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Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 19/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20997
BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 19/80 (https://dejure.org/1981,20997)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1981 - 4 RJ 19/80 (https://dejure.org/1981,20997)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1981 - 4 RJ 19/80 (https://dejure.org/1981,20997)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 19/80
    49.4.4978 - 4 RJ 55/77 = SozR aaO Nr. 30).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der …

    Auszug aus BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 19/80
    Das ergibt sich zum einen aus dem Gesetzestext und ist zum anderen vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung so entschieden worden, allerdings nur für sog Vollzeitarbeitskräfte (Urteile vom 27.5.4977 - 5 RJ 28/76 = BSGE 44, 59 = SozR 2200 5 4246 Nr. 49; vom 24.9.4977 454/76.
  • BSG, 05.11.1980 - 4 RJ 71/79
    Auszug aus BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 19/80
    Der Senat hat vom 5. November 1980 - 4 RJ 71/79 - im Urteil.
  • BSG, 30.06.1981 - 4 RJ 47/80
    Das hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden (…Urteile vom 27. Mai 1977 - 5 RJ 28/76 - BSGE 44, 59, 40 = SozR 2200 5 1246 Nr. 49 s 57 f…, vom 21. September 1977 - 4 RJ 151/76 - = SozR aaO Nr. 22, vom 19, April 1978 - 4 RJ 55/77 - = SozR aaO Nr. 50 S 91 f…, vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 27/77 - = SozR aaO Nr. 55 s 98 f, vom 5. November 1980 - 4 RJ 71/79 - sowie, zur Veröffentlichung bestimmt, vom 19. März 1981 - 4 RJ 19/80.-).

    Derartigen Besonderheiten hat die Rechtsprechung des BSG im Anschluß an die Entscheidung des.GS vom 10..Dezember 1976 Rechnung getragen und ausgeführt, auch für Vollzeitarbeitskräfte könne ein dem Versicherten verschlossener Arbeitsmarkt und damit Erwerbsunfähigkeit"in"Betracht"kommen "wenn die unter Berücksichtigung.des"Leistungsvermögenswnnch.möglichen.Tätigkeiten nicht von Tarifverträgen erfaßt sind bzw es sie nur vereinzelt gibt, wenn der Versicherte die an sich möglichen Tätigkeiten nicht unter den in"Betrieben in der Regel üblichen Arbeitsbedingungen verrichten kann"oder wenn er nicht in der" Lage ist, entsprechende"ArbeitsplätZe.von.seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl zuerst BSGE 44, 59, 40, zuletzt Urteil vom 19. März 1981 - 4 RJ 19/80 -).

    - 4 RJ 19/80 - S 6 und vom 5- November 1980 - 4 RJ.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 R 5086/14
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982, 4 RJ 1/82 und vom 01.03.1984, 4 RJ 43/83, Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986, 5b RJ 42/85, vom 25.06.1986, 4a RJ 55/84, vom 09.09.1986, 5b RJ 50/84, vom 19.03.1981, 4 RJ 19/80, vom 13.07.1988, 5/4a RJ 57/87 und vom 07.05.1975, 11 RA 50/74, Juris).
  • LSG Niedersachsen, 25.11.1992 - L 2 J 138/91

