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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1968 - 4 RJ 299/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1624
BSG, 29.08.1968 - 4 RJ 299/66 (https://dejure.org/1968,1624)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1968 - 4 RJ 299/66 (https://dejure.org/1968,1624)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1968 - 4 RJ 299/66 (https://dejure.org/1968,1624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Stationäre Heilbehandlung - Übergangsgeld - Krankengeld - ambulante Heilbehandlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeit nach Heilbehandlung - Arbeitsunfähigkeitsrente neben Übergangsgeld - Ruhen des Übergangsgeldes - Krankengeldanspruch

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67

    Aufnahme in stiefelterlichen Haushalt - Leistungen des Stiefvaters - …

    Auszug aus BSG, 29.08.1968 - 4 RJ 299/66
    von Maßnahmen zur Viederherstellung der Erwerbsfähigkeit werden die Versicherten wirtschaftlich durch das Übergangsgeld gesichert° Dieses tritt an die Stelle der Rente9 es sei denn? daß die Rente bereits vorher bewilligt war (5 1242 nvo); so war es hier nicht, die Klägerin war vor dem Beginn des Rehabilitationsverfahrens noch nicht Rentnerin° Der Anspruch auf Übergangsgeld verdrängt den Anspruch auf Rente auch im Tbc-Hilferecht der Rentenversicherungo Das ist daraus zu folgern9 daß @ 1244 a Abs" 1 RVO ausdrücklich auf die @@1236 bis 1244 RVO - also auch auf 5 1242 EVO - verweist° Damit werden die allgemeinen Grundsätze" von denen die Regeln über die Rehabilitationsmaßnahmen beherrscht sind? auf dieses Teilgebiet übernommen9 soweit nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist (vgl° Schewe9 Bundesarbeitsblatt 1959" 4819 482)" Eine entgegenstehende Regelung ist aber in 5 1244 a RVO nicht getroffen" Sie ist namentlich nicht aus dessen Absatz 6 Satz 4 herauszulessn° Dort wird zwar die Geltung des 5 1242 RVO" nämlich des Grundsatzes" daß der Anspruch auf Übergangsgeld an die Stelle der Rentenberechtigung tritt9 auf "die Dauer der Gewährung von Übergangsgeld" beschränkt° Diese Geset2esstelle darf indessen nicht in dem Sinne gedeutet werden? daß dem Versicherten Rente nur solange nicht gebühre9 als ihm Übergangsgeld wirklich ausgehändigt werde° Der Ausdruck "Gewährung" umfaßt hier nicht auch die Erfüllung des Anspruchs" sondern bedeutet lediglich die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale9 von deren Gegebensein nach dem Gesetz die Entstehung des Rechts abhängig ist" Das Wort "gewähren" läßt als solches beide Deutungen zu° In der Rechtssprache ist über seinen Inhalt kein sicherer einheitlicher Aufschluß zu finden (vgl° Reichsgericht in Zivilsachen 167, 232; Bundesverwaltungsgericht, Neue Juristische Voschenschrift 1956" 11699 1170)() In der Reichsversicherungsordnung wird das Wort nach beiden Richtungen hin gebraucht (gleichbedeutend mit "Anspruch zustehen" in 5 1246 Abs" 4" @ 1247 Abs" 49 59 @ 1248 Abs" 2 Satz 3" Abs" 5" 6, © 1263 Abs° 29 5 BVG, Vglo auch BSG 29 292;… im Sinne von "zahlen"â- zuwenden"9 in © 1278 Abs° 3 Nr" 1" 5 1280 Abs" 2 Satz 1 RVO" Weil sich sonach der Sinn nicht aus dem Wortlaut ergibt, ist zu seiner Ermittlung auf den Leitgedanken zurückzugreifen9 der das Verhältnis des Übergangsgeldes zur Rente bestimmt: letztere soll ausgeschaltet sein" wo ersteres vorgesehen ist? mag es auch ruhen° Damit? daß in 5 1244 a Abs" 6 Satz 4 RVG das Wort "Gewährung" im Sinne von "Berechtigung" aufzufassen ist, ist der Zweck dieser Vorschrift vereinbar° Mit ihr soll gesagt werden9 daß nach einem längstens zweijährigen Recht auf Übergangsgeld (Abs" 6 Buchst" b aaO) bei Erfüllung der sonstigen Vor- aussetzungen Rente beansprucht werden kann" Das ist nicht selbstverständlich9 weil die Gesundheitsmaßnahmen noch nach zwei Jahren andauern können° Regelmäßig werden solche Maßnahmen aber nicht von der Rentenleistung begleiteto Satz 4 des 5 1244 a Abs° 6 BVG ordnet also eine Besonderheit gegenüber @ 1242 RVG ano Darin? daß die Geltung des 5 1242 EVO im Tbc-Hilferecht auf längstens zwei Jahre nach stationärer Heilbehandlung begrenzt wird9 erschöpft sich - wie die Materialien des Gesetzes - die ergeben.
  • BSG, 23.06.1965 - 11 RA 126/64

