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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1987 - 4 S 210/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5996
VGH Baden-Württemberg, 12.05.1987 - 4 S 210/86 (https://dejure.org/1987,5996)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1987 - 4 S 210/86 (https://dejure.org/1987,5996)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1987 - 4 S 210/86 (https://dejure.org/1987,5996)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 4 S 1429/92

    Sonderurlaub für staatsbürgerliche Zwecke - Ermessensausübung; hier: viertägige …

    Zu einer vergleichbaren Erkenntnis ist der Senat bereits zu dem in der Vorschrift an anderer Stelle aufgeführten Begriff des wichtigen persönlichen Anlasses gelangt (Urteil vom 12.5.1987 - 4 S 210/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1996 - 4 S 2959/94

    Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung - keine dauernde Aneinanderreihung der …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Begriff des "Entgegenstehens dienstlicher Gründe" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl dazu BVerwG, Beschluß v 26.10.1973, BVerwGE 46, 173; Beschluß v 19.5.1992, ZBR 1992, 310;… Beschluß v 30.1.1996, aaO;… Günther, aaO, S 26 f.), soweit die dienstlichen Gründe nicht maßgebend von Faktoren geprägt werden, hinsichtlich deren eine Beurteilungsermächtigung der Verwaltung besteht (vgl dazu BVerwG, Urteil v 25.1.1967, BVerwGE 26.65;… Günther, aaO S 27), oder ob die Behörde bei ihrer Entscheidung nach § 13 Abs. 1 SUrlV eine einheitliche, umfassende Ermessensentscheidung zu treffen hat, in die sämtliche für die Entscheidung sachlich erheblichen Gesichtspunkte einzustellen sind und die insgesamt der im Ermessensbereich eingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (vgl insoweit zu § 12 Abs. 1 UrlVO, Urteile d Senats v 12.5.1987 - 4 S 210/86 -, v 15.9.1992 - 4 S 1961/91 - und v 14.2.1994 - 4 S 1429/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1992 - 4 S 1961/91

    Zur Beurlaubung eines Beamten aus wichtigem persönlichen Anlaß (hier: Training …

    Die Behörde ist hiernach ermächtigt, aus persönlichem Anlaß über die Bewilligung von Urlaub mit Bezügen außerhalb des Erholungsurlaubes zu entscheiden, wobei das von der Behörde einzuschätzende Gewicht des persönlichen Anlasses ein Maßstab der Ermessensausübung sein soll (Urteil v. 12.5.1987, 4 S 210/86, Die Justiz 1988, 140 = Schütz ES/B III 2 Nr. 32).
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