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| BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 101/80 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 55/80
Berücksichtigung von Leistungen des Arbeitgebers bei der Berechnung des …
Auszug aus BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 101/80
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (so zuletzt die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1980 - 4 RJ 55/80 - vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 41/80 -) hat das LSG den Kläger als Facharbeiter auf Ausbildungsberufe oder Tätigkeiten, die wegen ihrer tariflichen Einstufung einem Ausbildungsberuf vergleichbar sind, verwiesen.Einstufung auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht in Zusammenhang stehen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 4980 - 4 RJ 55/80 -).
- BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 41/80
Auszug aus BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 101/80
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (so zuletzt die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1980 - 4 RJ 55/80 - vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 41/80 -) hat das LSG den Kläger als Facharbeiter auf Ausbildungsberufe oder Tätigkeiten, die wegen ihrer tariflichen Einstufung einem Ausbildungsberuf vergleichbar sind, verwiesen.
- BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente
Soweit dort - anders als nach der Lohngruppe V Nr. 4.27 des MTL II - alternativ auch Pförtner an Eingängen mit starkem Besucherverkehr genannt sind, bestehen schon Zweifel an der Zumutbarkeit der Tätigkeit deshalb, weil möglicherweise die tarifliche Einstufung dieser Untergruppe auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht im Zusammenhang stehen und daher die Gleichstellung mit einem Ausbildungsberuf ausschließen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 - S. 4 f.).Sind für eine Tätigkeit überhaupt nur einzelne wenige - freie oder besetzte - Arbeitsplätze vorhanden, so kam ein Versicherter in aller Regel darauf nicht verwiesen werden (vgl. Urteile des Senats vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - und vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 -).
- BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80 Soweit dort - anders als nach der Lohngruppe V Nr. 4.27 des MTL II - alternativ auch Pförtner an Eingängen mit starkem Besucherverkehr genannt sind, bestehen schon Zweifel an der Zumutbarkeit der Tätigkeit deshalb, weil möglicherweise die tarifliche Einstufung dieser Untergruppe auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht im Zusammenhang stehen und daher die Gleichstellung mit einem Ausbildungsberuf ausschließen (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 - S 4 f).
nige - freie oder besetzte - Arbeitsplätze vorhanden, so kann ein Versicherter in aller Regel darauf nicht verwiesen werden (vgl Urteile des Senats vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - und vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 -).
- BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 67/80 Soweit dort - anders als nach der Lohngruppe V Nr. 4.2? des HTL II - alternativ auch Pförtner an Eingängen mit starkem Besucherverkehr genannt sind, bestehen schon Zweifel an der Zumutbarkeit der Tätigkeit deshalb, weil möglicherweise die tarifliche Einstufung dieser Untergruppe auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht im Zusammenhang stehen unddaher die Gleichstellung mit einem Ausbildungsberuf ausschließen (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 - S 4 f).
Sind für eine Tätigkeit überhaupt nur einzelne wenige - freie oder besetzte - Arbeitsplätze vorhanden, so kann ein Versicherter in aller Regel darauf nicht verwiesen werden (Vgl Urteile des Senats vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - und vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 -).
- LSG Hessen, 24.06.2002 - L 13 RJ 946/00 Das Bundessozialgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass jedenfalls die der Vergütungsgruppe BAT VIII zugeordnete Pförtnertätigkeit der mittleren Gruppe der Angestelltenberufe mit dem Leitberuf des Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren zuzurechnen und einem Facharbeiter grundsätzlich zuzumuten ist (vgl. BSG vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80, BSG vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90, BSG vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 11/86).
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