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| BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 29/63 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Anforderungen an die Berufsunfähigkeit - Unfähigkeit zur selbständigen Tätigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 22, 265
- NJW 1965, 1398
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.06.1960 - 1 RA 6/58
Auszug aus BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 29/63
Dabei zeigt sich, daß es auf die entlohnte Beschäftigung, an welche die Zugehörigkeit des Versicherten zur Rentenversicherung geknüpft wird, nicht allgemein, sondern nur für das Tatbestandsmerkmal des "bisherigen Berufs" ankommt (dazu BSG 7, 66; Urteil vom 9° Juni 1960 - 1 RA 6/58 -).
- BSG, 29.02.1972 - 4 RJ 425/70 eines Schriften- und Reklamemalers - abwechselnd in sitzender und stehender Haltung - 42 Stunden innerhalb einer Eünftagewoche zu verrichten° Diese Tätigkeit sei auch nicht mit einem unzumutbaren sozialen Statusverlust verbunden, weil er nur als berufsjuhger Lithograph mit verhältnismäßig geringer Verantwortung und Erfahrung versichert gewesen sei° Könne er auch nur einen Teil seiner Kenntnisse und Fähigkeiten verwerten, so bestimme er jetzt als Selbständiger eigenverantwortlich den Geschäftsbereich seines Unternehmens; in hohem Maße könne er eigenen Gestaltungswillen verwirklichen° Eine selbständige Tätigkeit könne ihm zugemutet werden, weil die damit gefundene Existenzgrundlage im wesentlichen auf der Verwertung seiner persönlichen Arbeitskraft und nicht auf dem Einsatz finanzieller Mittel beruhe; ungewohnte Anstrengungen und wirtschaftliche Opfer oder Wagnisse würden ihm nicht auferlegt (BSG 22, 265)" Durch seine selbständige Tätigkeit vermöge er die gesetzliche Lohnhälfte eines berufsjungen Lithographen zu verdienen" Dies werde durch sein Einkommen aus Gewerbebetrieb (1967: 9"515,- DM) auch dann ausgewiesen, wenn man die Mitarbeit seines Sohnes berücksichtige° Auch ein Selbständiger müsse sich eine tatsächliche berufliche Tätigkeit unabhängig davon entgegenhalten lassen, in welchem Ausmaß es geeignete Arbeitsplätze gebe (BSG Bo, 167)".
Mit der Revision rügt der Kläger eine unrichtige Anwendung der 95 1286, l2ü6 der Reichsversicherungsordnung (BVG) und eine Verletzung der 55 105, 156 Abs° l Nr° 6 des Sozialgericht3gesetzes (SGG)" Die Rechtsauffassung des LSG, daß er auf einen selbständigen Beruf Verwiesen werden könne, begegne Bedenken° Eine siche Verweisung sei grundsätzlich unzulässig (BSG l, 82, 89) bzw° nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (BSG 22, 265, 266 Die Rechtsprechung sei noch ".
Ob der Kläger hierdurch wieder berufsfähig geworden ist, läßt sich noch nicht entscheideno Das LSG hat festgestellt, daß der Kläger nach seinem Gesundheitszustand die Arbeiten eines Schriften- und Reklamemalers zu verrichten vermag° Dabei ist das LSG von der tatsächlichen Berufstätigkeit des Klägers inmrinem eigenen Atelier ausgegangen° Den rechtlichen Erwägungen des LSG ist beizupflichten° Die Verweisbarkeit eines Versicherten auf eine selbständige Tätigkeit hat der erkennende Senat bereits früher - wenn auch mit gewissen (BSG 22, 265)° Der.
bleiben wenn ein Versicherter eine zumutbare selbständige Tätigkeit ausübt° Der Kläger selbst meint, daß man sich dieser Argumentation kaum verschließen könne" Sie er- 120 Sescheint bereits - nebenbei - in einer Entscheidung des nats (BSG 19, 147, 149)° Eine Gefahr für den Versicherten besteht.nicht, solange eine Verweisung auf selbständige Tätigkeiten in dem vom Senat gebilligten Umfang ausgesprochen wird (BSG 22, 265, 269)°.
