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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7502
VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02 (https://dejure.org/2003,7502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2003 - 4 S 1869/02 (https://dejure.org/2003,7502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2003 - 4 S 1869/02 (https://dejure.org/2003,7502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamter; Beihilfe; Implantate für Schneidezähne; ästhetische Einbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn insbesondere nicht, zu jeglichen Aufwendungen, die aus Anlass einer Krankheit oder Behinderung entstehen, Beihilfen zu gewähren (BVerwG…, Urteil vom 10.06.1999, a.a.O.; Urteil vom 31.01.2002, NJW 2002, 2045, 2046).

    Ergibt sich die Notwendigkeit für die Versorgung mit Implantaten nicht in erster Linie aus dem Ziel, einen krankhaften Zustand zu heilen, sondern - wie hier - aufgrund der Absicht, einen in ästhetischer Hinsicht optimalen Zustand wiederherzustellen, so ist der Ausschluss einer Beihilfe aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2002, a.a.O. zur Beihilfefähigkeit einer Perücke).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Auch von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (st. Rspr.; z.B. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 101; BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962, 2963; Urteil vom 29.06.1995, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308, 310 f.).

    Mit der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate auf die in Nr. 1.2.6 Satz 1 der Anlage a. F. geregelten Fälle hat sich der Dienstherr im Rahmen des ihm bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht zustehenden Ermessens gehalten und dadurch die Fürsorgepflicht nicht in ihrem Kern verletzt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, a.a.O., und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Auch von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (st. Rspr.; z.B. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 101; BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962, 2963; Urteil vom 29.06.1995, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308, 310 f.).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Auch von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (st. Rspr.; z.B. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 101; BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962, 2963; Urteil vom 29.06.1995, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308, 310 f.).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Ungeachtet der in Rechtsprechung und Literatur insoweit im einzelnen unterschiedlich formulierten Anforderungen liegt ein unzulässiger Beweisermittlungs- bzw. Ausforschungsantrag dann vor, wenn unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn "ins Blaue hinein" Behauptungen aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen fehlen (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.06.1993, InfAuslR 1993, 349, 354; BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998, NVwZ 1999, 654, 656; VGH Baden-Württemberg, 13. Senat, Beschluss vom 14.01.1997, AuAS 1997, 127, 128).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung von Beweisanträgen in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Ungeachtet der in Rechtsprechung und Literatur insoweit im einzelnen unterschiedlich formulierten Anforderungen liegt ein unzulässiger Beweisermittlungs- bzw. Ausforschungsantrag dann vor, wenn unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn "ins Blaue hinein" Behauptungen aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen fehlen (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.06.1993, InfAuslR 1993, 349, 354; BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998, NVwZ 1999, 654, 656; VGH Baden-Württemberg, 13. Senat, Beschluss vom 14.01.1997, AuAS 1997, 127, 128).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 2.95

    Beamtenrecht - Beihilferecht, Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Mit der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate auf die in Nr. 1.2.6 Satz 1 der Anlage a. F. geregelten Fälle hat sich der Dienstherr im Rahmen des ihm bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht zustehenden Ermessens gehalten und dadurch die Fürsorgepflicht nicht in ihrem Kern verletzt (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 03.03.1989, a.a.O., und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 4 S 1700/98

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für implantologische Leistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Das gilt insbesondere mit Blick auf die Erwägung, dass die Beihilfeleistungen als ergänzende Hilfeleistung des Dienstherrn keinen lückenlosen Schutz gewähren und der Verordnungsgeber mit der Regelung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Implantate in Nr. 1.2.6 Satz 1 der Anlage a. F. in typisierender und generalisierender Weise eine angemessene Begrenzung der besonders kostenintensiven Aufwendungen für diese Art prothetischer Zahnbehandlung gefunden hat, die dem Wesenskern der Fürsorgepflicht entspricht (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 26.10.1999, IÖD 2000, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1997 - A 13 S 2325/96

    Asylprozeß: Verletzung des rechtlichen Gehörs - fehlerhafte Ablehnung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02
    Ungeachtet der in Rechtsprechung und Literatur insoweit im einzelnen unterschiedlich formulierten Anforderungen liegt ein unzulässiger Beweisermittlungs- bzw. Ausforschungsantrag dann vor, wenn unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn "ins Blaue hinein" Behauptungen aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen fehlen (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.06.1993, InfAuslR 1993, 349, 354; BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998, NVwZ 1999, 654, 656; VGH Baden-Württemberg, 13. Senat, Beschluss vom 14.01.1997, AuAS 1997, 127, 128).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2012 - 2 S 2542/11

    Zur Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf …

    Ein solches Begehren auf vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit kann im Wege einer Verpflichtungsklage verfolgt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.2003 - 4 S 1869/02 - IÖD 2004, 22).

    Sowohl die Implantatversorgung als auch die "herkömmliche" Versorgung von Zahnlücken, insbesondere durch Brücken, sind als medizinisch ausreichende Maßnahmen zu qualifizieren und stellen daher im Regelfall eine ausreichende medizinische Versorgung sicher (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.12.2001 - 4 S 2442/99 - und Urteil vom 17.09.2003, aaO).

    Maßgeblich ist dabei der Gesichtspunkt, dass neben der Einbringung von Implantaten regelmäßig die Möglichkeit einer kostengünstigeren Alternativversorgung auf "herkömmliche" Art und Weise, etwa mit einer Brücke, gegeben ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.2003, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 15.08.2008 - 6 A 2861/06 - IÖD 2009, 236 und - 6 A 4309/05 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 1 A 3706/04

    Implantologie - OVG NW: Keine Indikation für Beihilfeanspruch- dennoch Erstattung …

    in diesem Zusammenhang BVerwG, z.B. Urteile vom 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, ZBR 2000, 46 = DÖD 2000, 39 (…Juris Rn. 21, 22), und vom 31.1.2002 - 2 C 1.01 -, ZBR 2002, 401 = DÖD 2002, 172 (…Juris Rn. 17); zu implantologischen Leistungen etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.9.2003 - 4 S 1869/02 -, IÖD 2004, 22 (…Juris Rn. 13, 14); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.10.1998 - 10 A 10692/98 -, IÖD 1999, 128 (…Juris, Rn. 34 ff.).

    Gerade wegen der Betroffenheit des Bereichs der Vorderzähne ist dies für die Betroffene ein Umstand von Gewicht, der sich nicht ausschließlich auf ästhetische Gesichtspunkte - vgl. dazu, dass derartige Gesichtspunkte für sich genommen eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht in aller Regel nicht begründen können, etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.9.2003 - 4 S 1869/02 -, a.a.O. (…Juris Rn. 16) - reduzieren lässt, sondern - neben der mit dem Zahnverlust drohenden physischen Beeinträchtigung - nachvollziehbar etwa auch zu psychischen Belastungen führen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 2 S 2672/17

    Beihilfe für implantologische Leistungen

    Maßgeblich ist dabei der Gesichtspunkt, dass neben der Einbringung von Implantaten regelmäßig die Möglichkeit einer kostengünstigeren Alternativversorgung auf "herkömmliche" Art und Weise, etwa mit einer Brücke, gegeben ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.2003 - 4 S 1869/02 -, IÖD 2004, 22; OVG Nordrh.-Westf., Urteile vom 15.08.2008 - 6 A 2861/06 -, IÖD 2009, 236 und - 6 A 4309/05 -, juris).
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