Rechtsprechung
| BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Beitrag - Entlastung landwirtschaftlicher Unternehmer von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung - Anforderungen an die Ermittlung des Arbeitseinkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84
Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten …
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Mit "steuerlicher Vergünstigung" (ein Ausdruck, der dem Einkommensteuergesetz und der EStDV fremd ist) sind solche Vergünstigungen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gemeint, die in Abweichung von den üblichen Regelungen der Gewinnermittlung besondere Vorteile bei der Bewertung oder bei der Absetzung von Wirtschaftsgütern einräumen, die im wesentlichen nicht der möglichst wirklichkeitsnahen Erfassung eines Wertverlustes, sondern der Förderung bestimmter Sozialzwecke dienen, mithin Subventionscharakter haben (…BSG aaO; BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8;… BSGE 53, 138, 141 ff = SozR 2100 § 15 Nr. 5; Merten GK-SGB VII, § 15 Rz 35 f). - BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 8/92
Sonderabschreibung - Steuervergünstigung - Landwirt
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Dies hat der Senat im Urteil vom 29. Juni 1993 (4 RLw 8/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) geklärt. - BSG, 09.03.1982 - 3 RK 9/80
Anspruch auf Familienleistungen für Kinder; Steuerrechtliche Gewinnermittlung bei …
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Mit "steuerlicher Vergünstigung" (ein Ausdruck, der dem Einkommensteuergesetz und der EStDV fremd ist) sind solche Vergünstigungen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gemeint, die in Abweichung von den üblichen Regelungen der Gewinnermittlung besondere Vorteile bei der Bewertung oder bei der Absetzung von Wirtschaftsgütern einräumen, die im wesentlichen nicht der möglichst wirklichkeitsnahen Erfassung eines Wertverlustes, sondern der Förderung bestimmter Sozialzwecke dienen, mithin Subventionscharakter haben (…BSG aaO;… BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8; BSGE 53, 138, 141 ff = SozR 2100 § 15 Nr. 5; Merten GK-SGB VII, § 15 Rz 35 f).
- BFH, 27.02.1992 - IV R 71/90
Sonderabschreibung für Betriebsteil im Ausland (§ 76 EstDV)
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Der Bundesfinanzhof (BFH in BFHE 167, 140, 142 f, mwN) hat geklärt, daß es Zweck von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst k EStG und § 76 EStDV ist, Steuervergünstigungen zur Förderung der inländischen Land- und Forstwirtschaft einzuräumen und die Land- und Forstwirte als Berufsgruppe steuerlich zu fördern. - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Es kann offen bleiben, wie der Ausdruck "allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften" iS von § 15 Satz 1 SGB IV inhaltlich zu bestimmen und abzugrenzen ist (vgl dazu Bundessozialgericht in BSGE 64, 213, 214 f = SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN). - BSG, 04.10.1988 - 11a RLw 5/87
Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Diese soll, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1988 (4/11a RLw 5/87) bereits ausgeführt hat, landwirtschaftliche Unternehmer entlasten, welche die Beiträge zu den Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - wegen der begrenzten Wirtschaftskraft ihres Unternehmens und ihres Einkommens - im jeweiligen Beitragsjahr nur mit Mühe tragen können.
- BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R
Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus …
Mit diesem Begriff sind solche Vergünstigungen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gemeint, die in Abweichung von den üblichen Regelungen der Gewinnermittlung besondere Vorteile einräumen, die im wesentlichen nicht der möglichst wirklichkeitsnahen Erfassung des Gewinns, sondern der Förderung bestimmter Sozialzwecke dienen (vgl BSG vom 31. August 1993 - 4 RLw 2/92, Die Beiträge 1994, 474, 476 f;… BSG vom 8. Dezember 1988, BSGE 64, 213, 217 = SozR 2100 § 15 Nr. 10;… BSG vom 17. Juli 1985, BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8;… BSG vom 9. März 1982, BSGE 53, 138, 141 ff = SozR 2100 § 15 Nr. 5). - LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - L 3 U 194/97
JAV-Berechnung - Arbeitseinkommen
Eine Sonderabschreibung nach § 76 EStDV ist eine "steuerliche Vergünstigung" im Sinne von § 15 Satz 2 SGB IV und deshalb bei der Feststellung des sozialrechtlich relevanten Gewinns unberücksichtigt zu lassen, also dem zu versteuernden Gewinn hinzuzurechnen (vgl auch BSG vom 31.8.1993; Az: 4 RLw 2/92 S 5).
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