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| BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 307/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 39, 183
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung
Das Berufungsgericht wird schließlich auch in seine Erwägungen einbeziehen müssen, daß das Bundessozialgericht inzwischen in seinem Urteil vom 20. Februar 1975 (BSGE 39, 183) es gerade wegen der Pauschalierung der gewährten Leistung verneint hat, eine Weihnachtsbeihilfe als Pflichtleistung im Rahmen der Sozialhilfe anzusehen. - BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 25/85
Vorliegen eines konkreten Mehrbedarfs (Individualisierungsgebot) als …
Dessen 4. Senat hat sich im Urteil vom 20. Februar 1975 (BSGE 39, 183 = SozR 2200 § 1531 Nr. 3) befaßt mit der Weihnachtsbeihilfe im Rahmen eines Ersatzanspruchs nach den §§ 1531, 1536 der Reichsversicherungsordnung -RVO- in der bis zum Inkrafttreten des SGB 10, 3.Nach der Entscheidung des BSG vom 20. Februar 1975 (aaO) kommt es darauf an, ob die Leistung außerhalb der Regelsätze sich nach Art, Form und Maß an den Besonderheiten des Einzelfalles, insbesondere an der Person des Hilfsbedürftigen, der Art. seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen orientiert.
- BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 1/86
Rentenversicherungsträger - Umfang des Erstattungsanspruchs - Weihnachtsbeihilfe
Der erkennende Senat hat unter dem Geltungsbereich des 5 1531 RVO aF, dem "Vorläufer" des % 104 SGB 10, in bezug auf die vom Träger der Sozialhilfe gewährten Weihnachtsbeihilfen wiederholt die Auffassung vertreten, bei ihnen handele es sich nach den Ge- gebenheiten der seinerzeit zu entscheidenden Fälle um keine Sozialleistungen - jetzt: iS von 5% 9, 28 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB 1) -" sondern um freiwillige, dh nicht gesetzliche Zuwendungen der Sozialhilfeträger, weil sie trotz Gleichartigkeit bei unzulässiger Pauschalierung nicht zur Deckung eines konkreten, individuellen und notwendigen Lebensbedarfs (vgl 5 12 Abs. 1 BSHG) gewährt würden (BSGE 39, 183 : SozR 2200 5 1531 RVG aF Nr. 3 : FEVS 24, 394 und SozR 3100 5 27e Nr. 1 : FEVS 28, 128).
- BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Feststellung berechtigter Interessen
Dabei wird wiederum unterstellt - vom Senat also nicht entschieden -, daß der im Weihnachtsmonat entstehende besondere Bedarf zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 12 Abs. 1 BSHG gehört (…so Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 12. Dezember 1967, Kleinere Schriften, Heft 32, S. 16; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Februar 1975 - 4 RJ 307/73 - [SozR n.F. 2200 § 1531 RVO Nr. 3 - ZfS 1976, 127]; Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14. Dezember 1972 - VIII A 568/72; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17. August 1960 - FEVS 6, 126 [132]). - BSG, 22.02.1989 - 4a RJ 85/87
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers auf freiwillige …
Zwar sind Leistungen der Sozialhilfe immer schon dann den Rentenleistungen gleichartig, wenn sie wie die Rente "in irgendeiner Art" dem Lebensunterhalt dienen (vgl BSGE 39, 183, 185;… SozR 1300 § 104 Nr. 12 S 34). - BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 37/77
Weihnachtsbeihilfen aus der Kriegsopferfürsorge - Kein Übergang des …
Bereits in seinem Urteil vom 20" Februar 1975 ( 4 RJ 307/73, SozR 2200 5 1531 Nr. 3) hat der erkennende Senat darauf abgestellt, ob eine Leistung außerhalb der Regelsätze sich nach Art, Form und Maß an den Besonderheiten des Einzelfalles, vor allem nach der Person des Hilfsbedürftigen, der Art seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen orientiert.
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