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| BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 3/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache - …
Auszug aus BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 3/84
aber letztlich nicht an, weil ein vergleichbarer deutscher Ver- -usicherter die erforderlichen Sprachkenntnisse typischerweise besitze (Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1980 4 RJ 29/79 : SozR 2200 5 12U6 Nr. 61).
- BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87
Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht
Die einem beruflichen Einsatz bis Ende 1983 entgegenstehende mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (…SozR 2200 § 1246 Nr. 61 und Urteile vom 6. Oktober 1982 - 4 RJ 91/81 - und vom 29. Juni 1984 - 4 RJ 3/84 -) unbeachtlich.Damit unterscheidet er sich wesentlich von den Sachverhalten, die den Urteilen des 4. Senats (…vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 - in SozR 2200 § 1246 Nr. 61, vom 6. Oktober 1982 - 4 RJ 91/81 - und vom 29. Juni 1984 - 4 RJ 3/84 -) zur Bedeutung der Sprachkenntnisse für den Umfang der Verweisungsmöglichkeiten zugrunde lagen.
- SG Stade, 09.04.2008 - S 9 RJ 167/04
Soziale Zumutbarkeit einer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angebotenen …
Rn. 27 Es ist dabei grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine Prüftätigkeit in der Eingangskontrolle handelt, die dem ungelernten Bereich zuzuordnen sein wird, oder zur Tätigkeit in der Güte- und Fertigungskontrolle, die als Facharbeitertätigkeit angesehen werden muss, da sie in der Regel den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung voraussetzt (vgl BSG, Urt v 29. Juni 1984 - 4 RJ 3/84 -). - LSG Berlin, 25.10.1989 - L 6 J 115/86 Ein ausländischer Versicherter kann sich gegenüber der Verweisung auf eine ihm zumutbare Tätigkeit nicht auf die ungenügende Beherrschung der deutschen Sprache berufen, sofern der vergleichbare deutsche Versicherte die erforderlichen Sprachkenntnisse typischerweise besitzt (vgl BSG vom 29.6.1984 4 RJ 3/84).
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