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Rechtsprechung
   BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1795
BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92 (https://dejure.org/1994,1795)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1994 - 4 RA 45/92 (https://dejure.org/1994,1795)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1994 - 4 RA 45/92 (https://dejure.org/1994,1795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 38/89

    Schulsaubildung - Übergangszeit - Fortdauer

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1 klargestellt, daß das maßgebliche Kriterium für eine unvermeidbare Zwischenzeit im wesentlichen durch die Viermonatsfrist des § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG konkretisiert und vereinheitlicht worden sei.

    Bei dieser "Zwischenzeit" entfällt häufig und typisch die Möglichkeit der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und damit einer Beitragsleistung (…vgl BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 26, 36;… BSGE 56, 154, aaO; SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1), wonach § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG im Rahmen der Waisenrente entsprechend anzuwenden ist.

    Zwar ist beiden sozialrechtlichen Leistungen die unterhaltsrechtliche Wurzel gemeinsam (vgl BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).

  • BSG, 02.12.1970 - 4 RJ 479/68

    Waisenrente - Ausbildungszeit - Zeit zwischen Ausbildung und Beruf - …

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Infolge veränderter Lebensumstände ist - zweitens - zu berücksichtigen, daß die Schulausbildung heute nicht mehr nahtlos in die Berufsausbildung übergeht (vgl BSGE 32, 120 = SozR Nr. 42 zu § 1267 RVO).

    Unter Berücksichtigung des Normzwecks hat die Rechtsprechung jedoch nicht jede Ausbildungspause als noch zur Ausbildung gehörig gewertet, sondern nur diejenige, für die es der Versichertengemeinschaft noch zumutbar ist einzustehen (vgl entsprechend BSGE 32, 120, aaO).

    Das sind ua solche, die der Ausbildung eigentümlich sind, die also nicht vom Auszubildenden zu vertreten sind und auf schul- bzw hochschulorganisatorischen Ursachen beruhen (vgl BSGE 32, 120, aaO;… BSGE 56, 154 = SozR 2200 § 1267 Nr. 31; § 1259 Nrn 39, 51).

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 77/72

    Waise - Waisenrente - Soldat auf Zeit - 25. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Dabei ist sie von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen: Nach dem Normprogramm des § 44 AVG soll - erstens - durch die Rente der Waise die Entscheidung für eine möglichst qualifizierte Berufsausbildung, die auch im allgemeinen Interesse liegt, erleichtert und ihr notwendiger Unterhalt in dieser Zeit sichergestellt werden (…BSG SozR Nr. 16 zu § 1267 Reichsversicherungsordnung ; BSGE 38, 149 = SozR 2200 § 1267 Nr. 3).

    Mit Hilfe der Rente soll sie ohne Gefährdung des Lebensunterhaltes eine qualifizierte Berufs- und Schulausbildung abschließen können (vgl BSGE 38, 149 = SozR 2200 § 1267 Nr. 3).

  • BSG, 14.03.1975 - 1 RA 221/74

    Fachschulbesuch begründet Anspruch auf Waisenrente

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Das sind ua solche, die der Ausbildung eigentümlich sind, die also nicht vom Auszubildenden zu vertreten sind und auf schul- bzw hochschulorganisatorischen Ursachen beruhen (…vgl BSGE 32, 120, aaO; BSGE 56, 154 = SozR 2200 § 1267 Nr. 31; § 1259 Nrn 39, 51).

    Bei dieser "Zwischenzeit" entfällt häufig und typisch die Möglichkeit der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und damit einer Beitragsleistung (…vgl BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 26, 36; BSGE 56, 154, aaO;… SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).

  • BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 17/73

    Unterhalt - Unterhaltshilfe - Unterhaltsbeitrag aus öffentlichen Mitteln - …

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Das aus Steuermitteln gezahlte Kindergeld hingegen dient dem Familienlastenausgleich: es soll den erhöhten Aufwand der Familie mit unterhaltsberechtigten Kindern teilweise ausgleichen (…vgl hierzu § 6 Erstes Buch Sozialgesetzbuch , BSG SozR Nr. 16 zu § 1267 RVO; BSGE 37, 240 = SozR 2200 § 1267 Nr. 1; 5870 § 2 Nr. 46).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Die Waisenrente hat jedoch im Gegensatz zum Kindergeld Unterhaltsfunktion (vgl BVerfGE 40, 121 = SozR 2400 § 44 Nr. 1;… BSG SozR Nr. 16 zu § 1267 RVO).
  • BSG, 07.07.1965 - 12 RJ 180/62

    Anspruch auf Waisenrente - Zweite Berufsausbildung der Waise - …

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Sie hängt weder von der Unterhaltsbedürftigkeit der Waise ab noch von einer möglichen Unterhaltsfähigkeit des verstorbenen Versicherten (vgl BSGE 23, 166 = SozR Nr. 17 zu § 1267 RVO;… BSGE 38, 195 = SozR 2200 § 1267 Nr. 5;… BSGE 39, 213 = SozR 2200 § 1267 Nr. 12).
  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 39/80

    Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst - Ausfallzeit - Schulausbildung - …

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    In gleicher Weise wird darüber hinaus als unvermeidbare Zwangspause und damit als zur Ausbildung gehörig angesehen bzw diese fingiert auch die Zeit zwischen Abitur und Beginn des Wehr-/Zivildienstes, da dieser Dienst zwangsweise die Ausbildung unterbricht, sowie die Zeit zwischen Wehr-/Zivildienstende und Fortsetzung der Ausbildung (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 51).
  • BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 204/74

    Unterhaltsgeld - Rente - Waisenrente

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Sie hängt weder von der Unterhaltsbedürftigkeit der Waise ab noch von einer möglichen Unterhaltsfähigkeit des verstorbenen Versicherten (…vgl BSGE 23, 166 = SozR Nr. 17 zu § 1267 RVO;… BSGE 38, 195 = SozR 2200 § 1267 Nr. 5; BSGE 39, 213 = SozR 2200 § 1267 Nr. 12).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 56/77

    Waisenrente - Berufsausbildung - Beginn - Berufsausbildung nach Tod des …

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
    Die durch den Wehr-/Zivildienst entstehenden Nachteile sollen - drittens - grundsätzlich ausgeglichen werden (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 15).
  • BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73

    Waise - Anspruch auf verlängerte Waisenrente - Ausbildung zum Krankenpfleger - …

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen …

    Vielmehr war dort formuliert, im Rahmen der Waisenrente seien unvermeidbare Zwangspausen "längstens für die Dauer von vier Monaten" als Ausbildungszeit zu berücksichtigen, sofern "der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens im vierten auf die Beendigung des vorherigen Ausbildungsabschnitts folgenden Monat beginnt" (vgl BSG Urteile vom 30.3.1994 - 4 RA 45/92 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3 S 16;… vom 27.2.1997 - 4 RA 21/96 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 1 S 2).

    Länger dauernde Übergangszeiten wurden nur dann bis zu einer Höchstdauer von vier Monaten als waisenrentenunschädlich angesehen, wenn der Ausbildungswillige "von hoher Hand" an der Ausbildung gehindert worden war; dies war bis dahin nur für Fälle der Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst anerkannt (BSG Urteile vom 30.3.1994 - 4 RA 45/92 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3 S 16;… vom 27.2.1997 - 4 RA 21/96 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 1 S 3, 5;… zum Ausnahmecharakter dieser Rechtsprechung s Löns in Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl 2008, § 48 RdNr 18; Bohlken in juris Praxiskomm SGB VI, 2008, § 48 RdNr 82).

  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 21/96

    Anspruch auf Waisenrente bei unvermeidbarer wehr- oder zivildienstbedingter …

    Der Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 1994 - 4 RA 45/92 - (= SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3) sei nicht zu folgen.

    Bei der Entscheidung des 4. Senats vom 30. März 1994 (SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3) habe es sich um eine einzelfallorientierte Entscheidung gehandelt.

    Die nachteiligen Folgen dieses durch den Zivildienst bedingten Zeitverlustes seien entsprechend der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3) durch die Weitergewährung der Waisenrente für die Dauer von vier Monaten auszugleichen.

    Dieser kann jedoch - gemäß dem Schutzzweck des § 48 Abs. 5 SGB VI - dadurch ausgeschlossen werden, daß die der Typisierung im Normalfall der "Zwangspause" zugrundeliegende Regel hier (ausdehnend) mit individualisierender Komponente angewandt wird; dann ist das Ende der Dienstzeit derart einzuordnen, als ob es so gelegt worden wäre, daß der Dienstleistende "seinen" nächsten Ausbildungsabschnitt hätte (wie in BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3) spätestens am Tag nach Ablauf von vier Monaten seit dem Dienstende beginnen können.

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Fortentwicklung des Rechtsinstituts der "unvermeidbaren Zwischenzeit" durch die Rechtsprechung bei einer ausbildungsfreien Zeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Wehr-/Zivildienstes bzw zwischen Wehr-/Zivildienstende und Beginn des Studiums, wenn infolge der von hoher Hand festgelegten Termine der Beginn bzw die Fortsetzung der Ausbildung sich zeitlich verzögert (…vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3; vgl entsprechend SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3;… SozR 3-2600 § 48 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der …

    Der Senat hält die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften zum Kindergeld bei der Auslegung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII jedenfalls dann für geboten, wenn es sich - wie hier den Feststellungen des LSG in Verbindung mit den in Bezug genommenen Verwaltungsakten der Beklagten zu entnehmen ist - um den Zeitraum zwischen Abitur und Studienbeginn handelt, der innerhalb der Viermonatsfrist liegt und der von der Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht als Hauptanwendungsfall der Übergangszeiten angesehen wird, für welche die Aufrechterhaltung des Ausbildungsstatus bejaht worden ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 12.06.2018 - L 2 U 11/16

    Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls, …

    Der Senat hält die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften zum Kindergeld bei der Auslegung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII jedenfalls dann für geboten, wenn es sich - wie hier ... - um den Zeitraum zwischen Abitur und Studienbeginn handelt, der innerhalb der Viermonatsfrist liegt und der von der Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht als Hauptanwendungsfall der Übergangszeiten angesehen wird, für welche die Aufrechterhaltung des Ausbildungsstatus bejaht worden ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3).".
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 17/92

    Kindergeld - Berufsausbildung - Au-pair-Aufenthalt

    Denn die genannte Vorschrift rechnet nur unvermeidbare Zwangspausen der Ausbildung zu (s BSG vom 30. März 1994, SozR 3-2200 § 1267 Nr 3 S 14 f mwN).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R

    Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines …

    Zur Begründung für die Einbeziehung derartiger Übergangszeiten in die Schul- oder Berufsausbildung wird vor allem darauf abgestellt, daß es der Versichertengemeinschaft noch zumutbar sei, für sog unvermeidbare Zwangspausen einzustehen, welche der Ausbildung eigentümlich und nicht vom Auszubildenden zu vertreten seien, sondern auf schul- bzw hochschulorganisatorischen Ursachen beruhen (BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3;… BSG SozR 3-2600 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R

    Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der …

    Soweit das BSG bei ausbildungsfreien Zeiten zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Wehr-/Zivildienstes bzw zwischen Wehr-/Zivildienstende und Beginn des Studiums "unvermeidbare Zwischenzeiten" angenommen hat, wenn infolge der von hoher Hand festgelegten Termine der Beginn bzw die Fortsetzung der Ausbildung sich zeitlich verzögerte (BSG Urteile vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 5/94 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 3, vom 30. März 1994 - 4 RA 45/92 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3 …und vom 27. Februar 1997 - 4 RA 21/96 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 1), handelt es sich um Zeitabschnitte, die vor Vollendung der Ausbildung "unvermeidbar" iS der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze waren.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 208/08

    Hinterbliebenenrente; mehrere Hinterbliebene; Höchstbetrag; Unterhaltspflicht; …

    Dagegen können entgegen der Ansicht der Beklagten die Grundsätze des Kindergeldrechts wegen der unterschiedlichen Zweckbestimmung (Waisenrente: Unterhaltsersatzfunktion; Kindergeld: Das aus Steuermitteln gezahlte Kindergeld dient dem Familienlastenausgleich; es soll den erhöhten Aufwand der Familie mit unterhaltsberechtigten Kindern teilweise ausgleichen) nicht ohne weiteres auf § 67 SGB VII übertragen werden (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3, Keller in Hauck/Noftz, a. a. O., § 67 RdNr. 4).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Fortentwicklung des Rechtsinstituts der "unvermeidbaren Zwischenzeit" durch die Rechtsprechung, also bei einer ausbildungsfreien Zeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Wehr-/Zivildienstes bzw zwischen Wehr-/Zivildienstende und Beginn des Studiums, bei der infolge der von hoher Hand festgelegten Termine der Beginn bzw die Fortsetzung der Ausbildung sich zeitlich verzögert (…vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3; vgl entsprechend SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3 und SozR 3-2600 § 48 Nr. 1).
  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 5/96

    Rentenversicherung; unvermeidbare Zwangspause zwischen zwei …

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 10/01 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen …

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 114/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen …

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

  • SG Speyer, 20.04.2006 - S 8 RA 366/03

    Waisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - L 1 R 1048/06

    Zahlung von Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 R 3520/09
  • LSG Bayern, 13.05.1998 - L 20 RJ 240/97

    Zur Gewährungdauer von Halbwaisenrente an einen ausbildungswilligen Jugendlichen …

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 148/11
  • LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99

    RV-Halbwaisenrentenanspruch bei Berufsausbildung (Auslandspraktikum)

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