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| BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 1/76 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung …
Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 1/76
Nach der Rechtsprechung des BSG kann die Rente entzogen werden, wenn der Versicherungsträger aufgrund der bei Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides objektiv vorliegenden und von ihm richtig erkannten Verhältnisse die Berufsunfähigkeitsrente infolge falscher Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die Sachnorm zu Unrecht gewährt hat und der Versicherte später infolge einer Änderung in seinen Verhältnissen - die falsche Subsumtion als richtig unterstellt - nicht mehr berufsunfähig ist (BSGE 55, 277).
- BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 15/78 Der vorliegende Fall ähnele einer früher vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 25. März 1977 ( 4 RJ 1/76) entschiedenen Sache, in der ebenfalls in der Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung durch einen Empfänger einer BU-Rente eine die Rentenentziehung rechtfertigende Änderung der Verhältnisse gesehen werden 8910.
War der Kläger aber schon bei Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente fähig, die Tätigkeit eines Werkzeugausgebers auszuüben - nach dem ärztlichen Gutachten vom Notember 1969 und den Feststel- lungen des LSG über seine beruflichen Vorkenntnisse kann daran kein Zweifel bestehen -, dann bedeutet die spätere Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit keine für die Weitergewährung der Rente erhebliche Änderung der Verhältnisse° Etwas anderes ist auch nicht dem von der Beklagten genannten Urteil des Senats vom 25. März 1977 (4 RJ 1/76) zu entnehmen" Darin hat der Senat zwar im Anschluß an eine Entscheidung des 50 Senats vom 28. März 4975 (BSGE 55, 277) auch eine zu Unrecht gewährte Berufsunfähigkeitsrente unter bestimmten Voraussetzungen für entziehbar gehalten, sofern nämlich die Rente wegen falscher Anwendung des Rechts auf einen richtig festgestellten Sachverhalt gewährt worden sei und sich die Verhältnisse des Rentenempfängers nachträglich geändert hätten, insbesondere dadurch, daß dieser später neue Kenntnisse und Fertigkeiten erworben habe° Solche neuen Kenntnisse und Fertigkeiten hatte in dem damals ente" schiedenen Fall auch der früher als Dachdecker tätig gewesene Kläger durch seine neue Beschäftigung in einem Verpflegungslager der Bundeswehr erworben, wie in dem Urteil des Senats näher ausgeführt worden ist (vgl die Wiedergabe der Gründe in "Mitteilungen der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz" 1978, 221, 222 rechte Spalte; auch der 5.Senat hatte in dem von ihm entschiedenen Fall eines früher im Bergbau beschäftigt gewesenen Hauers den Erwerb neuer Kennt- ...?-.
- LSG Hessen, 28.05.1986 - L 13/11 J 1186/84
Rentenversicherung; Bundesanstalt für Arbeit; Sachverständiger; Auskunft; …
So beispielsweise auf die eines Lagerhelfers, etwa bei der Bundeswehr (BSG vom 23. März 1977, 4 RJ 1/76), eines Magaziners (BSG vom 20. Dezember 1978, 4 RJ 23/78; vom 28. März 1979, 4 RJ 11/78 und vom 29. November 1979, 4 RJ 93/78) oder eines qualifizierten Pförtners (BSG vom 9. Dezember 1981, 1 RJ 124/80; Hessisches Landessozialgericht vom 25. Januar 1983, L-2/J-722/79). - BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 73/76
Verweisungstätigkeit - Zumutbarkeit - Ausbildung - Umschulung - …
Denn falls der Rentenversicherungsträger aufgrund der bei Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides objektiv vorliegenden und auch richtig erkannten Verhältnisse die Berufsunfähigkeitsrente wegen falscher Subsumtion des Sachverhalts unter die Sachnorm zu Unrecht gewährt hätte, könnte er die Rente gleichwohl entziehen, wenn - die falsche Subsumtion als richtig unterstellt - der Versicherte infolge einer Änderung in seinen Verhältnissen "nicht mehr berufsunfähig ist (BSGE 55, 277 = SozR Nr. 21 zu 5 1286 RVG, dem folgend Urteil des Senats vom 25. März 1977 - 4 RJ 1/76 -). - BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 140/79 Die Beklagte entzog ihm die Rente mit Bescheid vom 120 September 1977, weil er neue Kenntnisse und Fähigkeiten erworben habe, die es ihm ermöglichten, mehr als die Hälfte des Lohnes eines Versicherten mit vergleichbarer Ausbildung zu verdienen° Das Sozialgericht (SG) hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 15, Februar 1978)° Auch die dagegen gerichtete Berufung des Klägers blieb erfolglos° Die für die Rentenentziehung nach 5 1286 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVG) erforderliche Änderung in den Verhältnissen - so hat das Landessozialgericht (LSG) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgeriohts (BSG) vom 23° März 1977 (4 RJ 1/76) ausgeführt - könne auch darin liegen, daß der Versicherte einen neuen Arbeitsplatz erlangt habe.
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