Rechtsprechung
| BSG, 13.05.1966 - 4 RJ 115/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erwerbsunfähigkeitsrente - Rentenberechnung - Anrechnung von Ausfallzeiten - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit neben - Berufsunfähigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 25, 16
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen …
Denn er war hierdurch noch nicht endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden; sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis war zu diesem Zeitpunkt - auch nach dem Vortrag der Beklagten - noch nicht beendet (vgl BSG Urteile vom 13. Mai 1966 - 4 RJ 115/65 - BSGE 25, 16, 18 = SozR Nr. 17 zu § 1259 RVO …und vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 - BSGE 46, 48 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27 mwN;… Senatsurteil vom 19. November 1997 - 5 RJ 24/96 - SozR 3-2600 § 46 Nr. 1 S 5). - BSG, 27.02.1973 - 5 RKn 35/71
Anrechnung einer Ausfallzeit in der Rentenversicherung - Arbeitsunfähigkeit bei …
Das LSG, das damit bewußt von den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1968 (…BSG 29, 77 = SozR Nr. 21 zu § 1259 RVO) und vom 7. Juli 1970 (12 RJ. 294/66) abgewichen ist, fühlt sich in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BSG vom 13. Kai 1966 (BSG 25, 16 = SozR. Nr. 17 zu § 1259 RVO).Entgegen der Auffassung des LSG steht das Urteil des 4. Senats vom 13. Mai 1966 (BSG 25, 16 = SozR Nr. 17 zu § 1259 RVO) dieser Entscheidung nicht entgegen.
- BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78
Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit
Krankenversicherung (@ 182 RVO) entwickelten Sinne für 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO zu übernehmen mit der Folge, daß Arbeitsunfähigkeit im Sinne letzterer Vorschrift bereits dann vorliegt, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Tätigkeit nach seinem Gesundheitszustand nicht mehr verrichten kann (vgl BSGE 25, 16, 18 = SozR Nr. 17 zu 5 1259 RVO sowie die weiteren Urteile des 4. Senats in BSG SozR 2200 5 1259 Nr. 1 S 1 ff und in BSGE 46, &8, #9 f = SozR 2200 5 1259 Nr. 27 S 76 f,.
- LSG Bayern, 13.10.2006 - L 13 B 559/06
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Rente wegen …
Insbesondere kann aus dem Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht auf die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geschlossen werden (BSGE 25, 16;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 18). - BSG, 19.12.1968 - 5 RKn 66/65
Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeitszeitraum - Fähigkeit zur …
Der Umstand, daß der Versicherte eine Invalidenpension bezogen hat, schließt die Möglichkeit einer Anrechnung dieser Zeit als Ausfallzeit nicht aus, da der Bezug dieser Rente keine Versicherungszeit zur Frage hat (vgl dazu auch BSG 25, 16, 18). - BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 Denn er war hierdurch noch nicht endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden; sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis war zu diesem Zeitpunkt - auch nach dem Vortrag der Beklagten - noch nicht beendet (vgl BSG Urteile vom 13. Mai 1966 - 4 RJ 115/65 - BSGE 25, 16, 18 = SozR Nr. 17 zu § 1259 RVO …und vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 65/76 - BSGE 46, 48 = SozR 2200 § 1259 Nr. 27 mwN;… Senatsurteil vom 19. November 1997 - 5 RJ 24/96 - SozR 3-2600 § 46 Nr. 1 S 5).
- BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 67/73 Der erkennende Senat hat diese Wendung und namentlich den Begriff der Arbeitsunfähigkeit für die Rentenversicherung mit dem Inhalt übernommen, der zu.ä 182 Abs° 1 Nr. 2 RVO entwickelt worden ist (BSG 25, 16, 18)° Diese Auffassung von der Identität des Merkmals Arbeitsunfähigkeit in der Renten- und in der Krankenversicherung lag wohl auch dem in BSG 28, 29, 30 f° veröffentlichten Urteil des 12. Senats des BSG zugrunde° Danach bedeutet Arbeitsunfähigkeit, daß ein Versicherter "seiner" bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht oder 'nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand "zu verschlimmern° Es ist darauf abzuheben, welche Tätigkeit der Versicherte zuletzt verrichtet hat und ob er sie oder eine ähnlich geartete nach seinem Gesundheitszustand noch auszuüben vermag.
