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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8041
VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08 (https://dejure.org/2009,8041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 (https://dejure.org/2009,8041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 4 S 1071/08 (https://dejure.org/2009,8041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu Widerspruchseinwendungen des Prüflings

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GHPO II F. 2001 § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildung; Fortbildung; Laufbahn; Prüfung; Beurteilung; Dienstzeugnis; Personalakte: Zweite Staatsprüfung; Lehramt an Grund- und Hauptschulen; Unterrichtspraxis; Prüfungswiederholung; Neubewertung; Begründung; Konkretisierung; Wesensgehalt; Überdenken; Besorgnis der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehramtsprüfungen - Hinweise der Prüfungsbehörde zum Überdenkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einer erneuten Wiederholung der unterrichtspraktischen Prüfung i.R.d. Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen; Bestehen eines Anspruchs des Prüflings auf Folgenbeseitigung in Form einer Wiederholung bei Vorliegen eines rechtserheblichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist - wie dort - von einem weiten Beurteilungsspielraum der Prüfer geprägt und gehört weitestgehend zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der gerichtlichen Kontrolle nur sehr eingeschränkt unterliegen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, BVerfGE 84, 34, 52, und Beschluss vom 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94 -, NVwZ 1995, 469).

    Im Rahmen des Verfahrens des Überdenkens, das einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte darstellt und damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit erfüllt, haben sich die Prüfer mit den Einwänden des Prüflings auseinanderzusetzen und, soweit die Einwände berechtigt sind, die Möglichkeit, ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung zu korrigieren (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81. u.a. -, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132).

    Denn um den Zweck des "Überdenkens", nämlich das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings effektiv zu schützen, konkret erreichen zu können, muss gewährleistet sein, dass die substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, ihre Bewertung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage unter hinreichender schriftlicher Begründung erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, a.a.O.).

    Die Gerichte haben somit zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht verkannten, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgingen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzten oder sich von sachfremden Erwägungen leiten ließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 13.08.1992 - 4 S 1165/92 -, VBlBW 1993, 143).

    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei der Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben und ob ferner die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die in mündlichen Prüfungen vergebenen Noten auf Ersuchen des Prüflings grundsätzlich begründet werden müssen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, DVBl. 1996, 436).

    Die Frage, wie die Begründung zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei den besonderen Bedingungen sowie insbesondere auch den spezifischen Zwecken, die bei mündlichen bzw. praktischen Prüfungen im Unterschied zu schriftlichen Prüfungen verfolgt werden, angemessen Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).

    Die Grundlagen und wesentlichen Kriterien dieser Wertungen entziehen sich indes nicht schlechthin einer Begründung, denn auch subjektive Anschauungen als Begründungselement lassen sich - wenngleich häufig weniger präzise als Fachurteile - nach außen hin kundtun, und die Anknüpfungspunkte dafür lassen sich benennen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).

    In diesem Fall kann der Kläger lediglich eine weitere, konkretere Begründung im Sinne einer Vervollständigung der bisher gegebenen Gründe verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O., und Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657).

    Dies erfolgte auch so zeitnah zur Prüfung, dass der Anspruch des Klägers auf eine nachvollziehbare Wiedergabe der Begründung gewährleistet war (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Im Rahmen des Verfahrens des Überdenkens, das einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte darstellt und damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit erfüllt, haben sich die Prüfer mit den Einwänden des Prüflings auseinanderzusetzen und, soweit die Einwände berechtigt sind, die Möglichkeit, ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung zu korrigieren (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81. u.a. -, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132).

    Damit hat die Prüfungskommission die verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine Begründung und an ein "Überdenken" ihrer Bewertungen gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllt (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30.06.1994 - 6 C 4/93 -, DVBl 1994, 1362).

    Denn um den Zweck des "Überdenkens", nämlich das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings effektiv zu schützen, konkret erreichen zu können, muss gewährleistet sein, dass die substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, ihre Bewertung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage unter hinreichender schriftlicher Begründung erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerfG…, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, a.a.O.).

    Daher steht ihnen vor allem bei der Einordnung der Qualität einer Prüfungsleistung in das Notensystem der Prüfungsordnung und der Festlegung der Bestehensgrenze ein Bewertungsspielraum zu, der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991; BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 und vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Nichts anderes gilt für Prüfungen, die auf dem Eindruck einer praktischen Prüfungsleistung - hier der Unterrichtspraxis - beruhen (Senatsurteil vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, BWVPr 1996, 113).

    Entscheidend sind hierbei in erster Linie das Auftreten und der persönliche Eindruck des Lehreranwärters, deren Beurteilung in die Form eines Persönlichkeitsurteils zu kleiden ist (Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.).

    Der Prüfling muss danach durch die Begründung in die Lage versetzt werden, auf vermeintliche Irrtümer und Fehler der Prüfungsentscheidung hinzuweisen und so ein Überdenken der Entscheidung im Widerspruchsverfahren zu erreichen (Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.).

    Auch die Grundrechte auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten danach nur, dass die Prüfungskommission dem Prüfling die tragenden Gründe für die Bewertung der mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistungen bekanntgibt (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657; Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Damit hat die Prüfungskommission die verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine Begründung und an ein "Überdenken" ihrer Bewertungen gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllt (BVerwG…, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30.06.1994 - 6 C 4/93 -, DVBl 1994, 1362).

    Denn allein die Prüfer haben darüber zu befinden, ob sie an den Gründen der angegriffenen Leistungsbewertung und an deren Ergebnis festhalten, ob sie das Ergebnis trotz Änderung einzelner Wertungen aufrechterhalten oder ob sie in Anbetracht veränderter Wertungen das Ergebnis verbessern (BVerwG, Urteil vom 30.06.1994, a.a.O.).

    Ergibt sich aus der nach dem "Überdenken" abgegebenen Stellungnahme der Prüfungskommission, dass einzelne Einwände, mit denen der Prüfling die Bewertung substantiiert angegriffen hat, von den Prüfern nicht gesehen wurden, hat die Prüfungsbehörde diese zur Ergänzung aufzufordern (zum Umfang der verwaltungsinternen Kontrolle vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.1994, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 2 K 1276/07

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Prüfungskommission für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28. Februar 2008 - 2 K 1276/07 - geändert.

    Mit Urteil vom 28.02.2008 - 2 K 1276/07 - hat das Verwaltungsgericht die angefochtenen Bescheide des Beklagten aufgehoben und ihn verpflichtet, den Kläger erneut in der Wiederholungsprüfung des Zweiten Staatsexamens für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Prüfungsmöglichkeit im Bereich der beiden Unterrichtssequenzen und des didaktischen Kolloquiums) zu prüfen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28. Februar 2008 - 2 K 1276/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Auch die Grundrechte auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten danach nur, dass die Prüfungskommission dem Prüfling die tragenden Gründe für die Bewertung der mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistungen bekanntgibt (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657;… Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei der Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben und ob ferner die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97

    Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Auch die Grundrechte auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten danach nur, dass die Prüfungskommission dem Prüfling die tragenden Gründe für die Bewertung der mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistungen bekanntgibt (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657;… Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

    In diesem Fall kann der Kläger lediglich eine weitere, konkretere Begründung im Sinne einer Vervollständigung der bisher gegebenen Gründe verlangen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O., und Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657).

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.11.2006, a.a.O., Niehues, a.a.O., RdNr. 512; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).

    Hat die Prüfungskommission ihre Bewertung der Prüfungsleistung trotz eines spezifizierten Verlangens des Prüflings nicht begründet und kann die verlangte Begründung infolge Zeitablaufs nicht mehr nachgeholt werden, weil hierfür eine verlässliche Grundlage fehlt, dann ist der angefochtene Prüfungsbescheid aufzuheben und der Prüfling erneut zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl 1996).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
    Der durch den Fehler belastete Prüfling hat auf der Grundlage seines prüfungsrechtlichen Rechtsverhältnisses einen Anspruch auf Folgenbeseitigung, der in diesen Fällen die Wiederholung der Prüfung umfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218;… vgl. dazu auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, 4. Aufl., RdNr. 504).

    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2006, a.a.O., Niehues, a.a.O., RdNr. 512; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).

