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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15657
VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22 (https://dejure.org/2023,15657)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 (https://dejure.org/2023,15657)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2023 - 4 S 1858/22 (https://dejure.org/2023,15657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erfüllung eines titulierten Schmerzensgeldanspruchs wegen Körperverletzung gegenüber dem Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BG BW § 80a Abs. 1
    Erfüllungsübernahme; tätlicher rechtswidriger Angriff; vorsätzliche Körperverletzung; fahrlässige Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    BG BW § 80a Abs. 1
    Erfüllungsübernahme; tätlicher rechtswidriger Angriff; vorsätzliche Körperverletzung; fahrlässige Körperverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Rn. 6 1. a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (…vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, Juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 -, Juris Rn. 15 ).

    Das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert eine substantiierte Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 -, Juris Rn. 15 ).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Rn. 6 1. a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, Juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 -, Juris Rn. 15 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente schlagen dann nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, Juris Rn. 9).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08

    Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Denn bei einer nur (bewusst) fahrlässigen Körperverletzung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut (st. Rspr. des BGH, z. B. Beschluss vom 05.03.2008 - 2 StR 50/08 -, Juris Rn. 4), fehlt es in der Tat an der Zielgerichtetheit der Verletzungshandlung (vgl. LT-Drs. 16/4962 S. 26).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591

    Auslegung des Begriffs "tätlicher Angriff" bei der Erfüllungsübernahme von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Rn. 10 cc) Mit dem Beklagten und in Übereinstimmung mit der Begründung des Gesetzentwurfs (…vgl. a. a. O.: "kein Angriff …, wenn die Beamtin oder der Beamte … durch das fahrlässige Verhalten eines Dritten einen Körperschaden erleidet") ist der Senat der Auffassung, dass im Fall einer nur (bewusst) fahrlässigen Körperverletzung nicht von einem tätlichen Angriff ausgegangen werden kann (…vgl. auch BeckOK BeamtenR BW/Adam, § 80a LBG Rn. 5 [Stand: 01.03.2023]) sowie Bay. VGH, Beschluss vom 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 -, Juris Rn. 5 zum tätlichen Angriff i. S. der bayerischen Parallelvorschrift).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23

    Neubescheidung eines beamtenrechtlichen Antrags auf Erfüllungsübernahme eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Inwieweit dem Dienstherrn ein Ermessen eingeräumt ist, in welcher Höhe er einen titulierten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 4 S 362/23 .
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20

    Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Rn. 9 bb) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris) erfordert ein "tätlicher" Angriff i. S. des § 80a Abs. 1 LBG handgreifliche, d. h. mit Gewalt ausgeführte Handlungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16

    Anspruch auf bestimmte statistische Erfassung einer Petition

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22
    Rn. 17 stellt sich schon nicht in entscheidungserheblicher Weise, weil der Schädiger wie ausgeführt bedingt vorsätzlich gehandelt bzw. der Beklagte ein solches Handeln zumindest nicht hinreichend in Zweifel gezogen hat (vgl. zu diesem Erfordernis und insgesamt zu den sich aus § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ergebenden Anforderungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.01.2017 - 1 S 821/16 -, Juris Rn. 5 ).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 K 3443/24

    Erfüllungsübernahme; Vorsatz; Angriff; Zielgerichtetheit; Impuls; …

    Rn. 32 c. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist bislang geklärt, dass es an dieser Zielgerichtetheit der Verletzungshandlung jedenfalls im Falle einer nur (bewusst) fahrlässigen Körperverletzung fehlt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH…, Beschluss vom 05.03.2008 - 2 StR 50/08 -, juris Rn. 4 sowie BayVGH…, Beschluss vom 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 -, juris Rn. 5).

    Eine fahrlässige Körperverletzung wird auch nicht dadurch zu der in § 80a Abs. 1 LBG vorausgesetzten vorsätzlichen, dass sie mit einem - ohnehin nur vorsätzlich begehbaren - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit steht (vgl. nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, juris Rn. 11 ).

    Rn. 33 Demgegenüber ist eine hinreichende "Zielgerichtetheit" nach der Rechtsprechung des 4. Senates des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg insbesondere in dem - hier auch seitens des Beklagten angeführten - Fall gegeben, in dem eine schädigende Person dadurch auf einen Polizeibeamten einwirkt, dass sie sich aus dessen Griff fallen lässt, und hierbei eine Verletzung der Gesundheit des Beamten billigend in Kauf nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, juris Rn. 13 ;… vgl. zum verwendeten "Kreuzfesselgriff", bei dem eine auf den Polizeibeamten wirkende Bewegung der schädigenden Person möglich ist, auch GA 8, 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23

    Neubescheidung eines beamtenrechtlichen Antrags auf Erfüllungsübernahme eines …

    Indem der Demonstrant nach der linken Hand der Klägerin griff und ihr den kleinen Finger so stark umbog, dass sie nicht nur umgehend erhebliche Schmerzen, sondern einen knöchernen Strecksehnenriss erlitt, beging er einen tätlichen rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 80a Abs. 1 LBG; insbesondere handelte er mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, Juris Rn. 10 …und vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris Rn. 6 ).
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