- BSG, 23.08.1966 - 4 RJ 481/64 Sie tritt dem Vorbringen der Revision - und der hiermit" im Einklang stehenden Entscheidung des erkennenden Senats vom 15" Mai 1966 - 4 RJ 115/65 - (…SozR RVGEUR 1259 Nr. 17) - mit den Gründen des angefochtenen Urteils entgegen.
- BSG, 22.11.1968 - 12 RJ 484/67 Unterbrechung spätere Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nicht zwingend fordere; von einer Unterbrechung könne auch gesprochen werden, wenn jedenfalls die Absicht der Wiederaufnahme nach dem Wegfall des Hindernisses bestanden habe und diese sich wider Erwarten nicht durchführen ließ° Ähnlich hat der Ä" Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 15. Mai 1966 (BSG 25, 16,18) den Begriff der Unterbrechung verstanden, wenn er die Möglichkeit oder Aussicht der Wiederaufnahme hat genügen lassen° In diesen beiden Fällen hatte der Versicherte in der geltend gemachten Zeit indessen noch keine Rente wegen Er- -4;.
- BSG, 22.11.1968 - 12 RJ 516/67 Das LSG hat zutreffend einen Anspruch des Klägers auf die Anrechnung der Zeit vom 1° April 1964 bis zum 310 Juli 1966 als Ausfallzeit verneint; die streitige Zeit erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Ausfallzeit im Sinne des 5 1259Abso 1Nra'1 RVo"Deshalb kommt es hier auch nicht auf die vom LSG erörterte Frage an, ob Zeiten" die mit dem-Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zusammentreffen, überhaupt als Ausfallzeiten angerechnet werden dürfen° Nach @ 1259 Abs" 1 Nro 1 EVO idF vor und nach dem Inkrafttreten Rentenversicherungsänderungsgedes setzes vom 90 Juni 1965 sind - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschrift - Ausfallzsiten Zeiten9 in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine infolge Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit unterbrochen worden isto Im vorliegenden Fall hat die Arbeitsunfähigkeit die versicherungspflichtige Beschäftigung des Klägers nicht unterbrochen, sondern beendet° Der Kläger hat sich für seine gegenteilige An? sieht zu Unrecht auf die Entscheidungen des 49 Senats des BSG vom 130 Mai 1966 (BSG 25, 16) und vom 23° August 1966 - 4 RJ 481/64 - (Die Renten- versicherung, 1967, 20) berufen, Der 4, Senat hat dort zwar ausgesprochen (BSG 25, 18), daß eine "Unterbrechung" der versicherungspflichtigen Beschäftigung auch dann zu bejahen sei, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die "Möglichkeit" oder "Aussicht" bestehe, daß der Versicherte nach Fortfall der Arbeitsunfähigkeit die versicherungepflichtige Beschäftigung fortsetze° Ähnlich hat zuvor schon der 1() Senat im Urteil vom 180 Januar 1962 (BSG 16, 1209 122) für den Begriff der Unterbrechung in @ 36 Abs° 1 Nro 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (: @ 1259 Abs, 1 Nr" 3"RVO) nicht als erforderlich angesehen, daß stets die versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit später wieder aufgenommen werde; von einer Unterbrechung könne auch noch gesprochen werden, wenn die Absicht der Wiederaufnahme nach dem Wegfall des Hindernisses bestanden habe und diese sich wider Erwarten nicht habe verwirklichen lassen, Den genannten Urteilen haben jedoch allein Fälle der Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit zugrunde gelegen; es ist nicht zu entscheiden gewesen, ob Zeiten, in denen der Versicherte als 6 -.
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.1971 - L 2 I 40/70
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