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| BSG, 26.05.1976 - 4 RJ 359/74 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 77/78 Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (Urteil vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 SozR 5070 5 14 Nr. 4) beziehe sich auf jüdische Jugendliche, die in den nach 1933 von jüdischen Selbsthilfeorganisationen geschaffenen Ausbildungsbetrieben auf einen manuellen Beruf vorbereitet wurden und sei deshalb für den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Die Versicherungspflicht richtete sich gemäß % 1226 Reichsversicherungsordnung (RVG) aF nicht nach der Art oder der Bezeichnung eines Ausbildungsverhältnisses, sondern danach, ob ein Entgelt gewährt wurde (vgl im einzelnen BSG vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 - SozR 5070 5 14 WGSVG Nr. 4).
vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 - SozR.
- LSG Schleswig-Holstein, 11.09.2012 - L 7 R 74/10
Rentenversicherung - fiktive Beitragszeit - Volontär - Hachscharah-Zeit
Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut, dass eine Beschäftigung verrichtet wurde, die nach dem seinerzeit geltenden deutschen Recht konkret Versicherungspflicht begründet hat (…ständige Rechtsprechung, BSG Urteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 75/98 R;… BSG Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 7/82, SozR 5070 § 14 Nr. 16; BSG Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 76/79;… BSG Urteil vom 13. März 1979 - 1 RJ 24/78, SozR 5070, § 14 Nr. 8; BSG Urteil vom 27. September 1979 - 4 RJ 77/78; BSG Urteil vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74, SozR 5070 § 14 Nr. 4; BSG Urteil vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 149/80). - BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
Beschäftigungszeit - Rentenversicherung - Verfolgungsgründe - Fiktive …
So ist bisher nicht ersichtlich, ob sich der Kläger in einem Lehr- oder Anlernverhältnis im Sinne der Gewerbeordnung sowie damals für das Handwerk geltender (auch tarifrechtlicher) Bestimmungen befand, oder ob die schulische Ausbildung nach dem Vorbild einer Berufs- oder Fachschule im Vordergrund stand; es wird zu prüfen sein, ob der Kläger - unter Berücksichtigung der damaligen Rechtslage - persönlich (und/oder wirtschaftlich) von einem Arbeitgeber ("Lehrherrn") abhängig war, ob und in welcher Höhe er eine Vergütung (Taschengeld?) erhalten hat und hierbei unter Berücksichtigung aller Umstände von einem Entgelt im Sinne von § 1226 Abs. 2, § 160 RVO aF ausgegangen werden kann (hierzu und über weitere Einzelfragen Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 = SozR 5070 § 14 Nr. 4 und das diesen Rechtsstreit abschließende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1977 - L 3 J 28/74 = Die SV 1978, S. 270 mit Anm Schmidinger aaO S. 272;… vgl auch Urteil des 1. Senats des BSG vom 13.3.1979 - 1 RJ 24/78 = SozR aaO Nr. 8). - LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.1979 - L 2 J 203/78 Sind für eine 16-jährige Jüdin, die 1936 bei einer Verwandten beschäftigt war, Beiträge zur RV nicht entrichtet worden, so kann eine fiktive Beitragszeit nach WGSVG § 14 Abs. 2 nur dann angenommen werden, wenn die Beitragsentrichtung wegen konkreter, gegen die Arbeitgeberin oder die Arbeitnehmerin gerichteter oder von diesen zu befürchtender Verfolgungsmaßnahmen unterblieben ist (…vgl BSG 1974-03-27 1 RA 197/73 = SozR 5070 Nr. 1 zu § 14 WGSVG) und 1976-05-26 4 RJ 359/74 = SozR 5070 Nr. 1 und 4 zu WGSVG § 14).2.
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