- BSG, 28.05.1968 - 11 RA 29/66
Erwerbsfähigkeit - Selbständiger Handwerker - Verweisungsmöglichkeiten - …
sozialgerichts (BSG) vom 24° Februar 1965 (BSG 22, 265) die Verweisung auf eine selbständige Tätingit zuließen, lägen bei dem Kläger nicht Das LSG ließ die Revision ' ' vor" zuo.Schwierigkeit hin, im Einzelfall "eine ungefähr gleichwertige Beschäftigung zu finden"° Wannagat (…aaO) leitet seine Bedenken aus der "Eigenart selbständiger handwerklicher Berufsausübung" und der Eigenart der Handwerkerversicherung als einer "berufsständischen Versicherung besonderer Art" her, insoweit in Übereinstimmung mit den unter der Geltungsdauer des HVG ergangenen Urteilen des 10 Senats des BSG (…aaO) und weiter auch mit dem Urteil vom 200 Februar 1962 (…SozR Nro 3 zu 5 27 AVG aF)° Bereits in dem Urteil des BSG vom 240Februar 1965 (BSG 22, 265, 267) ist aber darauf hingewiesen, daß sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und die ihnen folgende Gesetzgebung und Rechtsprechung weiterentwickelt haben; in diesem Urteil ist.
der Kläger nicht auf eine andere (selbständige) Tätigkeit verwiesen werden könne; Wie bereits in dem Urteil des BSG vom 240 Februar 1965 (BSG 22, 265, 268) zutreffend dargelegt ist, sind bei der Abgrenzung der Leistungsfähigkeit des Versicherten in den Verweisungsberufen nach 5 23 Abs() 2 Satz 2 AVG "alle" ' Tätigkeiten, die den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen, zu berücksichtigen (1o Voraussetzung), sofern sie ihm unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs seiner Ausbildung sowie seines bisherigen Berufe und der besonderen Anforderungen seiner bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können (20 Voraussetzung).
- BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75
Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter
sind diese u.a. noch dahin eingeschränkt, daß die Anforderungen in selbständiger Tätigkeit und bisheriger Berufstätigkeit einander entsprechen müssen (so die vom LSG zitierte Entscheidung BSGE 22, 265, 269).
- LSG Bayern, 19.03.2014 - L 1 R 305/11
Zur Verweisbarkeit eines Kfz Meisters auf Tätigkeiten als selbstständiger …
Auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen Einkommen und Nutzbarmachung des geistigen und körperlichen Leistungsvermögens ist deshalb entscheidend abzustellen, weil der Verlust der menschlichen Arbeitskraft und der daraus folgende allgemeinwirtschaftliche Nachteil Anlass und Grund der gesetzlichen Rentenversicherung sind (BSG, Urteil vom 24. Februar 1965, Az. 4 RJ 29/63, in juris, Rn. 14).Darüber hinaus müssen sich die Anforderungen und Tätigkeiten in selbstständiger Tätigkeit und bisheriger Berufstätigkeit einander entsprechen (BSG…, Urteil vom 20. Januar 1976, Az. 5/12 RJ 132/75, in juris Rn. 27 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Februar 1965, a.a.O.).
- BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist im Rahmen des § 23 Abs. 2 AVG die Verweisung auf eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann zulässig, wenn der Versicherte mit dieser bereits eine sichere Erwerbsgrundlage gefunden hat und die schon längere Zeit in nennenswertem Umfang und mit wirtschaftlichem Erfolg betriebene Tätigkeit im eigenen Geschäft nur fortzusetzen braucht (grundlegend: BSGE 22, 265, 269 = SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO;… ferner SozR Nr. 69 zu § 1246 RVO; BSG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 12 RJ 26/70 sowie zuletzt BSG…, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80).
