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Rechtsprechung
   BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1727
BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90 (https://dejure.org/1991,1727)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 4 RA 67/90 (https://dejure.org/1991,1727)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 4 RA 67/90 (https://dejure.org/1991,1727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehegatte - Altersruhegeld - Rentenversicherung - Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 934
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81

    Erhöhung einer laufenden Rente durch Übertragung von Rentenanwartschaften

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Dies war die Voraussetzung dafür, daß sie materiell berechtigt war, gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG vom Ablauf des Monats Juni 1988 an, also ab 1. Juli 1988, von der Beklagten zu verlangen, den jetzt erhöhten Wert ihres Rentenstammrechts bei ihrem monatlichen ARG erhöhend zu berücksichtigen (vgl. BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2;… SozR 7610 § 1587p Nr. 1; jeweils m.w.N.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von Umständen entfalten kann, die bereits zuvor in der Vergangenheit eingetreten sind oder hätten vorliegen müssen: So erlangt ab Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften sogar ein schon vor der Ehezeit eingetretener Versicherungsfall anspruchsbegründende Bedeutung (BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2); ebenso sind der für die Wartezeit erforderlichen Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten (§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 3 Buchst. a, 25 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 3 AVG) die im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften gleichzusetzen (…BSGE 61, 271 = SozR 2200 § 1304c Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 13).

    Das BSG hat demgemäß in ständiger Rechtsprechung (BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2;… vgl. u.a. auch BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96 Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 10;… SozR 7610 § 1587p Nrn. 1 und 2;… zum Rentenbeginn bei durch Beitragszahlung begründeten Anwartschaften BSG SozR 2200 § 1304a Nr. 6; alle m.w.N.) aufgezeigt, daß nach dem Gesamtkonzept der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Rentenversicherungsrechts, des BGB und des FGG die infolge des Versorgungsausgleichs entstandenen oder erhöhten Rentenanwartschaften zu einer - höheren - Rente erst ab dem der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung folgenden Monat führen können (zustimmend das Schrifttum;… stellvertretend: Bley / Udsching in: SGB/RVO-Gesamtkommentar, Bd. 7, Anm. 8 zu § 1304b RVO ; Hoernigk / Jorks, Rentenversicherung, Bd. 1, Anm. 8d zu § 1304a RVO ; Kaltenbach / Maier in: Koch / Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Anm. II vor §§ 83 bis 83c; VDR-Kommentar, Anm. 6.13 zu § 1304a RVO ;… Maier, Münchener Kommentar, Bd 5, 1. Halbband, 2. Aufl. 1989, Anm. 122 zu § 1587b;… Schmeiduch in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl. 1989, Anm. 87 ff. zu § 1587b; Zweng / Scheerer / Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, Bd. 2, Stand: 1990, Anm. V 2 A zu § 1304a RVO ).

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 4/88

    Übertragene oder begründete Rentenanwartschaften keine Pflichtbeiträge

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Das bedeutet jedoch nur, daß Anspruchsvoraussetzungen, die nach allgemeinem Rentenversicherungsrecht schon vor der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung hätten erfüllt sein müssen, nach Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs u.U. (vgl. aber BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 166) als rechtzeitig erfüllt gelten können, wenn anderenfalls ein Leistungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger in der Zeit ab Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung schlechthin nicht entstehen oder erhöht werden könnte.
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 70/85

    Rente - Versicherungszeit - Wartezeit - Versorgungsausgleich

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von Umständen entfalten kann, die bereits zuvor in der Vergangenheit eingetreten sind oder hätten vorliegen müssen: So erlangt ab Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften sogar ein schon vor der Ehezeit eingetretener Versicherungsfall anspruchsbegründende Bedeutung (…BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2); ebenso sind der für die Wartezeit erforderlichen Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten (§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 3 Buchst. a, 25 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 3 AVG) die im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften gleichzusetzen (BSGE 61, 271 = SozR 2200 § 1304c Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 13).
  • BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 33/87