    Rentenversicherung; Erwerbsunfähigkeit; Langzeitarbeitsloser; Vollschicht; …

    Die Rechtsprechung des BSG, nach der der Arbeitsmarkt auch für Versicherte, die noch vollschichtig tätig sein können, unter bestimmten Voraussetzungen verschlossen ist (…ua BSG vom 6.6.1986 - 5b RJ 42/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 136 und BSG vom 9.9.1986 - 5b RJ 50/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 139; BSG vom 19.3.1981 - 4 RJ 19/80 = SozR 2200 § 1247 Nr. 33 und BSG vom 13.7.1988 5/4a RJ 57/87 = SozR 2200 § 1247 Nr. 53), wird fortentwickelt (Anschluß an SG Münster 6.12.1990 S 10 J 1013/89 -, DRV 1991, 509 mit Anmerkung von Ottmüller; Erlenkämper DRV 1992, 39 und ZfS 1992, 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 9 R 1338/18
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreichend Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (BSG, Urteile vom 30.11.1982 - 4 RJ 1/82 -, Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986 - 5b RJ 42/85 -, vom 25.06.1986 - 4a RJ 55/84 -, vom 09.09.1986 - 5b RJ 50/84 -, vom 19.03.1981 - 4 RJ 19/80 -, vom 13.07.1988 - 5/4a RJ 57/87 -, vom 17.12.1991 - 13/5 RJ 73/90 - und vom 31.03.1993 - 13 RJ 65/91 -, Juris).
  • LSG Hessen, 28.08.1986 - L 1/6 J 1332/78

    Rentenversicherung; Arbeitszeitordnung; Rente; Pause; Arbeitsmarkt; Verschlossen; …

    Insoweit kann nicht von einer beachtlichen Zahl von Arbeitsplätzen - offen oder besetzt ausgegangen werden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5. November 1980 - 4 RJ 71/79 - Urteil vom 19. März 1981 - 4 RJ 19/80 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - L 9 R 4727/16
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982 - 4 RJ 1/82 - und vom 01.03.1984 - 4 RJ 43/83 - Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986 - 5b RJ 42/85 -, vom 25.06.1986 - 4a RJ 55/84 -, vom 09.09.1986 - 5b RJ 50/84 -, vom 19.03.1981 - 4 RJ 19/80 -, vom 13.07.1988 - 5/4a RJ 57/87 - und vom 07.05.1975 - 11 RA 50/74 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2017 - L 9 R 3091/16
    Die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, ist immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982, 4 RJ 1/82 und vom 01.03.1984, 4 RJ 43/83, Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986, 5b RJ 42/85, vom 25.06.1986, 4a RJ 55/84, vom 09.09.1986, 5b RJ 50/84, vom 19.03.1981, 4 RJ 19/80, vom 13.07.1988, 5/4a RJ 57/87 und vom 07.05.1975, 11 RA 50/74, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2016 - L 9 R 31/16
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982, 4 RJ 1/82 und vom 01.03.1984, 4 RJ 43/83, Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986, 5b RJ 42/85, vom 25.06.1986, 4a RJ 55/84, vom 09.09.1986, 5b RJ 50/84, vom 19.03.1981, 4 RJ 19/80, vom 13.07.1988, 5/4a RJ 57/87 und vom 07.05.1975, 11 RA 50/74, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 R 3884/14
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982, 4 RJ 1/82 und vom 01.03.1984, 4 RJ 43/83, Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986, 5b RJ 42/85, vom 25.06.1986, 4a RJ 55/84, vom 09.09.1986, 5b RJ 50/84, vom 19.03.1981, 4 RJ 19/80, vom 13.07.1988, 5/4a RJ 57/87 und vom 07.05.1975, 11 RA 50/74, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 412/16
    Allerdings ist die Frage, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze gibt, immer dann zu klären, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (st. Rspr. vgl. BSG, Urteile vom 30.11.1982 - 4 RJ 1/82 - und vom 01.03.1984 - 4 RJ 43/83 - Juris) oder Versicherte nur noch auf solchen Arbeitsplätzen einsetzbar sind, bei denen wegen ihrer Seltenheit die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht, also z. B. noch in Betracht kommende Tätigkeiten nur unter betriebsunüblichen Bedingungen ausgeübt werden können oder entsprechende Arbeitsplätze auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen von der Wohnung aus nicht erreichbar sind oder nur vereinzelt vorkommen (BSG, Urteile vom 06.06.1986 - 5b RJ 42/85 -, vom 25.06.1986 - 4a RJ 55/84 -, vom 09.09.1986 - 5b RJ 50/84 -, vom 19.03.1981 - 4 RJ 19/80 -, vom 13.07.1988 - 5/4a RJ 57/87 - und vom 07.05.1975 - 11 RA 50/74 - Juris).
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