Des weiteren ist zu verlangen, daß mit der selbständigen Tätigkeit Einkommen in Höhe mindestens der Hälfte des Einkommens erzielt werden kann, das ein abhängig Beschäftigter im bisherigen Beruf zu verdienen vermag, und der Verdienst muß wesentlich auf der - geistigen oder körperlichen - Arbeitskraft beruhen (vgl BSGE 22, 265, 269).
- BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die …
Hierbei kann allerdings grundsätzlich auch die selbständige Taxifahrertätigkeit in Betracht gezogen werden (BSG Urteile vom 24. Februar 1965 - 4 RJ 29/63 - SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO …und vom 23. Juni 1981 - 1 RA 50/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 80). - BSG, 21.04.1988 - 4 RA 6/88
Anwendung des § 18d Abs 2 AVG
Ob er überhaupt auf eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit im eigenen Unternehmen i.S. des § 23 Abs. 2 AVG verwiesen werden dürfte (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 80; BSGE 22, 265, 269 = SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO ; BSG Urteil vom 29. Juli 1971 - 12 RJ 26/70), kann hier offenbleiben. - LSG Bayern, 14.02.2007 - L 19 R 783/05
Anspruch eines Rentenversicherten auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit …
Auch wäre eine solche Verweisung nicht möglich, wenn die selbstständige Tätigkeit nur in ausgewählten Arbeitsbereichen verrichtet werden könnte (BSGE 41, 129, 136) oder wirtschaftliche Opfer und Wagnisse auferlegt würden (BSGE 22, 265, 269). - BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 59/75
Erstattung von Beiträgen - Aufenthaltsort eines Versicherten - Von Polen …
In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 24° Februar 1965 (BSG 22, 265 = SozR Nr" 5 zu 5 4517 RVO). - BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72
Anfrage beim Versicherungsträger - Unvollständige Auskunft - Absehen von …
SG ist, wie sein Hinweis auf BSG 22, 265 zeigt, bei der wendung des @ l246 RVO von der materiell-rechtlichen Aufng ausgegangen, daß ein Versicherter, dessen Versicherungsverhältnis auf Beiträgen aus abhängiger Beschäftigung beruht, nicht berufsunfähig ist, wenn er aus selbständiger Tätigkeit mindestens die Hälfte des Einkommens zu verdienen vermag, das durchschnittlich in dem früher abhängig ausgeübten Beruf erreicht wird, und wenn der Verdienst wesentlich auf dem Ge"raueh der geistigen und körperlichen Arbeitskraft beruht und nicht ausschlaggebend vom Einsatz finanzieller Mittel abhängt° Das LSG war also der Auffassung, daß nicht das gesamte Einkommen auf eigener voller körperlicher Mitarbeit eines Versicherten beruhen muß, daß es vielmehr genügt, wenn ein Versicherter, der nur beschränkt körperlich mitarbeiten kann, in der Lage ist, mehr den geistigen Anforderungen einer Betriebsführung gerecht zu werden, Von dieser sachlich-rechtlichen Auffassung geht offenbar auch der Kläger in seiner Revisionsbegründung aus, weil er dazu nur verbringt, sein Betrieb erfordere nur in ganz geringem Umfang geistige Tätigkeit°. - BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 462/63
Witwenrente - Gewährungszeitraum - Aufenthalt in Polen - Rentenbeginn - …
- BSG, 29.07.1976 - 12 RJ 74/75
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 104/75
Geltendes Recht - Unfallrente - Grenzgänger - Rente in der DDR - Beendigung - Von …
- LSG Hessen, 24.08.1972 - L 6 An 607/71
- BSG, 29.07.1971 - 12 RJ 90/70
- BSG, 29.07.1971 - 12 RJ 26/70
- BSG, 07.07.1970 - 12 RJ 576/66
- BSG, 27.06.1967 - 11 RA 96/65
- LSG Berlin, 16.11.1979 - L 1 An 145/76
- LSG Berlin, 31.08.1977 - L 2 An 41/76
- BSG, 14.10.1970 - 4 RJ 15/70
- BSG, 27.06.1967 - 11 RA 304/66
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