Rechtsprechung
| BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhaltsverpflichtung - Scheidungsfolgenrecht - DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 26.01.1978 - S 3 Ar 319/76
- BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
Eheleute - Versicherung des Ehemannes - Hinterbliebenenrente - Scheidung in der …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Der Revision ist zwar insoweit zuzustimmen, als ein Rentenanspruch nach § 1265 Satz 2 RVO nur in Frage kommt, wenn die Elemente für das Entstehen einer Unterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1265 Satz 1 RVO vorliegen (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 64).Nach Auffassung des 1. Senats ist Kernstück der EheVO und des FGB, daß sich die geschiedenen Eheleute grundsätzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 63; in diesem Fall war der Tod des Versicherten 22 Jahre nach der Scheidung eingetreten. In einem späteren Urteil hat der 1. Senat die Feststellung des LSG, daß die Klägerin keinen Unterhaltsanspruch nach dem FGB gehabt habe, als nicht revisibles Recht bezeichnet, das der Nachprüfung entzogen sei (Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -, S. 11).
- BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78
Geschiedene Eheleute - Anwendbares Recht - DDR-Recht - Scheidung durch …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist im hier maßgebenden interlokalen Bereich an das (weitergeltende) Statut des letzten gemeinschaftlichen Wohnsitzes (Personalstatut) der geschiedenen Eheleute anzuknüpfen, das für einen der geschiedenen Eheleute fortgilt (…BSG, a.a.O., S. 62 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -S. 8).Nach Auffassung des 1. Senats ist Kernstück der EheVO und des FGB, daß sich die geschiedenen Eheleute grundsätzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (…SozR 2200 § 1265 Nr. 20, S. 63; in diesem Fall war der Tod des Versicherten 22 Jahre nach der Scheidung eingetreten. In einem späteren Urteil hat der 1. Senat die Feststellung des LSG, daß die Klägerin keinen Unterhaltsanspruch nach dem FGB gehabt habe, als nicht revisibles Recht bezeichnet, das der Nachprüfung entzogen sei (Urteil vom 14. März 1979 - 1 RA 25/78 -, S. 11).
- BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Das ändert aber nichts daran, daß auch eine solche vom Richter begründete Pflicht als Unterhaltspflicht im Sinne des § 1265 Satz 1 und als Unterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1265 Satz 2 RVO anzusehen ist, wie sich aus dem Vergleich mit der ähnlichen Unterhaltsbeitragspflicht nach § 60 EheG (BSG, Beschluß des Großen Senats vom 25. April 1979 - GS 1/78 - SozR 2200 § 1265 Nr. 41 S. 134) ergibt.
- BGH, 30.11.1960 - IV ZR 61/60
Wirksamkeit sowjetzonaler Ehescheidungsurteile in der Bundesrepublik
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Nach dieser Rechtsprechung (BGHZ 34, 134, Leitsatz Nr. 2, 151) steht einem Ehegatten, dessen Ehe in der DDR geschieden wurde, wenn er beim Erlaß des Scheidungsurteils im Bundesgebiet wohnte, ein Unterhaltsanspruch nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht insoweit zu, als der Anspruch den in der DDR bestehenden Unterhaltsanspruch übersteigt; danach kann sogar ein Anspruch auch allein nach dem bundesdeutschen Unterhaltsrecht gegeben sein. - BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75
Eheleute - Scheidung - Unterhaltsvereinbarung - Unterhalt - Veränderung der …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Denn der Versicherte hatte in erster Linie dann im Sinne von § 1265 Satz 1 RVO Unterhalt zu leisten, wenn er nach materiellem Recht zum Unterhalt verpflichtet war; ob und mit welchem Erfolg der Anspruch gerichtlich geltend gemacht worden ist, tritt demgegenüber zurück (BSG 41, 160, 162 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14). - BSG, 29.07.1971 - 5 RJ 21/70
