Rechtsprechung
| BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 93/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Hessen, 29.06.1978 - L 6 J 809/77
- BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 93/78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75
Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter
Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 93/78
aus gesundheitlichen Gründen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit hat aufgeben müssen, so ist eine solche "Lösung vom bisherigen Beruf" rentenrechtlich unbeachtlich in dem Sinne, daß der vor seiner gesundheitsbedingten Aufgabe ausgeübte Beruf maßgebend bleibt (aus der Rechtsprechung in letzter Zeit ua der 5° Senat des BSG in BSGE 41, 129, 150 = SozR 2200 5 1246 Nr. 11; 1° Senat in SozR aaO Nrn 29 und 41 sowie Urteil vom 28° Juni 1979 - 1 RA 65/78 - das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom heutigen 111/78; Lösung. - BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78
Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit
Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 93/78
Sollte das LSG wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß dem Kläger der Berufsschutz eines Facharbeiters zuzubilligen sei, wird es beachten müssen, daß seine bisherigen Feststellungen hinsichtlich der Verweisbarkeit des Klägers wenigstens zum Teil von der Revision mit Recht angegriffen worden sind° Das BSG hat wiederholt Stellung genommen, wie bei der Suche nach Verweisungstätigkeiten zu verfahren ist (…vgl zB BSGE 45, 245, 247 = SozR 2200 5 1246 Nr. 16;… BSGE 44, 291 = SozR aaO Nr. 23; das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 280 Juni 1979 - 4 RJ 70/78 - am Ende, insoweit zu den Möglichkeiten der "konkreten" Prüfung von Verweisungstätigkeiten)o Bei seiner Urteilsfindung durfte das Berufungs- gericht nicht, wie von der Beklagten gerügt, die unvollständige Antwort des Arbeitsamtes einer negativen gleichsetzen, zumal die Frage Nr. 5 (Welche qualifizierten Tätigkeiten kommen noch in Betrachtä, die auf weitere berufsfremde Tätigkeiten abgestellt War, allem Anschein nach unrichtig Verstanden worden ist; es wurde nämlich auf die Antwort unter 1° (Berufsnahe oder bisher ausgeübte Tätigkeiten) verwiesen° Es kann nicht genügen, darauf hinzuweisen, daß "der Kläger in überzeugender Weise vorgetragen" habe, Arbeiten in Fertigbetonteilwerken, in Ziegeleien und als Hausmeister hätten wegen der damit verbundenen körperlichen Anforderungen auszuscheiden, sie seien auch vom Arbeitsamt in seiner Auskunft nicht erwähnt worden; im übrigen ist jedenfalls kein entsprechender schriftsätzlicher Vortrag des Klägers ersichtlich° Auf den - etwaigen " Vortrag des Klägers hätte umso weniger abgestellt werden dürfen, als der im sozialgerichtlichen Verfahren gutachtlich gehörte Internist darauf hingewiesen hat, eine Tätigkeit als Hausmeister komme in Betracht (hinsichtlich der tarifvertraglichen Bewertung der Hausmeistertätigkeit vgl zB Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder, Stand; 15° August 1975, Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis, Lohngruppen III bis V; ManteltarifVertrag für Arbeiter des Bundes, Stand: 8, Juli 1975, Lohngruppenverzeichnis, Gruppen Vll bis IV). - BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 84/76
Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 93/78
Der 5. Senat hat im Urteil vom 22. September 1977 (5 RJ 84/76) im Falle eines Facharbeiters es als unzulässig bezeichnet, Verweisungstätigkeiten mit der Begründung auszuschließen, die entsprechenden Arbeitsplätze seien fast ausschließlich eigenen Betriebsangehörigen vorbehalten.
- LSG Hessen, 28.05.1986 - L 13/11 J 1186/84
Rentenversicherung; Bundesanstalt für Arbeit; Sachverständiger; Auskunft; …
So beispielsweise auf die eines Lagerhelfers, etwa bei der Bundeswehr (BSG vom 23. März 1977, 4 RJ 1/76), eines Magaziners (BSG vom 20. Dezember 1978, 4 RJ 23/78; vom 28. März 1979, 4 RJ 11/78 und vom 29. November 1979, 4 RJ 93/78) oder eines qualifizierten Pförtners (BSG vom 9. Dezember 1981, 1 RJ 124/80; Hessisches Landessozialgericht vom 25. Januar 1983, L-2/J-722/79).Ferner könnte sich der Kläger ohne weiteres als Hausmeister im öffentlichen Dienst (BSG vom 28. März 1979, 4 RJ 35/78 und vom 29. November 1979, 4 RJ 93/78) oder in der Wohnungswirtschaft (SG Frankfurt am Main vom 24. Januar 1983, S-16/J-96/82) betätigen, ebenso könne er verwiesen werden auf Tätigkeiten wie Bankbote (BSG vom 10. August 1982, 4 RJ 89/81), Verwieger (BSG vom 30. November 1983, 5a RKn 14/82, 28/82 und 13/83), Werkstattschreiber oder Wachmann (Hessisches Landessozialgericht vom 25. Januar 1983, L-2/J-722/79).
- SG Münster, 27.06.2023 - S 17 R 9/21 Ob der Kläger einen geeigneten Arbeitsplatz tatsächlich - gegebenenfalls durch Vermittlung der Arbeitsagentur - finden kann, ist für die Frage der Rentengewährung unerheblich, da das Risiko der Arbeitslosigkeit nicht die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Rentenversicherungsträgerin, sondern stattdessen die Bundesagentur für Arbeit trägt, vgl. § 43 Abs. 3 Hs. 2 SGB VI (hierzu grds. BSG, Urteile vom 27.5.1977 - 5 RJ 28/76 - juris Rn. 14 sowie vom 29.11.1979 - 4 RJ 93/78 - juris Rn. 18; vgl. ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01 - juris Rn. 24;… Kamprad, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Erg.-Lfg. 5/18 [Stand: Oktober 2018], K § 43 Rn. 111;… Kolakowski, in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 43 Rn. 47).
- BSG, 10.06.1980 - 4 RJ 7/80 Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 93/78 -, S.
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