Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6340
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88 (https://dejure.org/1990,6340)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1990 - 4 S 1270/88 (https://dejure.org/1990,6340)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 4 S 1270/88 (https://dejure.org/1990,6340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung einer Bewerbung für das Lehramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85

    Zum Auswahlverfahren bei Einstellung in den Schuldienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
    Ein Feststellungsinteresse des Klägers ist aber im Hinblick darauf zu bejahen, daß der beantragte Ausspruch des Gerichts seine Lage im Hinblick auf eine erneute Bewerbung verbessern kann (so auch Urteil des Senats vom 4.2.1986 -- 4 S 667/85 -- ZBR 1986, 283 = SPE 208 Nr. 1), wenn nämlich festgestellt würde, daß die Nichteinstellung des Klägers deshalb rechtswidrig war, weil ihm damals ein Anspruch auf Übernahme zustand.

    Es ist den Gestaltungsmöglichkeiten des Dienstherrn insbesondere überlassen, in welcher Weise er den -- auf Konkretisierung angelegten -- allgemeinen Grundsatz verwirklicht, solange das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (so auch Urteil des Senats vom 4.2.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
    Allerdings dürfte es grundsätzlich zutreffen, daß einem Bewerber um Übernahme in das Beamtenverhältnis ein Anspruch auf Unterrichtung vom Ausgang des Auswahlverfahrens zusteht, damit ein möglicher Rechtsschutz nicht vereitelt wird (vgl. für den vergleichbaren Fall der Besetzung einer Beförderungsstelle BVerfG, Beschluß vom 19.9.1989 -- 2 BvR 1576/88 --, DVBl. 89, 1247 f., mit Anmerkung von Busch in DVBl. 90, 106 ff.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
    Denn auch wenn man diese Mitteilung als einen Verwaltungsakt beurteilen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80.127 = ZBR 1989, 280), mit der Folge, daß die Vorschriften der §§ 35 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz -LVwVfG -- Anwendung fänden, wäre vorliegend ein Rechtsverstoß nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage setzt im Falle eines Verpflichtungsbegehrens nicht das Ergehen eines Verwaltungsaktes voraus (vgl. BVerwGE 28, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1986 - 1 S 3275/85

    Anspruch auf Gemeindezuschuß für die Freilegung von Fachwerk

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88
    Denn die Erledigung war schon bei Klageerhebung am 29.1.1987 eingetreten; in einem solchen Fall ist es einem Kläger zuzumuten, die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zugleich in einem Amtshaftungsprozeß klären zu lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.12.1986 -- 1 S 3275/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Schreiben des Oberschulamtes vom 15.6.1992, mit dem dem Kläger im Auftrag des Ministeriums mitgeteilt wurde, daß entschieden worden sei, die ausgeschriebene Stelle nicht mit ihm zu besetzen, sondern neu auszuschreiben, den Charakter eines Verwaltungsaktes hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127; Urteile des Senats vom 9.12.1986 - 4 S 2192/85 - und vom 30.1.1990 - 4 S 1270/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93

    Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung …

    Die um eine Einstellung konkurrierenden Bewerber haben lediglich ein Recht darauf, daß der Dienstherr bei der Beurteilung der Eignung im weiteren Sinne (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) die Grenzen seiner ihm insoweit eingeräumten Beurteilungsermächtigung einhält und sein Auswahlermessen fehlerfrei ausübt (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 7.5.1981, DVBl. 1982, 198; Beschluß vom 18.7.1988, Buchholz 236.2 § 57 DRiG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.1.1990 - 4 S 1270/88 - Hess. VGH, Urteil vom 20.12.1989, DVBl. 1990, 306; jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.01.2010 - 13 A 114.07

    Abschreibungsfähigkeit von Sanierungskosten

    An einem solchen, mit der Absicht der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen begründeten Feststellungsinteresse fehlt es nämlich, wenn es dem Kläger - wie hier - zuzumuten ist, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in einem Amtshaftungsprozess klären zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 1990 - 4 S 1270/88 - juris).
  • VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aushändigung der Ernennungsurkunde

    Selbst wenn es sich bei dem zum Gegenstand der Feststellungsklage gemachten Rechtsverhältnis um eines handeln sollte, das in einem eventuellen Amtshaftungsprozess vorgreiflich ist, so ist das berechtigte Interesse jedenfalls deshalb zu verneinen, weil es dem Kläger zuzumuten ist, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in einem Amtshaftungsprozess klären zu lassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.1990 - 4 S 1270/88 - juris).
  • VG Gera, 09.10.2019 - 1 K 160/18

    Beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze steht Verbeamtung u.U. nicht entgegen

    Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die gewährleisten soll, dass die Einstellungsbehörden einheitlich verfahren und Bewerber gleichmäßig behandelt und sachgerecht ausgewählt werden (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 1990 - 4 S 1270/88 -, juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht