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| BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Verfahrensbeteiligter
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 20.12.1989 - S 6 An 2982/86
- BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 3237
- MDR 1991, 477
- FamRZ 1991, 556
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83
Einwilligung in Sprungrevision
Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Dabei kann offenbleiben, ob eine (einfache) Kopie des die Erklärung enthaltenden Schriftstückes genügt (bejahend: BSGE 20, 154 = SoZR Nr. 17 zu § 161 SGG ), oder ob dann zusätzlich eine Unterschrift zu verlangen ist (so Meyer-Ladewig, SGG , 3. Aufl., § 161 Anm. 4 unter Hinweis auf BGHZ 92, 76 , wonach es an der Unterschrift fehlt, wenn Rechtsanwalt Übereinstimmung nur beglaubigt hat). - BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88
Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener …
Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Dies ergibt sich daraus, daß die Entscheidung des Familiengerichts über die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften rechtsgestaltende Wirkung hat und unmittelbar in die Rechtsposition der Rentenversicherungsträger eingreift (vgl. BSGE 66, 53, 57 SozR 2200 § 1304a Nr. 16 m.w.N.). - BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Daß die Erklärung, auf die sich die Klägerin beruft, bereits vor Erlaß des sozialgerichtlichen Urteils abgegeben worden ist, schadet nicht (…BSGE 12, 236 = SozR Nr. 14 zu § 161; BVerwGE 14, 259 ).
- BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter
Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Dabei kann offenbleiben, ob eine (einfache) Kopie des die Erklärung enthaltenden Schriftstückes genügt (bejahend: BSGE 20, 154 = SoZR Nr. 17 zu § 161 SGG ), oder ob dann zusätzlich eine Unterschrift zu verlangen ist (…so Meyer-Ladewig, SGG , 3. Aufl., § 161 Anm. 4 unter Hinweis auf BGHZ 92, 76 , wonach es an der Unterschrift fehlt, wenn Rechtsanwalt Übereinstimmung nur beglaubigt hat). - BSG, 26.01.1983 - 1 RA 55/81
Berufung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Berechnung der Rente
Auszug aus BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Die Revision ist auch statthaft, soweit sie nur die Höhe der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, also insoweit die Höhe der Rente für im Zeitpunkt der Revisionseinlegung bereits abgelaufene Zeiträume betrifft (§ 146 SGG ; hierzu SozR 1500 § 146 Nr. 14: Berufung auch ausgeschlossen, wenn die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente aus denselben Gründen beanstandet wird wie beim anschließenden Altersruhegeld). - BSG, 23.11.1976 - 5 RKn 34/75
Sprungrevision - Statthaftigkeit - Statthaftigkeit der Berufung - Bergmannsrente …
- BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung …
Auch ergibt sich aus der Zustimmungserklärung des Klägerbevollmächtigten hinreichend deutlich, dass er nicht nur der Zulassung, sondern auch der Einlegung der Sprungrevision zugestimmt hat, was aufgrund der erheblichen Bedeutung für den Rechtsschutz des Revisionsgegners erforderlich ist (…vgl BSG vom 6.11.2008 - B 1 KR 37/07 R - SozR 4-2500 § 44 Nr. 15 RdNr 11; BSG vom 28.11.1990 - 4 RA 19/90 - SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1 S 3). - OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18
Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der …
Mit der rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts wurden zugunsten des Vaters der Klägerin aufgrund der rechtsgestaltenden Wirkung Ansprüche begründet, womit auch unmittelbar in die Rechtsposition der Beklagten eingegriffen wurde (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 28. November 1990 - 4 RA 19/90, Rz. 24 zu Rentenanwartschaften eines Rentenversicherungsträgers).Daran würde sich auch nichts ändern, wenn der im Beschlusstenor genannte Betrag unrichtig wäre (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 28. November 1990 - 4 RA 19/90, Rz. 25).
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R
Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche …
Dies hat das BSG bereits in Bezug auf eine Missachtung des ursprünglich in § 1587b Abs. 5 BGB aF, § 1304a Abs. 1 S 4 RVO (= § 83a Abs. 1 S 4 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG) festgelegten Höchstbetrags entschieden, wenn der Rentenversicherungsträger als Beteiligter am familiengerichtlichen Verfahren kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des FamG eingelegt hat (BSG Urteil vom 28.11.1990 - 4 RA 19/90 - SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1 - Juris RdNr 24 f mwN;… bestätigt BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 4/00 R - SozR 3-2600 § 76 Nr. 1;… vgl auch BSG Urteil vom 8.11.1989 - 1 RA 5/88 - BSGE 66, 53 = SozR 2200 § 1304a Nr. 16).