    Versorgungsauszeit - Rentenanwartschaft - Übertragung - Beiträge - …

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von Umständen entfalten kann, die bereits zuvor in der Vergangenheit eingetreten sind oder hätten vorliegen müssen: So erlangt ab Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften sogar ein schon vor der Ehezeit eingetretener Versicherungsfall anspruchsbegründende Bedeutung (…BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2); ebenso sind der für die Wartezeit erforderlichen Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten (§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 3 Buchst. a, 25 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 3 AVG) die im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften gleichzusetzen (…BSGE 61, 271 = SozR 2200 § 1304c Nr. 1; SozR 2200 § 1304a Nr. 13).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 62/85

    Neuberechnung der Rente - Übertragung von Rentenanwartschaften - …

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Beurteilungsmaßstab ist § 48 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X; BSG SozR 5750 Art. 2 § 12b Nr. 2).
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 2/84
    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90
    Das BSG hat demgemäß in ständiger Rechtsprechung (…BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2; vgl. u.a. auch BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96 Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 10;… SozR 7610 § 1587p Nrn. 1 und 2;… zum Rentenbeginn bei durch Beitragszahlung begründeten Anwartschaften BSG SozR 2200 § 1304a Nr. 6; alle m.w.N.) aufgezeigt, daß nach dem Gesamtkonzept der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Rentenversicherungsrechts, des BGB und des FGG die infolge des Versorgungsausgleichs entstandenen oder erhöhten Rentenanwartschaften zu einer - höheren - Rente erst ab dem der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung folgenden Monat führen können (zustimmend das Schrifttum;… stellvertretend: Bley / Udsching in: SGB/RVO-Gesamtkommentar, Bd. 7, Anm. 8 zu § 1304b RVO ; Hoernigk / Jorks, Rentenversicherung, Bd. 1, Anm. 8d zu § 1304a RVO ; Kaltenbach / Maier in: Koch / Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Anm. II vor §§ 83 bis 83c; VDR-Kommentar, Anm. 6.13 zu § 1304a RVO ;… Maier, Münchener Kommentar, Bd 5, 1. Halbband, 2. Aufl. 1989, Anm. 122 zu § 1587b;… Schmeiduch in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl. 1989, Anm. 87 ff. zu § 1587b; Zweng / Scheerer / Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, Bd. 2, Stand: 1990, Anm. V 2 A zu § 1304a RVO ).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei …

    Die Rechtsprechung hat dies unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1;… zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz BSGE 70, 197 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 72/07 R

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft des …

    Über die diesbezüglichen Rechtsfragen hat das Bundessozialgericht (BSG) im Wesentlichen bereits im Jahre 1991 entschieden - allerdings unter Anwendung des vor der Rentenreform 1992 geltenden Rentenrechts (BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).

    Vor der Wirksamkeit dieser rechtsbegründenden (konstitutiven) Entscheidung über den Versorgungsausgleich hatte die Klägerin eine neue, für sie günstigere Rechtsposition nicht erlangt; erst mit ihrer Wirksamkeit wurde die Beklagte verpflichtet, den Zuschlag an Entgeltpunkten bei der bereits bewilligten Rente zu berücksichtigen (zum Ganzen bereits BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).

    Ebenso wenig treffen die familienrechtlichen Vorschriften der §§ 1587 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Bestimmung über den Zeitpunkt, zu dem die Übertragung von Anwartschaften auf laufende Renten zu berücksichtigen ist (so bereits BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 2 mwN).

    Da eine solche Ausnahme hier nicht vorliegt, bleibt es bei dem vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass die infolge des Versorgungsausgleichs entstandenen oder erhöhten Rentenanwartschaften nach dem Gesamtkonzept der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Rentenversicherungsrechts, des BGB und des FGG erst ab dem der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung folgenden Monat zu einer - höheren -Rente führen können (zum Vorhergehenden BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 3 f mwN).

