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Rechtsprechung
   BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,33808
BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96 (https://dejure.org/1996,33808)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 4 RA 24/96 (https://dejure.org/1996,33808)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 24/96 (https://dejure.org/1996,33808)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Ferner hat das an das geltende positive Recht gebundene Revisionsgericht nicht darüber zu befinden, ob der Bundesgesetzgeber aus Gründen des EV bzw aufgrund von Grundrechten verfassungsrechtlich verpflichtet ist, in das SGB VI zusätzliche Regelungen über Begünstigungen für bestimmte Personengruppen des Beitrittsgebietes aufzunehmen; vermeintliche Ansprüche, die gegen das Parlament und auf eine bestimmte Gesetzgebung gerichtet sind, unterliegen nicht der Rechtsprechungskompetenz des BSG (dazu näher schon BSGE 72, 50 [BSG 27.01.1993 - 4 RA 40/92] = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, Soziale Sicherheit 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, Soziale Sicherheit 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87

    Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9; SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, Soziale Sicherheit 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, Soziale Sicherheit 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92

    Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Der 11. Senat habe bereits zutreffend im Urteil vom 24. Juni 1993 (SozR 3-4100 § 134 Nr. 11) ausgeführt, daß die planmäßige Aspirantur kein Arbeitsverhältnis gewesen sei, es sich vielmehr um eine Qualifizierung mit dem Ziel, den Doktorgrad zu erwerben, gehandelt habe.
  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87

    Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung - …

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 2200 § 1259 Nr. 102 S 276; Nr. 75 S 202; Nr. 63 S 178; Nr. 38 S 101; jeweils mwN) berücksichtigt das SGB VI (wie früher AVG und RVO) nur bestimmte typische Ausbildungszeiten, wobei es "nicht das jeweils für den im Einzelfall vom Versicherten gewünschten Beruf Erforderliche, sondern lediglich ausgleichsweise das Vertretbare begünstigen will".
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89
    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, Soziale Sicherheit 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, Soziale Sicherheit 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 16/78

    Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Mehrere Ausbildungen

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Eine entsprechende oder ausdehnende Anwendung des Gesetzes auf dort nicht genannte Ausbildungsgänge ist nicht möglich; nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung kann als Ausbildungsanrechnungszeit berücksichtigt werden (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38 S 101).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 42/90
    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, Soziale Sicherheit 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, Soziale Sicherheit 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 87/76

    Zurückgelegte Beitragszeit - Studienzeiten in der DDR

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    § 248 Abs. 3 SGB VI schließt ohne inhaltliche Änderung an § 15 Abs. 3 des Fremdrentengesetzes (FRG) in der ab 1. Juli 1990 gültig gewesenen Fassung an (Art. 15 Abschn B Nr. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18. Dezember 1989 <BGBl I S 2261>); diese durch Art. 14 Nr. 14 RÜG wieder geänderte Fassung sollte die authentische Interpretation des vor dem 1. Juli 1990 geltenden, der individuellen Eingliederung und Entschädigung dienenden § 15 FRG durch die Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend BSG SozR Nr. 16 zu § 15 FRG; BSG SozR 5050 § 15 Nr. 9) einschränkend abändern (vgl BT-Drucks 11/4124 S 217), nach der die in der DDR versicherungspflichtigen, aber beitragsfreien Studienzeiten bundesdeutschen Beitragszeiten gleichstanden.
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 76/96

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur kein Tatbestand einer rentenrechtlichen …

    Hinsichtlich der Zeit der planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur werde auf die Urteile des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96) verwiesen.

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest (…SozR 3-2600 § 248 Nr. 1; Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ); Urteil vom 25. März 1997, 4 RA 48/96.

  • LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 6 KN 9/01

    Streit über die Feststellung eines Versicherungsverlaufs; Befugnis zur …

    Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (…stRspr des BSG - vgl. Urt. v. 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; Parallelentscheidungen vom selben Tag in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95;… BSG, Urt. v. 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - Urt. v. 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - Urt. v. 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4).
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 48/96

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechenbarkeit eines …

    Diese Regelung hat jedoch nicht zur Folge, daß beide "Rentensysteme" miteinander vermischt werden und der Berechtigte sich auf die jeweils günstigeren Bestimmungen über Anspruchselemente aus dem einen oder anderen System berufen kann (vgl Urteil des Senats vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 24/96).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - L 1 R 186/08

    Rentenversicherung - Forschungsstudium als Anrechnungszeit - Verfassungsmäßigkeit

    Es gebe nur eine Entscheidung zu der Zeit einer wissenschaftlichen Aspirantur (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 24/96).
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96

    Wert des Rechts auf Regelaltersrente - Rentenrechtliche Beurteilung des Zeitraums …

    Der Senat hält insofern an den Grundsätzen fest, die er in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ) bzw 25. März 1997 (4 RA 48/96) entwickelt hat.
  • LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01

    Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit; …

    Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (…stRspr des BSG - vgl. Urteil vom 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; die Parallelentscheidungen vom selben Tage in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; BSG, Urteil vom 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - BSG, Urteile vom 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - BSG…, Urteil vom 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4).
  • LSG Sachsen, 10.09.1997 - L 4 An 103/97

    Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus der Altersversorgung für …

    Nach § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI sind Zeiten der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung, die im Beitrittsgebiet zurückgelegt worden sind, nicht als Beitragszeiten nach Bundesrecht anzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, Az. 4 RA 24/96 = Die Beiträge 1997, 33 bis 34).
  • SG Dresden, 15.02.2006 - S 12 RA 1013/02

    Zeiten einer planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur an der Deutschen Akademie …

    Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Oktober 1996, SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N; ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; ferner Urteil vom 25. März 1997 - 4 RA 48/96 - Urteile vom 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96 und 22/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2001 - L 4 RA 49/01

    Rentenversicherung

    Das heißt, es reicht aus, wenn mit dem beruflichen Abschluss eine Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden kann (BSG, Urteil vom 29.03.1990, 4 RA 37/89; BSG, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 24/96).
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