Rechtsprechung
| BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Hingegen hat das an das geltende positive Recht gebundene Revisionsgericht nicht darüber zu befinden, ob der Bundesgesetzgeber aus Gründen des Einigungsvertrages (EinigVtr) bzw aufgrund von Grundrechten verfassungsrechtlich verpflichtet ist, in das SGB VI zusätzliche Regelungen über Begünstigungen für bestimmte Personengruppen des Beitrittsgebiets aufzunehmen; vermeintliche Ansprüche, die gegen das Parlament und auf eine bestimmte Gesetzgebung gerichtet sind, unterliegen nicht der Rechtsprechungskompetenz des Bundessozialgerichts (näher dazu schon BSGE 72, 50 [BSG 27.01.1993 - 4 RA 40/92] = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 mwN). - BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist. - BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87
Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9; SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
- BSG, 30.09.1993 - 4 RA 1/93
Bemessung der Höhe des Altersruhegeldes (ARG) - Gewährung eines um einen …
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Der erkennende Senat tritt den Ausführungen des 11. Senats des BSG (…Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 77/93 - SozR 3-4100 § 134 Nr. 11; SGb 1994, 246 ff, [BSG 30.09.1993 - 4 RA 1/93] mit Anmerkung von Marschner, aaO S 249 ff) bei, soweit sie die Feststellung von sog generellen Tatsachen über die tatsächlichen und DDR-rechtlichen Gegebenheiten der früheren wissenschaftlichen Aspirantur enthalten. - BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92
Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Der erkennende Senat tritt den Ausführungen des 11. Senats des BSG (Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 77/93 - SozR 3-4100 § 134 Nr. 11;… SGb 1994, 246 ff, [BSG 30.09.1993 - 4 RA 1/93] mit Anmerkung von Marschner, aaO S 249 ff) bei, soweit sie die Feststellung von sog generellen Tatsachen über die tatsächlichen und DDR-rechtlichen Gegebenheiten der früheren wissenschaftlichen Aspirantur enthalten. - BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87
Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung - …
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 2200 § 1259 Nr. 102 S 276; Nr. 75 S 202; Nr. 63 S 178; Nr. 38 S 101; jeweils mwN) berücksichtigt das SGB VI (wie früher AVG und RVO) nur bestimmte typische Ausbildungszeiten, wobei es "nicht das jeweils für den im Einzelfall vom Versicherten gewünschten Beruf Erforderliche, sondern lediglich ausgleichsweise das Vertretbare begünstigen will". - BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist. - BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93
Voraussetzungen für eine Erstattung außergerichtlicher Gerichtskosten - …
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Der erkennende Senat tritt den Ausführungen des 11. Senats des BSG (Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 77/93 - SozR 3-4100 § 134 Nr. 11;… SGb 1994, 246 ff, [BSG 30.09.1993 - 4 RA 1/93] mit Anmerkung von Marschner, aaO S 249 ff) bei, soweit sie die Feststellung von sog generellen Tatsachen über die tatsächlichen und DDR-rechtlichen Gegebenheiten der früheren wissenschaftlichen Aspirantur enthalten. - BSG, 04.04.1979 - 12 RK 16/78
Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Mehrere Ausbildungen
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Eine entsprechende oder ausdehnende Anwendung des Gesetzes auf dort nicht genannte Ausbildungsgänge ist nicht möglich; im Gegensatz zur Auffassung des Klägers kann nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Ausbildungsanrechnungszeit berücksichtigt werden (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38 S 101). - BSG, 28.11.1990 - 4 RA 42/90
Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -;, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -;, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist. - BSG, 31.08.1977 - 1 RA 87/76
Zurückgelegte Beitragszeit - Studienzeiten in der DDR
- LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 6 KN 9/01
Streit über die Feststellung eines Versicherungsverlaufs; Befugnis zur …
Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (…stRspr des BSG - vgl. Urt. v. 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; Parallelentscheidungen vom selben Tag in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95;… BSG, Urt. v. 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - Urt. v. 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - Urt. v. 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4). - LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01
Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit; …
Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (…stRspr des BSG - vgl. Urteil vom 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; die Parallelentscheidungen vom selben Tage in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; BSG, Urteil vom 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - BSG, Urteile vom 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - BSG…, Urteil vom 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4). - SG Dresden, 15.02.2006 - S 12 RA 1013/02
Zeiten einer planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur an der Deutschen Akademie …
Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Oktober 1996, SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N; ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; ferner Urteil vom 25. März 1997 - 4 RA 48/96 - Urteile vom 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96 und 22/96 -).
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