Rechtsprechung
| BSG, 02.12.1970 - 4 RJ 33/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrfachbeschäftigter - Rentenversicherungsbeiträge - Beitragspflicht - Notwendige Beiladung - Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung - Hauptbeschäftigungsarbeitgeber
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.01.1960 - 2 RU 76/56
Auszug aus BSG, 02.12.1970 - 4 RJ 33/70
Zuirefiend rügt der Klägera daß seine Arbeitgeber nicht man Rechtsstreit beigeladen werden sind° Eine Beiladung ist im Sinne des 5 75 Abs" 2 SGG notwendig? wenn die in dem Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über das Reohtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre eines Dritten unmittelbar eingreift (BSG 11, 262 : SozR Nro 17 zu 5 75 SGG)O Unterbleibt in einem solchen Fall die Beiladung9 so ist eine das Verfahren betreffende Vorschrift verletzt? auf deren Befolgung ein Beteiligter wirksam nicht verzichten kann (…BSG 13" 217 : SozR Nr° 18 zu @ 75 SGG)" Bei Streitigkeiten über das Bestehen der Versicherungspflicht - mit der Folge der Beitragspflicht - I.
- BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77
Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle - …
Die erste Gruppe umfaßt Fälle, in denen aus der Entscheidung, daß Beiträge zu entrichten oder nicht zu entrichten sind, die Verpflichtung oder die Entlastung eines Dritten folgt, der im Falle der Versicherungspflicht einen Teil der Beiträge zu tragen hätte (…BSG v. 28. August 1968 - 3 RK 26/68 - SozR Nr. 32 zu § 75 SGG; vom 2. Dezember 1970 - 4 RJ 33/70 - SozR Nr. 37 zu § 75 SGG; vom 27. Januar 1977 - 12 RK 8/76 - vom 23. Februar 1977 - 12/3 RK 30/75 - und - 12 RK 14/76 -).
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