    Zur freiwilligen Weiterversicherung

    Auszug aus BSG, 29.08.1968 - 4 RJ 299/66
    weisen9 nämlich daß beim Übergang einer stationären in eine ambulante Heilbehandlung ein Wechsel des Trägers von Barleistungen Vermieden werden sollte (Deutscher Bundestag, 50 W130?660 Sitzung 80 5540 B)" Jedoch muß berücksichtigt werden9 daß jedes dieser Motive auf entgegenstehende Interessen stößt und sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit auf die Gesetzes- gestaltung ausgewirkt hate Möglicherweise sollte die Krankenversicherung nur beschränkt - zu Lasten der Rentenversicherung - von Verpflichtungen verschont, etWa von Ersatzforderungen der Rentenversioherung freigestellt werden" wenn diese anstelle der Krankenkasse Rehabilitationsmaßnahmen übernommen hatte (@ 1239 EVO; BSG 229 112 mit ausführlicher Bezugnahme auf die Motive des Gesetzgebers; ferner BSG9 Urteil vom 236 Juni 1965 - 11 RA 126/64 -)" Auch kann sich der Gesetzgeber sehr wohl damit begnügt haben9 das gleichzeitige Nebeneinander von Sozialleistungen zu unterbinden, und zwar solcher Leistungen9 die demselben Zweck dienen9 nämlich den Lebensbedarfzu deckenobamit" daßdie Möglichkeit von D0ppelleistungen ausgeschlossen worden ist? kann das erstrebte Ziel erreicht seine Dafür9 daß der Gesetzgeber auch, und.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 4695/16

    Versorgungausgleich - Anpassung der Altersrente der ausgleichspflichtigen Person …

    Dies hat letztlich auf die Frage abgezielt, ob ein Anspruch bestanden hat bzw ob eine Leistung erbracht wurde (vgl die Gesetzesbegründung BT-Drs 9/2296, 14, die auf die ausgezahlten Rentenleistungen abstellt;… ebenso BSG 08.04.1987, 5a RKn 6/86, SozR 1300 § 48 Nr. 36; zum Begriff des "Gewährens" BSG 29.8.1968, 4 RJ 299/66, BSGE 28, 214, SozR Nr. 10 zu § 1244a RVO = juris Rn 9;… zum Begriff des "Erhaltens BSG 16.2.1984, 1 RA 35/83, SozR 2200 § 1241f Nr. 2, juris Rn 16).
  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    Der erkennende Senat pflichtet dem LSG darin bei, daß unter Gewährung jedenfalls im Zusammenhang mit § 4 Abs. 2 VAHRG nicht das bloße Bestehen eines Leistungsanspruchs, sondern die tatsächliche Erbringung einer Leistung zu verstehen ist (zum Begriff der "Gewährung" vgl. u.a. BSGE 28, 214, 215 f = SozR Nr. 10 zu § 1244a RVO ;… BSGE 46, 67, 70 = SozR 2200 § 1303 Nr. 11 S. 27;… BSG SozR a.a.O. Nr. 20 S. 56).
  • BSG, 30.04.1982 - 11 RA 29/81

    Rentenanspruch; Stammrecht; Rentenzahlung; Verjährungseinrede

    Zwar kann der vom Gesetzgeber verschiedentlich gebrauchte Begriff der "Gewährung" auch die Deutung zulassen, daß nicht stets die Erfüllung des Anspruchs, sondern mitunter nur die Verwirklichung der Tatsachenbestandsmerkmale, von deren Gegebensein die Entstehung des Rechts abhängt, gemeint ist (BSGE 28, 214, 215).
  • BSG, 16.07.1971 - 3 RK 101/69

    Zur Anrechnung von Übergangsgeldzeiten auf die Höchstbezugsdauer für Krankengeld

    Bei ambulanter Behandlung wegen aktiver Tuberkulose verbunden mit Arbeitsunfähigkeit ruht der Anspruch auf Übergangsgeld und nicht der Krankengeldanspruch; RVO § 1244a Abs. 6 S 3 ist im Verhältnis zu RVO § 183 Abs. 6 die speziellere Vorschrift (Anschluß an BSG 1968-08-29 4 RJ 299/66 = BSGE 28, 214).
  • BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 321/68

    Zur Frage, was unter Gewährung von Übergangsgeld iSd RVO § 1244 a Abs. 6 zu …

    Unter 'Gewährung' (von Übergangsgeld) iS des RVO § 1244a Abs. 6 ist nicht die Erfüllung des Anspruchs (auf Übergangsgeld) zu verstehen, dieser Begriff bedeutet lediglich die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale, von deren Vorliegen nach dem Gesetz die Entstehung des Rechts abhängig ist (vergleiche auch BSG 1968-08-29 4 RJ 299/66 = BSGE 28, 214).
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