Rechtsprechung
| BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung der Höhe des Altersruhegelds - Rentensteigernde Berücksichtigung der Kindererziehungszeit - Anrechung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei den von der Versicherungspflicht Befreiten
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90
Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91
Letztlich werde nur die vom erkennenden Senat im Urteil vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 - aufgezeigte Auslegung des § 28a Abs. 4 Buchst. a AVG im Sinne einer Systemabgrenzung der Klägerin weiterhelfen können.Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 (in SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16) - zu dieser Vorschrift bemerkt, daß mit der Begrenzung auf die Personen, die wegen und während der Zugehörigkeit zu einem anderen Versicherungs- oder Versorgungssystem von der Versicherungspflicht befreit sind, auch das sonst schwer verständliche Ergebnis vermieden werde, denjenigen Personen Kindererziehungszeiten zuzubilligen, die nie zuvor eine Verbindung zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten, sie aber denjenigen zu versagen, die sich aus einem vom Gesetz als wichtig angesehenen Grund, und zwar nicht notwendig auf Dauer, von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.
- BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91
Im Urteil vom 27. Juni 1991 - 4 RA 5/91 (BSGE 69, 101 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19) - hat der erkennende Senat diese Rechtsauffassung bekräftigt und ausgeführt:. - BSG, 01.02.1979 - 12 RK 21/77
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91
Ob die vom Bundessozialgericht (BSG) in der Entscheidung vom 1. Februar 1979 - 12 RK 21/77 - aufgestellten Grundsätze unter Berücksichtigung des SGB X Bestand haben, könne fraglich sein.
- BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Schließlich läßt sich weder aus dieser Entscheidung des 4. Senats noch aus den weiteren, von der Beklagten zitierten Urteilen vom 27. Juni 1991 (…4 RA 5/91 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19) und vom 21. Juli 1992 (4 RA 27/91 - nicht veröffentlicht) ein Ansatzpunkt für ihre Auffassung entnehmen, daß freiwillige Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung iS einer Systemabgrenzung dieser solange zuzuordnen seien, als jedenfalls noch eine Kammerpflicht bestehe. - SG Düsseldorf, 26.01.2006 - S 27 RA 189/03
Rentenversicherung
Der Ausschluss von der Versicherungspflicht wegen Zugehörigkeit zu einem anderen sozialen Sicherungssystem, welches prinzipiell gleichwertigen Schutz wie die gesetzliche Rentenversicherung gewährt, ist nach der ständigen Rechtssprechung des BSG der sich die Kammer ausdrücklich anschließt sachgerecht, die entsprechende Regelung hat systemabgrenzende Funktion und ist nicht zu beanstanden (BSG 4 RA 27/91 vom 21.07.1992 und B 5/4 RA 80/97 R vom 22.10.1998; ebenso LSG (Landessozialgericht) Baden-Württemberg L 13 RA 4653/02 vom 08.04.2003 und LSG Hessen L 2 RA 119/04 vom 14.12.2004).
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