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 37/07 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004 …
Den vor Ergehen des Beschlusses im SG-Verfahren abgegebenen schriftlichen Erklärungen der Beteiligten ist nach den Umständen des Falles hinreichend zu entnehmen, dass sie sich nicht lediglich mit der Zulassung der Sprungrevision, sondern auch mit deren Einlegung beim Bundessozialgericht (BSG) einverstanden erklärt haben (…zu diesem Erfordernis vgl zB: BSG SozR 1500 § 161 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 161 RdNr 4 und 4a mwN). - BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 4/00 R
Übertragung von Rentenanwartschaften - Überschreitung des Höchstbetrages - durch …
Das BSG habe mit Urteil vom 28. November 1990 - 4 RA 19/90 - (= SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1) zu der vergleichbaren Vorschrift des § 83a Abs. 1 Sätze 3 bis 5 AVG entschieden, daß das familiengerichtliche Urteil, gegen das kein am Versorgungsausgleich Beteiligter Beschwerde eingelegt habe, formell und materiell rechtskräftig werde und somit nach § 53g Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) für den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bindend geworden sei.Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. November 1990 - 4 RA 19/90 = SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1), muß der Versicherungsträger nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht aufgrund eines bis zum Ablauf dieses Tages rechtskräftig gewordenen Urteils des FamG, mit dem durch Versorgungsausgleich sog Rentenanwartschaften (iS der §§ 1587 ff BGB), also fiktive Rangstellenwerte, unter Mißachtung des in § 1587b Abs. 5 BGB, §§ 83a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2, 83b Abs. 2 AVG, § 96a Abs. 1 Reichsknappschaftsgesetz (RKG) festgelegten Höchstbetrages übertragen (und/oder begründet) worden sind, als wirksam behandeln; er muß insoweit für den Ausgleichsberechtigten (fiktive) Rangstellenwerte ("Werteinheiten"; seit dem 1. Januar 1992: "Entgeltpunkte") ermitteln und bei der Feststellung des Wertes seines Rechts auf Rente anrechnen, wenn er - wie hier - am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt war und deshalb von der Rechtskraftwirkung erfaßt ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 R 12/05
Rentenversicherung
Als Beteiligte hätten sie gemäß § 621e i.V.m. § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gegen die Entscheidung grundsätzlich Beschwerde einlegen können (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1). - BSG, 25.05.1993 - 4 RA 35/91
Versorgungsausgleich - Bereiterklärung - Beitragsentrichtung
Dies könnte deshalb nahe liegen, weil die Entscheidung des Familiengerichts über die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften rechtsgestaltende Wirkung hat, unmittelbar auch in die Rechtsposition der Rentenversicherungsträger eingreift und die Beklagte als Beteiligte (§ 53b Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ) das Recht gehabt haben könnte, gemäß § 621e i.V.m. § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gegen die Entscheidung des Familiengerichts Beschwerde einzulegen (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1). - BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 20/92
Sprungrevision - Sitzungsprotokoll - Abschrift - Form
Ausdrücklich offengelassen wurde die Frage vom 4. Senat (SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1); in der Formulierung unentschieden, allerdings auch nicht für die Entscheidung tragend, blieb sie beim 11. Senat (…SozR 1500 § 161 Nr. 2). - BSG, 30.01.2017 - B 14 AS 26/16 R
SGB-II -Leistungen; Sprungrevision; Zustimmung des Gegners; Vorlage der …
Die schriftliche Zustimmungserklärung muss ihrem Inhalt nach mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, dass nicht nur der Zulassung, sondern auch der Einlegung der Sprungrevision zugestimmt wird (…BSG Urteil vom 3.6.1981 - 11 RA 4/81 - SozR 1500 § 161 Nr. 29 S 62; BSG Urteil vom 28.11.1990 - 4 RA 19/90 - SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1 S 3). - BSG, 16.11.1993 - 4 RA 54/92
Streit zwischen Leistungsträgern über die Pflicht zur Zahlung eines einmaligen …
Als Beteiligte hätten sie gemäß § 621e i.V.m. § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gegen die Entscheidung grundsätzlich Beschwerde einlegen können (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1).
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