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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6140
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18 (https://dejure.org/2019,6140)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2019 - 4 S 300/18 (https://dejure.org/2019,6140)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 4 S 300/18 (https://dejure.org/2019,6140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Reiskostenvergütung einer Lehrkraft für eine mehrtägige Studienfahrt in eine europäische Großstadt; Erhöhung der Aufwandsvergütung "entsprechend den notwendigen Maßnahmen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen gegenüber Lehrkräften im Beamtenverhältnis in Baden-Württemberg; Festsetzung einer Aufwandsvergütung für mehrtätige außerschulische Veranstaltungen anstelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisekosten - Aufwandsvergütung bei Klassenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 492 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 101.84

    Zulässigkeit von Aufwandsvergütungvoller Reisekostenvergütung - Mehraufwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Es muss daher für die Gewährung einer Aufwandsvergütung genügen, dass es sich um Dienstreisen handelt, für die regelmäßig, d.h. bei üblichem Verlauf, geringere Aufwendungen als allgemein entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1986 - 6 C 101.84 -, Juris m.w.N.).

    Rn. 27 Die Aufwandsvergütung gemäß § 17 Abs. 1 LRKG hat sich, da sie "anstelle" der Reisekostenvergütung im Sinne des § 4 Nr. 3 bis 5 und 7 LRKG tritt, daran zu orientieren, dass dem Dienstreisenden gemäß § 3 Abs. 1 und 2 LRKG die dienstlich veranlassten, notwendigen Mehraufwendungen zu erstatten sind (BVerwG, Urteil vom 25.06.1986 - 6 C 101.84 -, Juris) und ist daher so zu bemessen, dass die entstehenden notwendigen Aufwendungen nach Abzug der häuslichen Ersparnis (für Verpflegung) typischerweise gedeckt werden.

    Der Gesetzgeber schreibt aber, wenn er mit § 17 Abs. 1 Satz 1 LRKG bestimmt, dass die Höhe der Aufwandsvergütung, mit der der Dienstreisende abgefunden werden soll, "entsprechend den notwendigen Mehrauslagen" festzusetzen ist, auch eine Differenzierung in der Höhe der Aufwandsvergütung nach dem jeweiligen Umfang der - dienstlich veranlassten - notwendigen Aufwendungen vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1986 - 6 C 101.84 -, Juris).

  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Da Lehrkräfte bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen regelmäßig mit den Schülern diese Unterkünfte beziehen, hat die Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine kostensparende Rückwirkung auf diese (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.07.1976 - VI C 152.73 - Nieders.OVG, Urteil vom 04.05.2017 - 5 LB 6/16 -, jeweils Juris).

    Auch insoweit ist die Ersetzung der normalen Reisekostenvergütung durch die Aufwandsvergütung grundsätzlich gemäß § 17 LRKG zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.07.1976 - 6 C 152.73 -, Juris zu § 17 HRKG).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht insoweit in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung erfolgen kann (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 26.07.1976 - VI C 152.73 -, Juris).

  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 1 K 6923/17

    Aufwandsvergütung statt Übernachtungsgeld für Lehrer bei Klassenfahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.12.2017 - 1 K 6923/17 - geändert:.

    Rn. 8 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.12.2017 - 1 K 6923/17 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 9.17

    Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Dies läuft dem Zweck des Reisekosten- bzw. Aufwandsvergütungsanspruchs zuwider, der gerade darin liegt, dass der Dienstherr in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abnimmt (zum abverlangten Teilverzicht vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2018 - 5 C 9.17 -, Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Denn indem der Gesetzgeber den Kreis der Dienstreisenden abschließend bestimmt, der von dem gesetzlich geregelten Unterkunfts- und Tagegeld ausgeschlossen werden kann, und die Grundsätze für die Erbringung und Bemessung der an dessen Stelle tretenden Aufwandsvergütung aufstellt, hat er die Verantwortung für damit verbundenen Einschränkungen in hinreichender Weise übernommen (zum Beihilferecht vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33.12 -, Juris).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Bei der Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung von Reisekostenvergütung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, sodass die Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO die richtige Klageart ist (BVerwG, Urteil vom 30.06.1966 - VIII C 42.63 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16

    Fürsorgepflicht; Klassenfahrt; Reisekostenvergütung; Schulfahrtenerlass 2006; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Da Lehrkräfte bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen regelmäßig mit den Schülern diese Unterkünfte beziehen, hat die Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine kostensparende Rückwirkung auf diese (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.07.1976 - VI C 152.73 - Nieders.OVG, Urteil vom 04.05.2017 - 5 LB 6/16 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18
    Die Bedeutung des § 17 Abs. 2 Satz 1 LRKG liegt insoweit darin, dass die oberste Dienstbehörde, wenn sie von der Ermächtigung Gebrauch macht, um dem allgemeinen Grundsatz ( § 3 Abs. 2 LRKG ), nur die für die Dienstreise notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, Geltung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1980 - 6 C 45.78 -, Juris zu § 17 Abs. 1 BRKG a.F.), auch selbst an diese Entscheidung gebunden ist und davon nicht im Einzelfall abweichen darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2024 - 4 S 584/23

    Reisekostenvergütung; Ausschluss von Tagegeld; geringe Entfernung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 25.02.2019 - 4 S 300/18 -, Juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 26.07.1976 - VI C 152.73 -, Juris Rn. 18).
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