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| BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 61/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ersatzzeit - Zeiten der Verschleppung - Möglichkeit zur Zurücklegung von Beitragszeiten
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.06.1971 - 11 RA 8/70
Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 61/78
12/11 RA 8/70 - zu S 1251 Abs. 1 Nr. 5 RVG; Koch/Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, 2. und 5. Aufl, Anm B II 5.1 [Seite V 257/69 7 zu 5 28 AVG; BVerwG, Buchholz 427.5 5 250 LAG Nr. 92; MittLVA Oberfr 1979, 54, 56 "Verschleppung als Ersatzzeit"; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S 676 f, Stand: Juni 1966).
- BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95
Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf …
Da mithin im SGB VI keine entsprechende planwidrige Lücke zu erkennen ist, kommt auch die Zubilligung eines Anspruchs auf Verschiebung des Versicherungsfalles im Wege richterlicher Rechtsfortbildung (vgl. dazu etwa BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 65) nicht in Betracht. - BSG, 07.11.1995 - 12 RK 38/94
Versicherungspflicht von Berufsfachschülern
Eine Gesetzeslücke, sei sie offen oder verdeckt, anfänglich oder nachträglich, liegt nur vor, wenn eine "planwidrige" Unvollständigkeit des Gesetzes gegeben ist (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 65). - SG Hamburg, 12.06.2017 - S 10 R 58/12
Anwendung des Art 6 § 4 Abs 6 S 1 Buchst b FANG auf einen Berechtigten nach dem …
Es genügt nicht, die Vorschrift für rechtspolitisch verfehlt zu halten, sondern es bedarf einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, einer verdeckten Lücke, bezogen auf eine über den Plan des Gesetzgebers hinausreichende Regelung (BSG, Urteil vom 28.06.1979 - 4 RJ 61/78; Urteil vom 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R; jeweils juris).Es genügt nicht, die Vorschrift für rechtspolitisch verfehlt zu halten, sondern es bedarf einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, einer verdeckten Lücke, bezogen auf eine über den Plan des Gesetzgebers hinausreichende Regelung (BSG, Urteil vom 28.06.1979 - 4 RJ 61/78; Urteil vom 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R; jeweils juris).
- BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 69/82
Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Unrichtige Rechtsanwendung - …
Gleichgültig, ob dies für Versicherungsträger und Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bindend ist (vgl hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 61/78 : SozR 2200 S 1251 Nr. 65 S 166), geht auch der Senat von der Richtigkeit dieser Feststellungen aus, da das Berufungsgericht diese Feststellungen übernommen und die Beklagte insoweit keine Revisionsrügen vorgebracht hat.kommt es aber in generalisierender Betrachtungsweise weder darauf an, ob der Versicherte im Einzelfall während der Ersatzzeit (Verschleppungszeit) eine nach S 15 FRG gleichgestellte Beitragszeit hätte zurücklegen können, noch hebt das Gesetz auf die Unmöglichkeit eines zeitlichen Nebeneinanders von Ersatzzeittatbestand und Beschäftigung ab (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 1979 aaO Nr. 65 S 168 f).
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 19/91
Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen während einer medizinischen …
Eine solche läge nur dann vor, wenn eine "planwidrige" Unvollständigkeit des Gesetzes - sei sie verdeckt, anfänglich oder nachträglich - im Hinblick auf die Tatsache gegeben wäre, daß der freiwillig in der Rentenversicherung Versicherte während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge für seine private Alterssicherung selbst tragen muß (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 65). - BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R
Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen …
Das BSG hat aber weder den Bezug einer Rente im Verschleppungsland oder während der Zeit der Rückkehrhinderung noch die Möglichkeit, Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurücklegen zu können, als Hindernis für die Anrechnung von Ersatzzeiten angesehen (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 61/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 65, vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - SozR 2200 § 1251 Nr. 101 mwN…, vom 7. September 1989 - 5 RJ 28/89 - SozR 2200 § 1251 Nr. 133 …und vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11), obwohl man auch in diesen Fällen hätte argumentieren können, daß die Versicherten bereits endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren bzw ausgleichsbedürftige Beitragslücken nicht infolge der Ersatzzeitumstände entstanden waren. - BSG, 13.06.1989 - 2 RU 50/88
Übergangsgeld - Rehabilitation - Beitragsentrichtung - berufsständisches …
Eine Gesetzeslücke, sei sie offen oder verdeckt, anfänglich oder nachträglich, liegt nur dann vor, wenn eine "planwidrige" Unvollständigkeit des Gesetzes gegeben ist (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 65;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl, S 358). - BSG, 20.06.1995 - 8 RKn 14/94
Berücksichtigung von Ersatzzeiten nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren
Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BSG (…BSG vom 28. Februar 1978, BSGE 46, 54 = SozR 2200 § 1251 Nr. 45; BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1251 Nr. 65;… BSG vom 21. Juni 1983, SozR 2200 § 1251 Nr. 102;… BSG vom 8. April 1987, aaO) stand der Anrechnung dieser Zeiten auch nicht der Bezug einer Altersrente in der UdSSR entgegen. - LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 45/09
Übernahme von Beiträgen zum berufsständischen Versorgungswerk für Ärzte durch die …
Eine Gesetzeslücke, sei sie offen oder verdeckt, anfänglich oder nachträglich, liegt nur dann vor, wenn eine "planwidrige" Unvollständigkeit des Gesetzes gegeben ist (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 65;… Larenz: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, S. 358).
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