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| BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.06.1960 - 5 AZR 121/60
Umfang des Sozialschutzes i.S.d. § 394 BGB, § 400 BGB i.V.m. §§ 850 ff. ZPO
Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79
der Aufrechnung als "unterste Grenze des Sozialschutzes", die auch derjenige Arbeitgeber nicht überschreiten dürfe, der gegen den Arbeitnehmer Gegenforderungen wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses begangenen vorsätzlichen Nachteilszufügung hat, die Vorschrift des 5 850 d ZPO angesehen (Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60- AP Nr. 8 zu 5 394 BGBl; allerdings nicht für den Fall, daß der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist (Urteil vom 28. August 1964yr 1 AZR 414/65;" BASE 16, 228, 231 = AP Nr. 9 zu @ 59h BGB). - BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79
Der Senat hälg an der im Urteil vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 47/77 - (…BSGEA5, 271 = SozR 1200 5 51 Nr )) wiedergegebenen Rechtsauffassung fest, daß der. - BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 414/65
Kraftfahrer - Zurücksetzen des Fahrzeugs - Bedienen eines Einweisers - Gefährdung …
Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79
der Aufrechnung als "unterste Grenze des Sozialschutzes", die auch derjenige Arbeitgeber nicht überschreiten dürfe, der gegen den Arbeitnehmer Gegenforderungen wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses begangenen vorsätzlichen Nachteilszufügung hat, die Vorschrift des 5 850 d ZPO angesehen (Urteil vom 16. Juni 1960 - 5 AZR 121/60- AP Nr. 8 zu 5 394 BGBl; allerdings nicht für den Fall, daß der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist (Urteil vom 28. August 1964yr 1 AZR 414/65;" BASE 16, 228, 231 = AP Nr. 9 zu @ 59h BGB). - BSG, 06.12.1978 - 8 RU 12/78
Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 4 S 1/79
Zu den im Anfrage-Beschluß des 8. Senats vom 6. Dezember 1978 - 8 RU 12/78 - erwähnten Argumenten ist folgendes zu sagen:.
- BSG, 31.01.1980 - 8a RU 12/78 Dem Großen Senat des BSG wird gemäß SGG § 42 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:"Kann der Versicherungsträger Beitragsansprüche eines anderen Trägers mit laufenden Geldleistungen (zB Renten) selbst dann bis zur Hälfte der Geldleistungen verrechnen, wenn dadurch der Leistungsberechtigte in höherem Maße als bisher sozialhilfebedürftig wird?"(vgl BSG 1978-01-19 4 RJ 47/77, BSG 1979-06-28 4 S 1/79).
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