Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beamtenversorgung: zur Gewährung eines Unfallausgleichs wegen eines Dienstunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.03.1991 - 1 K 3519/89
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 170
- VBlBW 1993, 245 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81
Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91
Rn. 23 Richtig ist zunächst zwar, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.12.1982 (BVerwG 66, 315 ff) im Anschluß an das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 6.10.1981 (BSGE 52, 168 ff) entschieden hat, daß die Behörden der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben gesundheitliche Voraussetzungen festzustellen haben, die außerhalb ihrer Zuständigkeit verschiedenartige Berechtigungen auslösen.Denn eine rechtliche Bindung der Beklagten bei ihrer Entscheidung nach § 35 Abs. 1 BeamtVG aufgrund der Tatbestands- oder Feststellungswirkung des Bescheides vom 22.4.1983 (…vgl. hierzu Kopp, VwVfG, 5. Aufl., RdNr. 25 ff vor § 35) würde in jedem Fall voraussetzen, daß die Tatbestände nach ihren Merkmalen in dem von der einen Behörde (hier dem Versorgungsamt) anzuwendenden Gesetz und in dem von der anderen Behörde (hier der Oberfinanzdirektion) anzuwendenden Gesetz übereinstimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54 ff, unter Hinweis auf BVerwGE 66, 315, 322).
- BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91
Rn. 23 Richtig ist zunächst zwar, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.12.1982 (BVerwG 66, 315 ff) im Anschluß an das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 6.10.1981 (BSGE 52, 168 ff) entschieden hat, daß die Behörden der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben gesundheitliche Voraussetzungen festzustellen haben, die außerhalb ihrer Zuständigkeit verschiedenartige Berechtigungen auslösen. - BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85
Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91
Denn eine rechtliche Bindung der Beklagten bei ihrer Entscheidung nach § 35 Abs. 1 BeamtVG aufgrund der Tatbestands- oder Feststellungswirkung des Bescheides vom 22.4.1983 (…vgl. hierzu Kopp, VwVfG, 5. Aufl., RdNr. 25 ff vor § 35) würde in jedem Fall voraussetzen, daß die Tatbestände nach ihren Merkmalen in dem von der einen Behörde (hier dem Versorgungsamt) anzuwendenden Gesetz und in dem von der anderen Behörde (hier der Oberfinanzdirektion) anzuwendenden Gesetz übereinstimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1988, BVerwGE 80, 54 ff, unter Hinweis auf BVerwGE 66, 315, 322). - BVerwG, 08.07.1969 - II C 40.66
Anspruch eines Polizeibeamten auf Gewährung von Unfallausgleich
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91
Der Senat vermag ebenso wie das Verwaltungsgericht aufgrund der vorliegenden ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen nicht festzustellen, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers in diesem Zeitraum mindestens 25 v.H. betragen hat, was aber erforderlich gewesen wäre, um für diesen Zeitraum eine wesentliche Beschränkung seiner Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG annehmen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis für die Gewährung von Unfallausgleich: BVerwG, Urteil vom 8.7.1969, ZBR 1969, 324; Urteil des Senats vom 10.10.1978 - IV 442/76 - zum früheren § 157 LBG; Hess.VGH, Urteil vom 6.9.1989, Schütz ES/C II 3.4 Nr. 2).
- VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 15.1966
Streitigkeit um Gewährung von Altersentschädigung für ehemaligen …
Die Tatsache, dass es sich bei dem für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft maßgeblichen Grad der Behinderung auf der einen und dem Gesundheitsschaden im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayAbgG a.F. auf der anderen Seite um unterschiedliche Kriterien handelt, steht auch der Annahme einer Bindungswirkung von ersterer Entscheidung für die hier relevante Feststellung eines Gesundheitsschadens nach Art. 15 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 BayAbgG a.F. entgegen (vgl. VGH BW, U.v. 24.3.1993 - 4 S 1645/91 - beck-online). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
Zuteilung weiterer Sendefrequenzen an einen Rundfunkveranstalter ohne …
Der Antrag der Antragstellerin als konkurrierende Rundfunkveranstalterin ist zulässig (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1988, VBlBW 1989, 211; Breunig, VBlBW 1993, 245, 248), aber unbegründet. - VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01
Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung; …
Wesentlich ist eine Erwerbsbeschränkung, wenn sie mindestens 25 % beträgt, wie sich aus der Verweisung auf § 31 Abs. 2 BVG ergibt (vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG - BeamtVGVwV - Tz. 35.1.3 Satz 1; VGH Mannheim, Urteil vom 24.3.1993 - 4 S 1645/91 -, NVwZ-RR 1994, 170/171 m.w.N.;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D BeamtVG, Stand: Oktober 2003, § 35 BeamtVG Rdn. 17). - VG Oldenburg, 15.09.2004 - 6 A 3453/00
Cerebraler Schwindel; HWS-Schleudertrauma; Schwindel; Unfallausgleich; Wegeunfall
Wesentlich ist eine Erwerbsbeschränkung wenn sie mindestens 25 v.H. beträgt, wie sich aus der Verweisung auf § 31 Abs. 2 BVG ergibt (vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG Ziff. 35.1.3 Satz 1; BVerwGE 32, 110, 111; VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 1993 - 4 S 1645/91 - NVwZ-RR 1994, 170;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D Stand: Oktober 2003, § 35 BeamtVG Rdnr. 17;… Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Stand: August 2002, § 35 BeamtVG Rdnr. 5). - VG Regensburg, 09.11.2005 - RO 3 K 04.2437 Die beim Kläger erfolgte Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einer GdB von ***** % hat keine Bindungswirkung, weil es um verschiedene Zeiträume und auch andere Rechts- und Fachfragen geht (so auch VGH Baden-Württemberg vom 24.3.1993 Az.: 4 S 1645/91 ).
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