Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Umsetzung - Teilzuweisung von einer Grund- und Hauptschule zu einer Berufsschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.05.1986 - 15 K 1150/86
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 158 (Ls.)
- DVBl 1987, 424
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71
Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86
... diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104, 107) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde. - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 4 S 1323/82
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86
Nach diesen Kriterien dürfte es sich bei einer Grund- und Hauptschule um eine Behörde in diesem Sinne handeln (so schon Senatsurteil v. 31.01.1984 - 4 S 1323/82 - Holfelder-Bosse, Schulgesetz Baden-Württemberg, 6. Aufl. 1983, § 23 RdNr. 6; ebenso für das nordrhein-westfälische Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 03.02.1983, SPE VI A IX, S. 65 m. w. N.;… a. M. Hochstetter-Muser, Schulgesetz für Baden-Württemberg, 16. Aufl. 1983, § 23 Anm. 4). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.1984 - 4 S 1880/82
Reisekostenvergütung für einen Richter mit zwei Dienstorten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86
Daß die Zuweisung zu einer anderen Behörde nur zu einem Teil der Arbeitsleistung des Antragstellers erfolgt ist, ändert nichts an der Qualität der Maßnahme als einer über den innerorganisatorischen Bereich hinausgehenden Anordnung (vgl. zur Zuweisung eines weiteren Richteramtes an einen Richter - unter reisekostenrechtlichem Gesichtspunkt - Senatsurteil vom 14.06.1984 - 4 S 1880/82 -).
- BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …
Innerhalb des Dienstrechts, und hier in bezug auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten, wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktion der öffentlichen Verwaltung unerläßlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - <ZBR 1987, 63>).Unter Beachtung des nach dienstrechtlichen Grundsätzen im Rahmen des § 28 LBG (ebenso § 26 BBG) auszulegenden Behördenbegriffs werden daher z.B. Schulen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - und OVG Münster, Beschluß vom 3. Februar 1983 - 6 B 2269/82 -
) ebenso als Behörden angesehen wie in der Trägerschaft der öffentlichen Hand befindliche Krankenhäuser und Kliniken (vgl. Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Komm., § 28 LBG, RdNr. 31). - BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - …
Mit Blick auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn/Arbeitgeber und dem Beamten/Arbeitnehmer wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn/Arbeitgebers zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten/Arbeitnehmers gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (…BVerwG 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - aaO; VGH Baden-Württemberg 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - ZBR 1987, 63). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 4 S 2527/15
Polizeibehörden nach der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg 2014-01-01
Rn. 8 Die Frage, ob der für eine Versetzung erforderliche Behördenwechsel vorliegt, ist anhand des dienstrechtlichen Behördenbegriffs zu beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2012 - 6 P 6.11 -, Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 7; Senatsbeschlüsse vom 20.04.1995 - 4 S 3134/94 -, BWVPr 1995, 256, und vom 15.07.1986 - 4 S 1692/86 -, ZBR 1987, 63).Danach handelt es sich - im Einklang mit dem allgemeinen organisationsrechtlichen Verständnis - bei Behörden um mit gewisser Selbständigkeit ausgestattete organisatorische Einheiten von Personen und Sachen, die dazu berufen sind, staatliche Aufgaben wahrzunehmen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.03.2012, a.a.O., vom 11.11.2009 - 6 PB 25.09 -, Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 2, und vom 12.09.2002 - 6 P 11.01 -, Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 4; Urteil vom 24.01.1991 - 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310; s. auch BVerfG, Urteil vom 14.07.1959 - 2 BvF 1/58 -, BVerfGE 10, 20; Senatsbeschluss vom 15.07.1986, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 23.08.2012 - 1 Bs 154/12
Zur Frage der Behördeneigenschaft des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung …
Hieraus folgt, dass neben dem Senat grundsätzlich nur die Fachbehörden und Bezirksämter Behörden im dienstrechtlichen Sinne sind, soweit nicht Verwaltungseinheiten aufgrund anderer landesrechtlicher Regelungen die Eigenschaft einer Behörde im dienstrechtlichen Sinn eingeräumt wird (vgl. zur fehlenden Behördeneigenschaft im dienstrechtlichen Sinne von Hamburger Schulen: OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.1996, NVwZ-RR 1998, 54; Beschl. v. 16.12.1988, Bs I 178/88; in anderen Bundesländern werden Schulen dagegen als eigenständige Behörden im dienstrechtlichen Sinne angesehen, vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.7.1986, 4 S 1692/86; OVG Münster, Beschl. v. 3.2.1983, 6 B 2269/82;… BVerwG, Urt. v. 24.1.1991, BVerwGE 87, 310). - VG Sigmaringen, 30.08.2007 - 8 K 1215/07
Lehrer; Abordnung; Personalratszustimmung; dienstliches Bedürfnis; …
Dienststelle (Behörde), der die Antragstellerin angehört, ist nicht das Landratsamt Tübingen - Abteilung Schule und Bildung -, sondern die P.-S. T.; die F.-S. M. ist mithin im Verhältnis hierzu andere Dienststelle im Sinne des § 37 LBG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.1986 - 4 S 1692/86 -, ZBR 1987, 63; ebenso OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1983 - 6 B 2269/82 -, RiA 1983, 198 [zu § 28 LBG NRW]). - VG Potsdam, 24.08.1995 - 2 L 1491/95
Rechtsmäßigkeit der Versetzung eines Schulleiters; Zuordnung eines Lehrers an …
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