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| VGH Baden-Württemberg, 24.06.1986 - 4 S 3228/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.10.1985 - 15 K 1233/85
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1986 - 4 S 3228/85
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2007 - 4 S 1699/05
Beamter; Teilzeitbeschäftigung; Ablehnung wegen Umfangs der begehrten …
Inhaltlich ist unter "dienstlichen Belangen" i.S.d. §§ 152 LBG ff. das engere öffentliche, d.h. das dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu verstehen (BVerwG…, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; Urteil des Senats vom 24.06.1986 - 4 S 3228/85 -, ZBR 1987, 153; Plog/Wiedow/Lemhöfer, § 72a BBG RdNr. 8).Ebenso wenig kommen mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene Erschwernisse wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation als entgegenstehende zwingende Belange in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 24.06.1986, a.a.O.; OVG Bremen…, Beschluss vom 20.04.1990, a.a.O.; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.).
- VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17 49
Ablehnung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen
Ebenso wenig kommen mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene Erschwernisse wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation als entgegenstehende zwingende Belange bzw. Gründe in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.10.1986 - 4 S 3228/85;… OVG Bremen, B.v 20.04.1990, a.a.O.;… siehe auch BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O.).
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