    Die Verbundentscheidung ist zwar der gesetzliche Normalfall, gleichwohl gehen bereits die gesetzlichen Vorschriften davon aus, dass beide Entscheidungen zeitlich auseinanderfallen können, weil das Scheidungsfolgeverfahren sich unter Umständen als schwierig gestaltet oder der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten - anders als die Scheidungssache selbst - besonders umstritten ist (vgl auch hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 5).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Ausgleichsverpflichtete noch keinen Anspruch aus seiner Anwartschaft geltend gemacht hat bzw für ihn bis zur rechtskräftigen Umgestaltung seines Versicherungsverhältnisses keine Leistungen nach der Höhe seiner bisherigen Anwartschaft zu erbringen waren (vgl auch hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 6).

    An diesen Grundsätzen ist für die hier vorliegende Fallkonstellation festzuhalten, in welcher der Ausgleichsverpflichtete vor der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich verstorben ist und die Ausgleichsberechtigte bereits eine Rente bezieht (noch offengelassen in BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 7).

    Zu Recht hat das BSG die Bedeutung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Gestaltung und Durchführung des Versorgungsausgleichs für alle Beteiligten betont (BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1 S 6).

  • BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Der 5. Senat des BSG (BSG vom 22.4.2008 - B 5a R 72/07 R - Juris) hat bereits unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (vgl BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) befunden, dass maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die durch einen Versorgungsausgleich eingetretenen neuen Verhältnisse in Form eines Rentenzuschlags zu berücksichtigen sind, der Zeitpunkt der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich ist.

    Erst mit dessen Wirksamkeit werde der Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Zuschlag an Entgeltpunkten bei der bereits bewilligten Rente zu berücksichtigen (vgl BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1, SozR 3-1300 § 48 Nr. 7).

    Es ist daher für den Beginn der - höheren - Rente unbeachtlich, ob der Ausgleichsberechtigte selbst zur Verzögerung des familiengerichtlichen Verfahrens beigetragen hat oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände hierfür verantwortlich waren (BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1, SozR 3-1300 § 48 Nr. 7 - Juris RdNr 23).

  • SG Münster, 01.03.2016 - S 17 R 342/13

    Bestimmung des Zeitpunkts der Gewährung einer höheren Rente wegen …

    Entsprechend ist erst mit Eintritt der Rechtskraft und damit der Wirksamkeit des Scheidungsurteils des Amtsgerichts Familiengericht Ahlen das rentenrechtliche Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten umgestaltet worden und erst dadurch der Wert ihres Rentenstammrechts um den Wert der zu Lasten der Rentenanwartschaften des Versicherten begründeten Rentenanwartschaften erhöht worden, da erst das wirksame Urteil des Amtsgerichts Familiengericht Ahlen über die Gestaltung des Versorgungsausgleichs zwischen den früheren Eheleuten, der auf familienrechtlichem Gebiet liegt, hinaus auch das davon zu trennende Rentenrechtsverhältnis und gerade das Rentenstammrecht der Klägerin gegenüber der Beklagten hoheitlich und rechtsbegründend verändert (vgl. BSG, Urteil vom 29.1.1991 4 RA 67/90 juris Rn. 19).

    Soweit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von in der Vergangenheit liegenden bzw. erforderlich gewesen Umständen entfalten kann, bedeutet dies nur, "dass Anspruchsvoraussetzungen, die nach allgemeinem Rentenversicherungsrecht schon vor der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung hätten erfüllt sein müssen, nach Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs unter Umständen als rechtzeitig erfüllt gelten können, wenn andernfalls ein Leistungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger in der Zeit ab Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung schlechthin nicht entstehen oder erhöht werden könnte" (BSG, Urteile vom 29.1.1991 4 RA 67/90 juris Rn. 20 …sowie vom 22.4.2008 B 5a R 72/07 R juris Rn. 21).

    Rechtssicherheit und Rechtsklarheit haben bei der Gestaltung und Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens für alle Beteiligten eine besonders große Bedeutung (BSG, Urteil vom 29.1.1991 4 RA 67/90 juris Rn. 27).

