Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorzeitige Entlassung eines freiwillig Sanitätsdienst leistenden Soldaten auf Zeit wegen besonderer Härtegründe - Kriegsdienstverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 10.04.1995 - 1 K 957/94
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95
- BVerwG, 03.07.1996 - 2 B 80.96
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85
Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95
Von seinem kriegsdienstverweigerungsrechtlichen Ansatz her, den das Bundesverwaltungsgericht mit seinen Urteilen vom 27.11.1985 - unter anderem BVerwG 6 C 5.85 - (BVerwGE 72, 241 = Buchholz 448.5 § 13 KDVG Nr. 3) begründete und über den der Senat nicht zu befinden hat, ist die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 55 Abs. 3 SG danach folgerichtig und konsequent.
- OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
Antrag auf Entlassung aus den Soldatenverhältnis auf Zeit wegen …
Für die Annahme einer besonderen Härte in Fällen von Sanitätsoffizieren, in denen die begehrte Entlassung dazu dient, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können, ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn dem Entlassungsantrag gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996, 4 S 1485/95, VGH BW-LS 1996, Beilage 6 W 7).Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach für die Annahme einer besonderen Härte in den hier streitigen Fällen entsprechend dem Zweck eines solchen Entlassungsantrags erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485/95 - a. a. O.).
- VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
Ausbildungsgeld; Bemessungsgrundsätze; besondere Härte; Entlassung; Erstattung …
Im Entlassungsverfahren war aber zu prüfen, ob dem Entlassungsantrag - gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel - hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt oder gestellt hat, weil ihm sein Gewissen bereits den Sanitätsdienst in der Bundeswehr verbietet und die beabsichtigte oder bereits vorgenommene Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatenverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.1996 - 4 S 1485/95 -.; Thüringer OVG, Urteil vom 17.05.2010 - 2 KO 63/10- juris). - VGH Bayern, 09.12.2009 - 15 ZB 09.1259
Antrag auf vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Zeit; besondere Härte; Antrag …
Für die Annahme einer besonderen Härte im Sinne des § 55 Abs. 3 SG ist in solchen Fällen entsprechend dem Zweck des Entlassungsantrags erforderlich, aber auch ausreichend, wenn der Begründung des Antrages hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass der Soldat auf Zeit deshalb einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beabsichtigt, weil ihm sein Gewissen den Dienst im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte verbietet und die beabsichtigte Stellung eines solchen Antrags nicht nur vorgeschoben ist, um das Soldatendienstverhältnis auf Zeit aus anderen Gründen vorzeitig zu beenden (…BVerwG vom 22.8.1994 a.a.O.; VGH BW vom 11.3.1996 ZBR 1996, 350). - VG Arnsberg, 16.12.2005 - 13 K 1443/05 Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 B 80/96 -, (juris); Urteil vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 -, Buchholz, Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 448.6 § 13 KDVG Nr. 17; Urteil vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 -, Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. März 1996 - 4 S 1485/95 -, ZBR 1996, S. 350 (nur Leitsatz).
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