Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 4 S 1572/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Beschwer durch ein Bescheidungsurteil; Beurteilung von Beamten - zur Vergabe von Zwischenbewertungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 12.05.1993 - 1 K 1351/92
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 4 S 1572/93
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 79 (Ls.)
- VBlBW 1995, 408 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93
Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 4 S 1572/93
Der Kläger kann deshalb sein Klageziel, eine Verbesserung des Leistungsmerkmals "Arbeitsmenge" und daraus folgend auch des Gesamturteils zu erreichen, im Berufungsverfahren weiter verfolgen, auch wenn das Verwaltungsgericht die Klage insoweit nicht ausdrücklich abgewiesen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1994, Buchholz 418.15 Nr. 2; vgl. zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Bescheidungsurteils auch BVerwG, Urteil vom 27.1.1995 - BVerwG 8 C 8.93 -). - VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - 4 S 465/92
Anspruch auf dienstliche Neubeurteilung bei unrichtigen dem Urteil …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 4 S 1572/93
Diese ist einer gerichtlichen Überprüfung - außer in den bereits vom Verwaltungsgericht genannten Fällen eines Herausgreifens von Einzelvorgängen (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 26.4.1994 - 4 S 465/92 -, IÖD 1994, 194) - nur in eingeschränktem Umfange zugänglich.
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19
Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …
Rn. 37 Diese Grundsätze sind auf die vorliegende prozessuale Situation übertragbar, in der kein auf Erlass eines Verwaltungsakts gerichtetes Bescheidungsurteil vorliegt, sondern - unter (unausgesprochener) entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO - ein auf eine allgemeine Leistungsklage ergangenes "Entscheidungsurteil" (zur ähnlichen Konstellation einer allgemeinen Leistungsklage in einem Beurteilungsrechtsstreit vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.1995 - 4 S 1572/93 -, ESVGH 46, 79 ; OVG NRW, Beschluss vom 27.06.2017 - 1 A 2292/16 -, NVwZ-RR 2017, 1025 ; BVerwG…, Beschluss vom 13.01.2021 - 2 B 21.20 -, juris Rn. 11).Dass es das Verwaltungsgericht unterlassen hat, die Klage im Übrigen abzuweisen, steht der Annahme einer zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigenden Beschwer ebenfalls nicht entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.1995, a.a.O. Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09
Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines …
Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden (vgl. Urteil des Senats vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, Juris, und Beschluss des Senats vom 13.09.1995 - 4 S 1572/93 -, IÖD 1996, 86).Diese ist einer gerichtlichen Überprüfung nur in eingeschränktem Umfang zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 13.09.1995 - 4 S 1572/93 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 2 A 4.90 -, Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
Dienstliche Beurteilung des Beamten: Bewertung des Leistungsmerkmals …
Davon kann nicht ausgegangen werden (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.9.1995 - 4 S 1572/93 -, IÖD 1996, 86).Wenn andere Beamte insoweit besser beurteilt worden sein sollten, so beruht dies auf einer vergleichenden Wertung des Dienstherrn im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, die durch das Gericht nicht durch eine andere Wertung ersetzt werden kann (vgl. dazu Beschluß d. Senats v. 13.9.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 7 S 1082/00
Kürzung des Pflegegeldes bei teilstationärer Betreuung
Die materielle Beschwer für die Mutter des Klägers, die nunmehr auch dieser für sich in Anspruch nehmen kann, lag jedoch darin, dass die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, zu deren Beachtung der Beklagte verpflichtet worden ist, von der Rechtsauffassung, deren gerichtliche Durchsetzung die Mutter des Klägers erstrebte, zu ihren Ungunsten abwich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1995 - 8 C 8.93 -, BayVBl. 1995, 605 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.9.1995 - 4 S 1572/93 -, BWVPr 1996, 115).
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