Rechtsprechung
| BSG, 29.07.1976 - 4 RJ 111/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltsverpflichtung - Leistung eines Beitrags zum Unterhalt - Ehegesetz
Wird zitiert von ...
- BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der …
Dafür bezieht sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG): Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 RJ 145/71 = SozR Nr. 63 zu § 1265 RVO; Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 111/75 = SozR 2200 § 1265 Nr. 21; Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426.Die Meinung, daß der Unterhaltsbeitrag des Versicherten an die von ihm gleichschuldig geschiedene Frau (§ 60 EheG), der von einer richterlichen Billigkeitsentscheidung abhängig ist, der "Unterhaltsverpflichtung" iS des § 1265 Satz 2 RVO unterzuordnen sei, ist mit den Begründungen des Urteils BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 21 und des Urteils vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426 - unvereinbare.
Der 4. Senat des BSG hat in SozR 2200 § 1265 Nr. 21 gemeint, die Auslegung, die er dem Begriff "Unterhaltsverpflichtung" in § 1265 Satz 2 RVO gegeben habe, sei vom Gesetzgeber "gebilligt" worden; denn dieser habe bei der Gesetzesänderung - gemeint ist die Verabschiedung des RRG - in Kenntnis der Rechtsprechung an dem Begriff festgehalten.
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