Rechtsprechung
| BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 495/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.02.1964 - 4 RJ 217/61
Auszug aus BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 495/68
Die Klägerin setzt als Rechtsnachfolgerin das Verfahren über den von ihrem verstorbenen Ehemann erhöhenen Rentenanspruch fort (@ 1288 Abso 2 der Reichsversicherungsordnung -RVO-)oDer Ehemann der Klägerin (Versicherter) ist in der Zeit zwischen Verkündung des erstinstanzlichen Urteils und Berufungseinlegung, nämlich zwischen dem 180 Mai und dem 30 Oktober 1967, amg30° Juli 1967 gestorben° ' Die Beklagte hatte die Bewilligung der Rente abgelehnt (Bescheid vom 23" März 1965); ihres Erachtens hatte der Versicherte die erforderliche Wartezeit nicht zurückgelegt° Das Sozialgericht (SG) Köln hat die Beklagte verurteilt9 den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit festzustelleno Die Wartezeit hat es als erfüllt angesehen, weil es dem Versicherten Ersatzzeiten zusätzlich zuerkannte" Für die Anrechenbarkeit der fraglichen Ersatzzeiten genügte es dem SG7 daß der Versicherte nach deren Ende innerhalb von drei Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte (vglo @ 1251 Abs"2 Satz 2 Buchstabe b RVG)° Daß während dieser Beschäftigung keine Beiträge entrichtet werden waren9 hat das SG-im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts «BSG- (BSG 20, 184, 186) - nicht für rechtserheblich gehalten" Die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) als unzulässig verworfen (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 60 November 1968); Da die Rente des Versicherten mit Ablauf des Sterbemonats weggefallen sei" habe bei Einlegung der Berufung nur noch Streit über Rente für einen abgelaue fenen Zeitraum bestanden° Infolgedessen sei das Rechtsmittel gemäß @ 146 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ausgeschlosseno Hieran ändere auch die Tatsache nichts9 daß 3.
- BSG, 29.07.1971 - 11 RA 200/70 Sterbemonats (% 71 AVG), also dem 30" November 1969o Dieser "Tag liegt vor dem Tag der Einlegung der Berufung° Da der Versicherte in der Zeit nach Erlaß des Urteils und vor dessen Zustellung gestorben ist, hat die Berufungsfrist erst begonnen, als der Versicherte schon gestorben war° Einen so gelagerten Fall hat der 40 Senat in dem Urteil vom 26° Juni 1969 - 4 RJ 495/68 - entschiedeno Dort Inâ- â- edas LSG die Berufung nach 5 146 SGG verworfeno Der 4° Senat hat diese Auffassung bestätigt" Der erkennende Senat stimmt der Auslegung des 5 146 SGG durch den 4° Senat für den vorliegenden Fall zu° Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Fall des 40 Senats und dem vorliegenden, wie das LSG meint, ist nicht zu erkennen° Auch im Fall des 4oSenats hatte die Rente mangels Erfüllung Bekhgte der Wartezeit.
der Berufungsfrist richtig° Zwar kann in solchen Fällen das SG, wenn es über eine Frage Von grundsätzlicher Bedeutung entschieden hat, die Berufung nicht zulassen, weil sie zur Zeit des Urteilserlasses ohnehin zulässig war, und die unterbliebene Berufungszulassung kann vom LSG nicht nachgeholt werden (vgl° 4 RJ 495/68 vom 26"Juni 1969 mit Hinweis auf SozR N EUR 150 SGG)° " 58, 59, 40 zu.
- LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11
Zulassung der Berufung
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 26.04.2010 (L 7 AS 125/10 B ER) ausgeführt: "§ 41 SGB II begrenzt nämlich den jeweiligen Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal zwölf Monaten (BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B, RdNr. 5, ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2007, L 13 AS 3729/07 RdNr. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008, L 10 AS 541/08, RdNr. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2010 - L 6 AS 33/10 B ER; vgl. auch BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R, RdNr. 17, und Urteil vom 26.06.1969 - 4 RJ 495/68, alle zitiert nach Juris.). - LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 7 AS 125/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berechnung der Leistungen; …
§ 41 SGB II begrenzt nämlich den jeweiligen Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal zwölf Monaten BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - Az. B 14 AS 7/08 B, Rn. 5, ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2007, L 13 AS 3729/07 Rn. 11; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008, L 10 AS 541/08, Rn. 24; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2010 - Az. L 6 AS 33/10 B ER; vgl. auch BSG, Urteil vom 20.05.2003 - Az. B 1 KR 25/01 R, Rn. 17 und BSG, Urteil vom 26.06.1969 - Az. 4 RJ 495/68, alle zitiert nach Juris.).
- LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 7 SO 43/10
Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; …
Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird der jeweilige Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. maximal zwölf Monaten begrenzt (so unter Hinweis auf § 41 SGB II: BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - Az. B 14 AS 7/08 B, RdNr. 5, ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2007 - L 13 AS 3729/07 RdNr. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008 - L 10 AS 541/08, RdNr. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2010 - Az. L 6 AS 33/10 B ER; vgl. auch BSG, Urteil vom 20.05.2003 - Az. B 1 KR 25/01 R, RdNr. 17 und BSG, Urteil vom 26.06.1969 - Az. 4 RJ 495/68, alle zitiert nach Juris). - BSG, 13.11.1969 - 4 RJ 15/69
Wiwenrente - Zusammentreffen mit Verletztenrente - Ruhen der Witwenrente - …
Nach der erstgenannten Vorschrift richtet sich der Anspruch der Witwe für die ersten drei Monate nach derjenigen Rente ohne Kinderzuschuß, die dem Versicherten im Zeitpunkt sei- .nes Todes "zustand"° Der Begriff des "Zustehens" ist nicht eindeutig" In @1265 Abs° 2 EVOist er sinnverwandt mit "bindend" oder "rechtskräftig festgestellt" gebraucht (BSGUrteil vom26" Juni 1969« 4 RJ 495/68-)0An der hier interessierenden Wird. - BSG, 18.02.1971 - 9 RV 832/68 entsprochen so wäre Berufung des Beklagten nach 5 148 Nr° 2 SGG ausgeschlossen gewesen° Denn @ 148) Nr° 2 SGG stellt - ähnlich wie 5 511 a der Zivilprozeßordnung - auf den Umfang oder den Wert des Beschverdegegenstandes ab (vglo zu der insoweit gleichlautonden Vorschrift des @ 146 SGG das Urteil des 40 Senats des BSG vom 26° Juni 1969 - 4 RJ 495/68 -)0 In dem anhängigen Verfahren macht der Kläger geltend, daß der Beklagte ihm im Wege eines Zugunstenbescheides nach S 40 Abso 2 VeerG die Auszahlung des für die Zeit 1951 bis vom 1° September.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".