Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.10.2017 - III-4 RBs 326/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Fahrverbot, Absehen, Harndrang
- Burhoff online
Fahrverbot, Absehen, plötzlicher Harndrang, Notdurft
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BKatV § 4
Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, plötzlicher Harndrang, Prostata, Blasenschwäche, Notdurft - verkehrslexikon.de
Krankheitsbedingt schwachen Blase und Beurteilung einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- IWW
BKatV § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 49 StVO ; StVG § 24 ; StVO § 3
Voraussetzungen für das Abweichen vom Regelfahrverbot wegen eines krankheitsbedingten starken Drangs zur Verrichtung der Notdurft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung i.d.R. nicht vor Fahrverbot
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn man müssen muss: Harndrang versus Fahrverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blasenschwäche und die Geschwindigkeitsüberschreitung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig nicht vor Fahrverbot
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen Blasenschwäche zu schnell gefahren - Autofahrer will mit dieser Entschuldigung ein Fahrverbot verhindern
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Absehen von Anordnung eines Regelfahrverbots wegen "schwacher Blase"
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.11.2017)
Fahrverbot: Gericht muss bei schwacher Blase abwägen
- haerlein.de (Kurzinformation)
War sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft ursächlich für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann dies
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung i.d.R. nicht vor Fahrverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bußgeldbescheid - Harndrang - Absehen vom Fahrverbot
- jurios.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei Blasenschwäche?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Abweichen vom Regelfahrverbot wegen eines krankheitsbedingten starken Drangs zur Verrichtung der Notdurft
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 02.06.0217 - 77 OWi 121/17
- AG Paderborn, 02.06.2017 - 77 OWi 121/17
- OLG Hamm, 10.10.2017 - III-4 RBs 326/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 390
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Ss OWi 218/07
"Unabweisbarer" Stuhldrang (Durchfall) als Rechtfertigungsgrund für die …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17
Rn. 10 Der neue Tatrichter wird im Rahmen seiner Abwägung u.a. zu berücksichtigen haben, wie lange der Harndrang den Betroffenen schon "quälte", ob der Betroffene in Kenntnis der bevorstehenden Fahrt und Unwägbarkeiten, mit denen immer zu rechnen ist (wie etwa Stau oder Umleitungen), etwa größere Mengen Flüssigkeit zu sich genommen hat (ggf. kann hier der Vortrag aus der Rechtsbeschwerdebegründungsschrift zu weiterer Aufklärung beitragen), inwieweit ein Anhalten am Fahrbahnrand zur Verrichtung der Notdurft eine Gefährdung des Betroffenen durch den Verkehr auf der Bundesstraße bedeutet hätte (vgl. insoweit: OLG Düsseldorf NZV 2008, 470, 471), ob ein Abfahren von der Bundesstraße ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Harndrangs auf eine Nebenstraße zur Verrichtung der Notdurft möglich gewesen wäre, aber auch den Umstand, dass der Betroffene den neuen Verstoß nur rund drei Monate nach Ahndung des vorherigen Geschwindigkeitsverstoßes begangen hat. - OLG Zweibrücken, 19.12.1996 - 1 Ss 291/96
Durchfall rechtfertigt Tempoverstoß?
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft, der durch die besondere körperliche Disposition des Betroffenen bedingt ist (etwa: Krankheit, Gebrechen oder Schwangerschaft) und der ursächlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung war (in dem Sinne, dass so versucht wurde, baldmöglichst eine Toilette aufsuchen zu können oder der Betroffene abgelenkt war), ein Grund sein kann, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 1997, 379;… AG Bad Segeberg, Urt. v. 04.05.2012 -5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) - juris). - AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14
Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17
Grundsätzlich muss der Betroffene mit einer solchen körperlichen Disposition seine Fahrt entsprechend planen, gewisse Unwägbarkeiten (wie etwa Stau, Umleitungen etc.) in seine Planungen einstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen oder ggf. auf anfänglich auftretenden Harm- oder Stuhldrang rechtzeitig reagieren, damit ihn ein starker Drang zur Verrichtung der Notdurft nicht zu pflichtwidrigem Verhalten verleitet (vgl. etwa: AG Lüdinghausen NZV 2014, 481). - AG Bad Segeberg, 04.05.2012 - 5 OWi 181/11
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Rechtfertigender Notstand bei einer …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft, der durch die besondere körperliche Disposition des Betroffenen bedingt ist (etwa: Krankheit, Gebrechen oder Schwangerschaft) und der ursächlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung war (in dem Sinne, dass so versucht wurde, baldmöglichst eine Toilette aufsuchen zu können oder der Betroffene abgelenkt war), ein Grund sein kann, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 1997, 379; AG Bad Segeberg, Urt. v. 04.05.2012 -5 OWi 552 Js 43380/11 (181/11) - juris).
- OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung wegen dringender Notdurft des …
Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes gegen den Betroffenen kann nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene infolge einer Notdurft selber zu einer Toilette gelangen wollte (vgl. OLG Hamm, SVR 2018, 35). - OLG Hamm, 28.03.2024 - 5 ORbs 35/24
Fahrlässige unberechtigte Benutzung einer freien Gasse für die Durchfahrt von …
Rn. 11 Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass in notstandsähnlichen Situationen (konkret: dringendes Bedürfnis zur Verrichtung der Notdurft) das Handlungsunrecht für die Anordnung eines Fahrverbotes - je nach den Umständen des Einzelfalls - fehlen kann (vgl. bei Geschwindigkeitsverstößen: OLG Hamm Beschl. v. 10.10.2017 - 4 RBs 326/17 = BeckRS 2017, 129512 Rn. 7, beck-online; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.1996 - 1 Ss 291/96 = NStZ-RR 1997, 379, beck-online; OLG Brandenburg (1. Strafsenat - Senat für Bußgeldsachen), Beschluss vom 25.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19) = BeckRS 2019, 2716, beck-online).
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