Rechtsprechung
| BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kompetenzen des Revisionsgerichts in der Sozialgerichtsbarkeit; Beitragsermäßigungen eines Heilfürsorgeberechtigten und Nebenerwerbslandwirts in der landwirtschaftlichen Krankenkasse; Leistungsumfang der freien Heilfürsorge; Verfassungsmäßigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Denn es liegt kein zielgerichteter hoheitlicher Zugriff auf konkrete vermögenswerte Rechte vor, die für einen konkreten Gemeinwohlzweck benötigt werden (vgl. BVerfGE 70, 191, 200 ff [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; E 83, 201, 212f.).Insbesondere ist das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip nicht verletzt worden; der Gesetzgeber ist nicht gehindert, von ihm als änderungsbedürftig angesehene Rechtslagen mit Wirkung für die Zukunft zu verändern (vgl. BVerfGE 31, 275, 285, 290; E 70, 191, 200).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Denn es liegt kein zielgerichteter hoheitlicher Zugriff auf konkrete vermögenswerte Rechte vor, die für einen konkreten Gemeinwohlzweck benötigt werden (vgl. BVerfGE 70, 191, 200 ff [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; E 83, 201, 212f.). - BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Wird die Auferlegung von - hier nicht konfiskatorischen - Sozialversicherungsbeiträgen am Maßstab der Eigentumsgarantie gemessen (vgl. BVerfGE 14, 221, 224; E 50, 57, 104), enthält das in den §§ 37ff. KVLG 1989 geregelte Beitragsrecht der landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Blick auf den vom Kläger repräsentierten Personenkreis eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung.
- BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Insbesondere ist das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip nicht verletzt worden; der Gesetzgeber ist nicht gehindert, von ihm als änderungsbedürftig angesehene Rechtslagen mit Wirkung für die Zukunft zu verändern (vgl. BVerfGE 31, 275, 285, 290; E 70, 191, 200). - BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Wird die Auferlegung von - hier nicht konfiskatorischen - Sozialversicherungsbeiträgen am Maßstab der Eigentumsgarantie gemessen (vgl. BVerfGE 14, 221, 224; E 50, 57, 104), enthält das in den §§ 37ff. KVLG 1989 geregelte Beitragsrecht der landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Blick auf den vom Kläger repräsentierten Personenkreis eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung. - BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KVLG (1972, insoweit im KVLG 1989 nicht geändert) Gegenstand einer bindenden (§ 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 44, 70, 96ff. = SozR 5420 § 94 Nr. 2) war. - BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung …
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Denn die Ruhensvorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB V tritt nur ein, soweit der Dienstherr nach dienstrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, den in § 11 SGB V durch Angabe von Leistungsarten umschriebenen Bedarf des Versicherten durch Gewährung von Naturalleistungen oder ihnen gleichwertigen Geldleistungen zu befriedigen und er diese Verpflichtigung auch tatsächlich erfüllt (BSG SozR 2200 § 313 Nr. 9; KassKomm-Peters SGB V § 16 Rz 10). - BSG, 10.06.1980 - 11 RK 13/79
Landwirtschaftlicher Unternehmer - Versicherungspflicht - Berufssoldat
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93
Rn. 7 Sie meint, die vom Kläger angesprochene Frage der Versicherungs- und Beitragspflicht von Beamten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sei bereits geklärt (…Hinweis auf: Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 5420 § 94 Nr. 2;… BSG SozR 5420 § 2 Nr. 4; BSG SozR 5420 § 3 Nr. 12).
- BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94
Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des …
Der Gesetzgeber ist zwar nicht gehindert, von ihm als änderungsbedürftig angesehene Rechtslagen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (vgl BVerfGE 31, 275, 290; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 70, 191, 200 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; BSG, Urteil vom 31. August 1994 - 4 RK 2/93). - LSG Brandenburg, 19.02.2003 - L 4 KR 16/02
Ruhen des Leistungsanpruchs bei gleichzeitigem Fortbestehen der Beitragspflicht ; …
Das von dem Kläger in Bezug genommene Äquivalenzprinzip ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nur ansatzweise ausgestaltet (BSG, Urteil vom 31. August 1994, Aktenzeichen 4 RK 2/93, Die Beiträge 1995, 247). - LSG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - L 5 KR 10/11
Krankenversicherung - kein Ruhen des Anspruchs bei Beihilfeberechtigung - …
Da die Beihilfestelle der Klägerin nur einen Teil der Kosten, der jedenfalls nicht über den höchstmöglichen Festzuschuss nach § 55 SGB V hinausging, erstattet hat und davon auszugehen ist, dass die Klägerin einen weitergehenden Beihilfeanspruch nicht hat, führt die Beihilfeberechtigung der Klägerin jedenfalls nicht zum Ruhen eines Anspruchs gegen die Beklagte (vgl. BSG 31.8.1994 - 4 RK 2/93, juris Rn. 21;… LSG Berlin-Brandenburg 12.11.2010 - L 1 KR 428/07, juris Rn. 20). - LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98 Ein Äquivalenzprinzip ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nur ansatzweise ausgestaltet (BSG, Urt. V. 31. August 1994, Az.: 4 RK 2/93, Die Beiträge 1995, 247).
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