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 40/99 R

    Recht auf Altersrente, Rangstelle, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, …

    Dies war in einer Reihe von spezialgesetzlichen Regelungen (…dazu stellv schon Senatsurteil vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 105/77 -, SozR 2200 § 1290 Nr. 13;… BSGE 61, 108 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3;… BSG SozR 5070 § 10a Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) erlaubt (s auch § 141 Abs. 2, § 142 Abs. 2 AVG).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Die Rechtspr hat das auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs: BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 3 R 356/14

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft - …

    Rn. 22 Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG mit der Entscheidung vom 22. April 2008 (B 5a R 72/07 R, FamRZ 2008, 1845), auf die sich das SG in seinem Urteil gestützt hat, seine bisherige Rechtsprechung, wonach dem Versorgungsausgleichsberechtigten Rentner die höhere Rente frühestens mit Ablauf des Monats zusteht, in dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird, bestätigt hat (vgl. zur älteren Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 - BSGE 53, 78, vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 - BSGE 54, 266 und vom 29. Januar 1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).

    Würde dem Ausgleichsberechtigten gleichwohl eine höhere Rente rückwirkend unter Umständen schon ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zustehen, erfolgte dies allein aus Mitteln der Versichertengemeinschaft und nicht aus dem Wert der von dem Ausgleichsverpflichteten erworbenen Anwartschaften (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 1991, a.a O.).

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 51/93

    Angestelltenversicherung - Rentenanwartschaften - Bestandsschutz

    Die früheren Ehegatten sollen durch die Ehescheidung grundsätzlich keine unverdienten Vorteile u.a. zu Lasten der Versichertengemeinschaft erhalten dürfen; sie allein sollen das wirtschaftliche Risiko der Scheidung tragen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • SG Cottbus, 16.05.2007 - S 13 RJ 927/04

    Versorgungsausgleich - Erhöhung der Rente des Ausgleichsberechtigten - …

    Schließlich sehen auch weder die dem familienrechtlichen Bereich zuzuordnenden § 1587 ff. BGB und die das Verfahren vor den Familiengerichten betreffenden §§ 622 ff. ZPO oder die gem. § 621 a Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwendenden Bestimmungen des FGG, dort insbesondere § 53 g Abs. 1 FGG, Regelungen über die Durchbrechung der Bindungswirkung von Verwaltungsakten vor (BSG, Urt. v. 29.01.1991, Az. B 4 RA 67/90).

    Das bedeutet jedoch nur, dass Anspruchsvoraussetzungen, die nach allgemeinem Rentenversicherungsrecht schon vor der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung hätten erfüllt sein müssen, nach Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs u. U. (…vgl. aber BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 166) als rechtzeitig erfüllt gelten können, wenn anderenfalls ein Leistungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger in der Zeit ab Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung schlechthin nicht entstehen oder erhöht werden könnte (BSG, Urt. v. 29.1. 1991, Az. B 4 RA 67/90).

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Zu Recht hat das LSG auch einen Anspruch des Klägers auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente unter Berücksichtigung der mit Rechtskraft des Scheidungsurteils auf das Versicherungskonto der geschiedenen Ehefrau übertragenen Rentenanwartschaften (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) bejaht.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • SG Lüneburg, 14.10.2014 - S 1 R 360/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Neuberechnung einer Rente nach durchgeführtem …

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 35/91

    Versorgungsausgleich - Bereiterklärung - Beitragsentrichtung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 2 KN 182/03

    Rentenversicherung

  • LSG Hamburg, 31.10.2006 - L 3 R 5/05

    Einbeziehung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Entgeltpunkte …

  • BSG, 16.08.2024 - B 5 R 93/24 BH
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • LSG Hessen, 29.01.1993 - L 13 LW 816/92

    Versorgungsausgleich - Altersgeld für unverheiratete Berechtigte - Anpassung des …

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
  • LSG Bayern, 18.06.2004 - L 8 AL 145/03
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