Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1457/07 |
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1457/07
- BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 33.09
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15
Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld …
Rn. 53 aa) Der Ansatz des nach den Dritteln der Stehzeitverpflichtung differenzierenden und ansteigenden Multiplikators ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.02.2009 - 4 S 1457/07 - und Senatsbeschluss vom 24.09.2001, a.a.O.; s. zu früheren Erlassfassungen schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.1995 - 11 S 561/94 - Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 -, ESVGH 53, 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 -, Juris).Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses eigentliche, für die gesamte staatliche Gemeinschaft bedeutsame Ziel zu erreichen (BVerwG…, Beschluss vom 14.05.2014, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.02.2016, a.a.O.; s. zum Sanktionscharakter und dem Zweck der Norm, die Personalplanung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu sichern, BVerwG…, Urteil vom 11.02.1977, a.a.O.; Senatsurteil vom 16.02.2009, a.a.O.; Bayerischer VGH…, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 13/15
Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten eines Soldaten
Vielmehr trifft es zu, dass auch die Dienstleistung von Ärzten im ersten Drittel nach ihrer Ausbildung von einer geringeren Wertigkeit ist als die zeitlich spätere Dienstleistung, weil ein Arzt unmittelbar nach dem Abschluss seiner Ausbildung noch nicht über die gleiche berufliche Erfahrung verfügt wie ein schon länger praktizierender Arzt (…so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.06.2015 - 1 A 930/14 -, Juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.02.2009 - 4 S 1457/07 -).Rn. 34 Eine anfänglich höhere Rückzahlungsverpflichtung steht auch im Einklang mit dem Regelungszweck des § 56 Abs. 4 SG, der darin besteht, der Bundeswehr den von ihr selbst ausgebildeten Stamm von qualifizierten und spezialisierten Zeitsoldaten für eine angemessene Zeit zu erhalten bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden von besonders ausgebildeten und deswegen in ihrer Funktion nicht ohne weiteres zu ersetzenden Zeitsoldaten aus der Bundeswehr entgegenzuwirken; die Regelung dient mithin nicht dem Schutz wirtschaftlicher Interessen der Beklagten, sondern ihr Zweck ist es, die Personalplanung und damit die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu sichern, die sonst durch eine (frühzeitige) Abwanderung von ausgebildeten Soldaten gefährdet wäre (so zu Zeitsoldaten: vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1457/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.02.2016 - 1 A 9/14 -, Juris Rn. 64;… BVerwG, Urt. v. 30.03.2006 - 2 C 18.05 -, Juris Rn. 14;… zu Berufssoldaten: vgl. BVerfG Beschl. v. 22.01.1975 - 2 BvL 51/71 - Juris Rn. 60;… BVerwG, Beschl. v. 14.05.2014 - 2 B 96.13 -, Juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15
Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses …
Im Widerspruchsbescheid wird weiter im Einzelnen ausgeführt, dass sich ohne die persönlichen Kosten und unter Berücksichtigung der Abdienquote (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.02.2009 - 4 S 1457/07 -) ein Erstattungsbetrag in Höhe von 50.624,81 EUR ergibt. - VG Düsseldorf, 15.08.2011 - 10 K 3864/10
Verpflichtung zur Erstattung der anlässlich einer Fachausbildung bei der …
Rn. 27 Vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2009 - 4 S 1457/07-, in dem lediglich die im entschiedenen Fall vorgenommene Herabsetzung des Multiplikators von 0, 75 auf 0, 45 mangels einer für diese nachteilige Änderung einer begünstigenden Verwaltungspraxis erforderlichen sachlichen Rechtfertigung beanstandet worden ist.
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