Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 07.09.1993 - 4 S 124/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichterhebung von Gerichtskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 19.05.1993 - 27 C 177/93
- LG Itzehoe, 07.09.1993 - 4 S 124/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1216
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der …
Auszug aus LG Itzehoe, 07.09.1993 - 4 S 124/93
Denn nach Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die in falsche Entscheidungsform gefaßte Entscheidung ist das Verfahren in die richtige Verfahrensform überzuleiten (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, S. 129 f).
- AG Brandenburg, 27.09.2021 - 31 C 159/21
Vollstreckungsbescheid nicht in "gesetzlicher Weise" ergangen: Kostentragung nach …
Aufgrund der erfolgten Klagerücknahme ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; der ergangene Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 05.02.2021 zu der Geschäftsnummer: 21-5459950-0-3 ist durch die Klagerücknahme somit wirkungslos geworden, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung - wie hier von dem Beklagten extra beantragt - noch bedarf (Reichsgericht, Urteil vom 04.04.1894, Az.: V 330/93, u.a. in: RGZ Band 33, Seite 394 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.03.1979, Az.: 11 W 12/79, u.a. in: NJW 1979, Seiten 1464 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 23.05.1991, Az.: 5 O 149/89, u.a. in: MDR 1991, Seite 1089; LG Tübingen, Beschluss vom 22.02.1982, Az.: 3 O 338/81, u.a. in: MDR 1982, Seite 676; LG Itzehoe, Beschluss vom 07.09.1993, Az.: 4 S 124/93, u.a. in: NJW-RR 1994, Seite 1216). - OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 6 UF 154/03
Wirkungen eines Urteils über zurückgenommenen Antrag auf Aufhebung der Ehe
- LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 1785/96
Beschwerdewert: Beschwer bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten ergeht bei Vollrücknahme der Klage bei freigestellter mündlicher Verhandlung stets durch Beschluß (§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ), selbst wenn zuvor streitig verhandelt und ein Urteil erlassen worden ist (LG Itzehoe vom 07.09.1993, NJW-RR 1994, 1216). - LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 6 S 98/02
Rechtsstreit um Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirkungslosigkeit eines …
Das Gericht konnte die Wirkungslosigkeit des Urteils insoweit feststellen (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 07.09.1993, NJW-RR 1994, 1216).
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