Unterhaltsanspruch - DDR-Ehe - Ansprüche der geschiedenen Frau - Wegzug aus der …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Dieser Auffassung haben sich der erkennende Senat (…SozR Nr. 60 zu § 1265 RVO, S. Aa 81) und - mit gewissen Einschränkungen in der Begründung - der 11. Senat (Urteil vom 2. August 1979 - 11 RA 20/78 - S. 6) angeschlossen (im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung, ebenso BSGE 33, 89, 93 f. = SozR Nr. 59 zu § 1265 RVO). - BSG, 02.08.1979 - 11 RA 20/78
Eheleute - Unterhaltsanspruch - Scheidung in der DDR
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Dieser Auffassung haben sich der erkennende Senat (…SozR Nr. 60 zu § 1265 RVO, S. Aa 81) und - mit gewissen Einschränkungen in der Begründung - der 11. Senat (Urteil vom 2. August 1979 - 11 RA 20/78 - S. 6) angeschlossen (…im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung, ebenso BSGE 33, 89, 93 f. = SozR Nr. 59 zu § 1265 RVO). - BSG, 11.12.1973 - 2 RU 114/71
Begriff des Unternehmers - Anschlussrevision - Unzulässige Klage - …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Diese ist jedoch mangels Beschwer unzulässig (BSGE 37, 28, 33 = SozR Nr. 4 zu § 556 ZPO). - BSG, 31.01.1979 - 11 RA 22/78
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Eine Unterhaltsverpflichtung aus sonstigen Gründen (RVO § 1265 S 1 Fall 2) kann auch auf dem materiellen Scheidungsfolgenrecht der DDR beruhen (Fortführung von BSG 31.01.1979 11 RA 22/78 = SozR 2200 § 1265 Nr. 38). - BSG, 16.03.1977 - 1 RA 93/76
Hinterbliebenenanspruch - Zahlungen an frühere Ehefrau - Unterhalt - Zahlungen …
Auszug aus BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78
Das LSG hat unangefochten festgestellt, daß der Versicherte allenfalls 60 DM (West) monatlich hätte zahlen können, was die Grenze von 25% des zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs der Klägerin (BSGE 43, 221, 223 = SozR 2200 § 1265 Nr. 26) nicht erreicht habe, und daß die Klägerin ihren Lebensunterhalt aus ihrem im Bundesgebiet geführten Gewerbebetrieb (Verkauf von Spitzen und Handarbeiten) habe bestreiten können. - BSG, 26.06.1969 - 12 RJ 70/68
Witwenrente - Wiederheirat der Witwe - Witwenrentenabfindung - Anspruch der …
- BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 85/95
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente - …
Im übrigen führt sie aus, daß das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG in SozR 2200 § 1265 Nr. 46 hier nicht herangezogen werden könne, weil im dort geschilderten Fall der Antrag auf Unterhalt bereits im Scheidungsverfahren gestellt worden und nur materiell eine unrichtige Beurteilung erfolgt sei.Zwar konnte eine Unterhaltsverpflichtung "aus sonstigen Gründen" auch auf dem materiellen Scheidungsrecht der DDR beruhen (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 in Fortführung von BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 38;… BSGE 69, 203, 206 = BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 6 S. 24).
Die maßgeblichen Vorschriften dieses Rechts kann der erkennende Senat, auch wenn es sich hierbei um nicht revisibles Recht handelt (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 und SozR 5050 § 15 Nrn. 21 und 22), ausnahmsweise selbst feststellen, soweit das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat (…vgl. BSG SozR 5050 § 15 Nrn. 21 und 22).
Auch die Entscheidung BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 ist hier nicht einschlägig, weil dort ein Antrag rechtzeitig gestellt und lediglich (zu Unrecht) abschlägig beschieden worden war.
- BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 60/89
Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Ehescheidung nach DDR-Recht
Allerdings haben der 4. und der 11. Senat des BSG mit Entscheidungen aus den Jahren 1979 und 1982 (…Urteil vom 2. August 1979 - SozR 2200 § 1265 Nr. 43; Urteil vom 25. Oktober 1979 - SozR 2200 § 1265 Nr. 46; Urteil vom 11. Februar 1982 - 11 RA 10/81 - unveröffentlicht; jeweils mwN) im Anschluß an die Entscheidung des BGH vom 30. November 1960 (BGHZ 34, 134) erklärt, grundsätzlich sei zwar für die Beurteilung der Scheidungsfolgen im interlokalen Bereich an das Statut des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute, das für einen geschiedenen Ehegatten fortgilt, anzuknüpfen.Zwar konnte eine Unterhaltsverpflichtung iS dieser Regelung auch auf dem materiellen Scheidungsfolgenrecht der Deutsche Demokratische Republik (DDR) beruhen (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 in Fortführung von BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 38).
Die maßgeblichen Vorschriften dieses Rechts kann der erkennende Senat, auch wenn es sich hierbei um nicht revisibles Recht handelt (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 und SozR 5050 § 15 Nrn 21 und 22), ausnahmsweise selbst feststellen und auf den vom Landessozialgericht (LSG) ermittelten Sachverhalt anwenden, da das Berufungsgericht hierzu keinerlei Feststellungen getroffen hat (…vgl BSG SozR 5050 § 15 Nrn 21 und 22).
- BSG, 23.02.1994 - 8 RKn 8/93
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente - Vorliegen einer Pflicht des Versicherten …
Das LSG habe unter Abweichung von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (4 RJ 129/78) verkannt, daß ein klagabweisendes polnisches Urteil nicht die materiell-rechtliche Prüfung zu ersetzen vermöge, ob ein Unterhaltsanspruch nach polnischem Familienrecht zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten bestand.Es wäre unbefriedigend und unverständlich, wollte man den uU jahrzehntelangen Rentenbezug von den Zufälligkeiten abhängig machen, die mit der Führung von Unterhaltsprozessen vielfältig verbunden sind (…BSG vom 5. Februar 1976, BSGE 41, 160, 162 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14; ebenso auch für die rechtskräftige Abweisung der Unterhaltsklage durch Gerichte der DDR: BSG vom 25. Oktober 1979, SozR 2200 § 1265 Nr. 46, S 160).
- BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R
Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales …
Damit steht im Einklang, dass in dem Urteil des Kreisgerichts Tangerhütte vom 28. März 1956 keine Verpflichtung zur Leistung von nachehelichem Unterhalt ausgesprochen worden ist (s zum Ganzen BSG Urteile vom 25. Oktober 1979 - 4 RJ 129/78 - SozR 2200 § 1265 Nr. 46 …und vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 60/89 - BSGE 69, 203, 206 ff = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 6 mwN). - BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 6/87
Unterhalt; Polen; Ehegatte; Wert
Es kommt daher auch nicht darauf an, ob ein ausländischer Unterhaltstitel im Inland vollstreckbar ist (…vgl BSGE 48, 3, 5 = SozR 2200 § 1265 Nr. 38; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 S 159; Nr. 71 S 240, 241; Nr. 82 S 277).Es kommt daher auch nicht darauf an, ob ein ausländischer Unterhaltstitel im Inland vollstreckbar ist (…vgl BSGE 48, 3, 5 = SozR 2200 § 1265 Nr. 38; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 46 S 159; Nr. 71 S 240, 241; Nr. 82 S 277).
- BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 70/79 Davon, daß die materielle Unterhaltspflicht entscheidend ist, gehen auch " und gerade unter Berufung auf die Ent" scheidung des Grcßen Senats - die Urteile des 110 Senats vom 50 Februar 1976 (…1i RA 30/75 SozR 2200 5 1265 Nr. 14) und des &, Senats vom 250 Oktober 1979 (4 RJ 129/78 SozR 2200 5 1265 Nr Ä6) auso.
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