  • VGH Hessen, 09.03.1988 - 1 UE 831/84
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 9 S 2553/95

    Berufungsverfahren: Zurückweisung durch Beschluß auch bei Teilstattgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 4 S 1165/92

    Aufstiegsprüfung innerhalb der Beamtenlaufbahn: gerichtliche Kontrolle einer …

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Notenverbesserungsklage; Neubewertung einer Prüfungsleistung; Zeitablauf

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist von einem weiten Beurteilungsspielraum geprägt und gehört weitestgehend zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die auch nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, Juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - 14 A 1872/12

    Nachprüfung einer Magisterprüfung durch den Prüfungsausschuss

    Rn. 59 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.2.2009 - 4 S 1071/08 -, juris Rn. 40.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19

    Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein …

    Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36.11 -, juris; Urteile vom 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185; Senatsbeschlüsse vom 26.03.2019 - 9 S 1704/18 -, vom 12.12.2016 - 9 S 7/16 -, vom 12.11.2015 - 9 S 99/15 - und vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris;… Niehues/Fischer/ Jeremias, a. a. O., Rn. 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2023 - 9 S 831/22

    Nichtbestehen der zahnärztlichen Prüfung; Ablauf des Prüfungsverfahrens

    Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36.11 -, juris; Urteile vom 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185;… Senatsurteile vom 26.11.2019 - 9 S 1126/19 -, juris Rn. 49 …und vom 13.09.1990 - 9 S 1460/90 -, juris Rn. 22; Senatsbeschlüsse vom 15.06.2021 - 9 S 627/20 -, vom 22.07.2020 - 9 S 1708/20 -, vom 26.03.2019 - 9 S 1704/18 -, vom 12.12.2016 - 9 S 7/16 -, vom 12.11.2015 - 9 S 99/15 - und vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris;… Fischer/Jeremias/Dieterich, a. a. O., Rn. 709).
  • VG Freiburg, 04.05.2022 - 1 K 1015/20

    Erfordernis einer Rekonstruktion des Prüfungsgeschehens bei praktisch-mündlicher …

    Die Anforderungen an die Prüfungsentscheidung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei den besonderen Bedingungen und den spezifischen Zwecken, die bei mündlichen bzw. praktischen Prüfungen im Unterschied zu schriftlichen Prüfungen verfolgt werden, angemessen Rechnung zu tragen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris, Rn. 29).

    Gleichwohl entziehen sich die Grundlagen und wesentlichen Kriterien dieser Wertungen nicht schlechthin einer Begründung; auch subjektive Anschauungen als Begründungselement lassen sich - wenngleich häufig weniger präzise als Fachurteile - nach außen hin kundtun, und auch die Anknüpfungspunkte dafür lassen sich benennen (vgl. für die Bewertung der Unterrichtspraxis eines Lehramtsanwärters VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18

    Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer …

    Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36.11 -, juris; Urteile vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185; Senatsbeschlüsse vom 12.12.2016 - 9 S 7/16 -, vom 12.11.2015 - 9 S 99/15 - und vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 709).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2021 - 2 ME 379/20

    Bewertung des Prüfungsunterrichtes im Rahmen der Staatsprüfung für das Lehramt an …

    Während die Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten stets auch (schriftlich) zu begründen ist (…vgl. ebd., Rn. 27), ist bei mündlichen bzw. mündlich-praktischen und praktischen Prüfungen ein Anspruch auf die Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen vom Prüfling geltend zu machen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn. 21 f.;… Urt. v. 16.4.1997 - 6 C 9.95 -, juris Rn. 31; VGH BW, Urt. v. 16.2.2009 - 4 S 1071/08 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131

    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im …

    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist vielmehr von einem weiten prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum geprägt" der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegt (vgl. dazu BVerfG" B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84" 34/59 ff.; VGH BW" U.v. 16.2.2009 - 4 S 1071/08 - juris Rn. 29).
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

    Rn. 27 Die Klägerin rügt hiermit einen Verfahrensfehler, bei dessen Feststellung allerdings wohl kaum der von ihr geltend gemachte Neubescheidungsanspruch, sondern vielmehr (nur) ein Anspruch in Betracht käme, die Diplomarbeit unter Vermeidung dieses Fehlers - also nunmehr ordnungsgemäß betreut - erneut zu erstellen (…vgl. speziell für einen Betreuungsmangel: OVG Bremen, Urt. v. 12.12.1989 - 1 BA 16/89 - juris; vgl. allgemein: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.2.2009 - 4 S 1071/08 - juris;… Urt. v. 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218;… Niehues, a.a.O., Rdnr. 504).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2017 - 5 K 1094/16

    Mündliche Prüfung; Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen; …

    Daher steht ihnen vor allem bei der Einordnung der Qualität einer Prüfungsleistung in das Notensystem der Prüfungsordnung und der Festlegung der Bestehensgrenze ein Bewertungsspielraum zu, der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84 -, BVerfGE 84, 59; BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262; Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris).
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