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Rechtsprechung
   BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,322
BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77 (https://dejure.org/1978,322)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1978 - 4 RJ 130/77 (https://dejure.org/1978,322)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1978 - 4 RJ 130/77 (https://dejure.org/1978,322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 180
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Sie begründen dies vor allem damit, daß die Frage, ob jemand leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat, "nicht einheitlich für alle Fälle, sondern nur von Fall zu Fall" zu beantworten sei; dabei seien auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen; deshalb könne es für den Begriff der groben Fahrlässigkeit "keine für alle Fälle gültige feste Norm geben" (BGHZ 10, 14, 17) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Insofern bestehen jedoch gegen das angefochtene Urteil des LSG keine Bedenken; denn dieses hat seiner Entscheidung den allgemein anerkannten Begriff der groben Fahrlässigkeit zugrunde gelegt, wonach nur derjenige grob fahrlässig handelt, der die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…so der BGH aaO und das angeführte Urteil des Senats; vgl. ferner BSGE 42, 184, 187: schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Dieser Begriff enthalte "einen bestimmten Beurteilungsspielraum für die Tatsacheninstanz, der sich, sofern seine Grenzen unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles nicht überschritten werden, der Nachprüfung durch die Revisionsinstanz entzieht" (BAG 7, 290, 301; vgl. ferner BAG 23, 151).
  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 177/70

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Beurteilungsspielraum desTatsachenrichters - …

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Dieser Begriff enthalte "einen bestimmten Beurteilungsspielraum für die Tatsacheninstanz, der sich, sofern seine Grenzen unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles nicht überschritten werden, der Nachprüfung durch die Revisionsinstanz entzieht" (BAG 7, 290, 301; vgl. ferner BAG 23, 151).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77

    Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - …

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Wie der Senat schon entschieden hat, kann nach der genannten Vorschrift ein Versicherungsträger zu Unrecht gewährte Leistungen nicht zurückfordern, wenn ihn selbst an der Überzahlung ein Verschulden im Sinne einer leichten Fahrlässigkeit trifft und dem Empfänger ebenfalls nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt (Urteil vom 31. Oktober 1978, 4 RJ 115/77, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), in solchen Fällen trifft der Grundgedanke der Rechtsprechung, daß arglistiges, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Leistungsempfängers bei nur leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsträgers keinen Vertrauensschutz verdient, nicht zu; vielmehr bleibt hier der Leistungsempfänger gegenüber dem Versicherungsträger schutzbedürftig.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses …

    Auszug aus BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat schon die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wegen der größeren "Tatsachenferne" des Revisionsgerichts - dem Tatrichter überlassen, zumal dessen Entscheidung in der Regel kaum Anlaß zu grundsätzlichen, über den Einzelfall hinausgehenden und für eine einheitliche Rechtsanwendung bedeutsamen Überlegungen bietet (Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 38/76 - in SozR 2200 § 339 Nr. 32, dort entschieden für die Abgrenzung der Mitarbeit der Ehefrau im Geschäft des Ehemannes, soweit diese nach den jeweiligen ehelichen Verhältnissen "üblich" ist).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die den Tatsachengerichten obliegt (vgl BSGE 35, 108, 112;… BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8;… BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …

    Das Revisionsgericht ist jedenfalls in seiner Prüfung darauf beschränkt, ob der rechtliche Rahmen verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und angemessen abgewogen worden sind (…zu vergleichbaren Fragen bei der Überprüfung der Angemessenheit der Dauer überlanger Verfahren BSG SozR 4-1720 § 198 Nr. 6 RdNr 28 mwN; zu vergleichbaren Problemen bei der Frage zur Überprüfung der groben Fahrlässigkeit: BSGE 47, 180 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG, Beschluss vom 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R -, juris RdNr 16 mwN; BGHZ 10, 14 ff).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht …

    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit nur in engen Grenzen revisionsrechtlich überprüfbar ist (…vgl Urteile vom 5.9.2006 - B 7a AL 14/05 R - BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, RdNr 24;… vom 13.7.2006 - B 7a AL 16/05 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14; vom 28.11.1978 - 4 RJ 130/77 - BSGE 47, 180, 181 ff = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 ff).
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