parteihochschule der SED als Anrechnungszeit

    In diesem Sinne setzt ein Studium voraus, dass der Versicherte, als ordentlicher Hörer immatrikuliert, als Student einen geregelten Ausbildungsgang durchläuft (vgl. Urteil des BSG vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 - m.w.N.).

    Rn. 25 Zutreffend hat die Beklagte auch die Anerkennung des absolvierten Lehrgangs als Schul- oder Fachschulausbildung abgelehnt, denn der Lehrgang ist an einer Hochschule durchgeführt worden; Zeiten einer Schulausbildung bzw. Fachschulausbildung sind aber nur solche, die an einer Schule bzw. Fachschule verbracht worden sind (BSG, Urteil vom 27. Februar 1997, a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 R 2791/11

    Gesetzliche Rentenversicherung: keine Anrechnungszeiten durch Seniorenstudium

    Hochschulstudium setze ein Studium voraus, bei dem der Versicherte, der als ordentlicher Hörer an einer Hochschule immatrikuliert sei, als Student einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufe (Verweis auf BSG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 - in juris).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 27. Februar 1997 (4 RA 113/95 a.a.O.) bereits zur Vorgängervorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, dem § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVG, ausgeführt hat, ist der Begriff der Hochschulausbildung identisch mit demjenigen des Studiums als der für die Hochschule typischen Ausbildung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10

    Einbeziehung eines Altersrentenbescheides in einen Rechtsstreit um einen …

    Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Ausbildung um eine Schulausbildung oder eine Fach- oder Hochschulausbildung handelt, kommt es mangels einer Erläuterung dieser Begriffe in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI im Wesentlichen auf dem Status der Bildungsstätte an (Vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1997, 4 RA 113/95, veröffentlicht in juris, dort Rz. 16 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 04.07.2017 - L 5 R 82/15

    Feststellung der Zeit der Ausbildung in einem Vermerkungsbescheid - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es dafür, ob die besuchte Bildungseinrichtung eine Hochschule ist, in erster Linie auf ihren Status als anerkannte Universität oder Hochschule an (BSG…, Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 66/85 - juris Rn. 9 unter Verweis auf: BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52; Urteil vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 -, juris Rn. 16).
  • LSG Bayern, 13.10.2016 - L 19 R 284/15

    Zur Verlängerung des Zweijahreszeitraums um Zeiten einer schulischen Ausbildung

    Selbst aus einer Vorbereitungszeit, die danach einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ermöglicht, folgt nicht, dass diese Zeit als Ausbildungszeit anzusehen wäre (so entschieden für Zeiten der Vorlesungsteilnahme ohne den Status eines ordentlichen Studenten durch BSG, Urteil vom 27.02.1997, Az. 4 RA 113/95 - nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 3 R 695/06
    Besitzt ein Versicherter nicht die allgemeine Hochschulreife, kann die Zeit der Einschreibung als Gasthörer wegen des fehlenden Status eines ordentlichen Studierenden keine Anrechnungszeit sein (BSG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 4 RA 113/95 -, zitiert nach juris).
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