Rechtsprechung
| BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Berücksichtigung weiterer Ausfallzeiten bei der Berechnung des Altersruhegeldes - Anrechnung eines studentischen Aufbaudienstes in der Rentenversicherung - Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der unvermeidlichen Zwischenzeit von zwei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BSG, 31.03.1992 - 4 RA 3/91
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer …
Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Der Senat hat diese Rechtsprechung weiterentwickelt und auch die begrenzte Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer versicherungspflichtigen Lehre als Anrechnungszeit anerkannt, sofern diese Zwangspause generell unvermeidbar, durch die Organisation bedingt typisch und in diesem Sinne häufig ist (BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1 mwN zur Entwicklung dieser Rechtsfortbildung).Das BSG hat die Aufnahme einer Lehre dem Beginn eines Studiums zwar insoweit gleichgestellt, als es um das Ende einer unvermeidlichen Zwischenzeit ging; dies geschah aus der Erwägung heraus, daß die Lehre nicht minder als ein Studium der Vorbereitung auf den späteren Beruf dient (vgl BSGE 70, 220, 223 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1; 13. Senat des BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 5/94, Breith 1995, 935 f).
- BSG, 30.06.1993 - 12 RK 41/91
Studium - Studentischer Aufbaudienst - Nachentrichtung
Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Er entbehrt jedoch eines inhaltlichen Bezuges zur (schulischen) oder wissenschaftlichen Ausbildung und kann somit nicht dem nachfolgenden Ausbildungsabschnitt der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung zugerechnet werden (vgl BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 46 Nr. 1 S 3 zum Ausschluß eines Nachentrichtungsrechts für derartige Zeiten).Zwar stellt sich die Zeit des studentischen Aufbaudienstes aus der Sicht des Klägers als unvermeidlich dar; sie hat - ohne die Voraussetzungen einer Ersatzzeit zu erfüllen - einen "ersatzzeitähnlichen Charakter" (so der 12. Senat des BSG, SozR 3-5750 Art. 2 § 46 Nr. 1 S 4) und ging im Fall des Klägers einer Fachschul- bzw Hochschulausbildung gleichsam als Zulässigkeitsvoraussetzung für das Studium voraus.
- BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Bewertung der Übergangszeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn des …
Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Das BSG hat die Aufnahme einer Lehre dem Beginn eines Studiums zwar insoweit gleichgestellt, als es um das Ende einer unvermeidlichen Zwischenzeit ging; dies geschah aus der Erwägung heraus, daß die Lehre nicht minder als ein Studium der Vorbereitung auf den späteren Beruf dient (…vgl BSGE 70, 220, 223 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1; 13. Senat des BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 5/94, Breith 1995, 935 f). - BSG, 24.10.1996 - 4 RA 52/95
Zeit zwischen Fachschulstudium und versicherungspflichtigem Ausbildungs-Praktikum …
Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß die unvermeidliche Zwischenzeit letztlich Ausfluß der im Vordergrund stehenden ersten Anrechnungs-Ausbildungszeit ist, die das Ausbildungsziel und damit die Gesamtausbildung, auch die nichtschulische, maßgeblich prägt (Urteil des Senats vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 52/95). - BSG, 27.02.1997 - 4 RA 21/96
Anspruch auf Waisenrente bei unvermeidbarer wehr- oder zivildienstbedingter …
Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Zu berücksichtigen sind nicht sämtliche individuell "unverschuldet" im jeweiligen Lebensbereich des Ausbildungswilligen liegenden, sondern nur generell unvermeidbare Zwangspausen, die der Ausbildungsorganisation eigentümlich und für sie typisch sind und die im wesentlichen auf (abstrakten) ausbildungsorganisatorischen Maßnahmen der Ausbildungsträger beruhen (Urteil des Senats vom 27. Februar 1997 - 4 RA 21/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 7/99 R
Zeit zwischen Abitur und Beginn des "praktischen Jahres" in der DDR ist …
Diese unvermeidbare Zwischenzeit ist letztlich Ausfluß der im Vordergrund stehenden ersten Anrechnungs-Ausbildungszeit, die das Ausbildungsziel und damit die Gesamtausbildung, auch die nicht schulische, maßgeblich prägt (BSG…, Urteil vom 24. Oktober 1996, SozR 3-2600 § 58 Nr. 8; Urteil vom 30. Juni 1997, 4 RA 73/96, jeweils mwN). - LSG Hessen, 24.02.2017 - L 5 R 173/14
Gesetzliche Rentenversicherung, Schulrecht
Denn die Übergangszeit wird rentenrechtlich der vorangegangenen Zeit zugerechnet (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1997, 4 RA 73/96 - juris; BSG…, Urteil vom 31. März 1992, 4 RA 3/91 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1; BSG…, Urteil vom 16. Februar 1966, 1 RA 310/63 = SozR Nr. 16 zu § 1259 RVO). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - L 14 R 492/12 Auf diesen muss ein weiterer, vom Ausbildungsziel gesehen notwendiger Ausbildungsabschnitt folgen, der lediglich den Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit an sich erfüllt; erst nach dessen Beendigung wird der Weg in das Berufsleben und damit die Aufnahme einer - regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen - Berufstätigkeit eröffnet (BSG…, Urteil vom 24.10.1996, Az.4 RA 52/95, www.juris.testa-de.net, Rdnr. 19; Urteil vom 30.06.1997, Az. 4 RA 73/96, www.juris.testa-de.net, Rdnr. 13).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - L 18 RA 15/03
Rentenversicherung
Die - unvermeidbare - Zwischenzeit ist letztlich Ausfluss der im Vordergrund stehenden ersten Ausbildungsanrechnungszeit, die das Ausbildungsziel und damit die Gesamtausbildung, auch eine nicht schulische, maßgeblich prägt (BSG vom 24.10.1996 SozR 3-2600 § 58 Nr. 8, BSG vom 30.06.1997 - 4 RA 73/96 - in Juris veröffentlicht). - SG Aachen, 21.01.2005 - S 8 RA 42/04
Rentenversicherung
Generell unvermeidbar ist eine Zwischenzeit, wenn die stattliche beziehungsweise gesellschaftliche Organisation einen zeitlich nahtlosen Übergang von vorneherein und für alle Ausbildungswilligen nicht zulässt (Kasseler Kommentar Niesel § 58 Rdnr.: 73a unter Hinweis auf BSG Urteil vom 30.06.1997 4 RA 73/96 ). - LSG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - L 9 R 5537/04 Erforderlich sei aber, dass erst nach dessen Beendigung der Weg ins Berufsleben und damit die Aufnahme der angestrebten, regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Berufstätigkeit eröffnet werde (BSG, Urteil vom 24.10.1996, SozR 3-2600 § 58 Nr. 8, Urteil vom 30.06.1997, 4 RA 73/96).
- BSG, 11.01.2012 - B 5 R 346/11 B Dazu bestand schon deshalb besonderer Anlass, weil das BSG die Rechtsfigur der "unvermeidlichen Zwischenzeit" rechtsfortbildend entwickelt und in einer Vielzahl von Entscheidungen detailliert ausgeformt hat (…vgl zB BSGE 48, 193 = SozR 2200 § 1259 Nr. 39;… BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 51, 58;… BSGE 56, 148 = SozR 2200 § 1259 Nr. 81;… BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nrn 3, 8; BSG vom 30.6.1997 - 4 RA 73/96 - Juris; Senatsurteil vom 25.3.1998 - B 5/4 RA 85/97 R - SGb 1998, 406;… BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).
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