Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 4 S 3322/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Übernahme von Rechtsschutzkosten eines Beamten durch den Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.09.1994 - 17 K 281/94
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 4 S 3322/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 35 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 4 S 1370/90
Schutzbereich des BG BW § 98 S 2 - Kosten für einen Verteidiger im Rahmen eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 4 S 3322/94
Gerade die Übernahme oder Verringerung solcher wirtschaftlicher Belastungen sollen in diesem Zusammenhang die innere Unabhängigkeit des Beamten stärken und seine Bereitschaft zur Wahrnehmung solcher Tätigkeiten entsprechend berücksichtigen (vgl Urt d Senat v 09.07.1991 - 4 S 1370/90).Diese Erwägungen finden in der für Beamte des Polizeivollzugsdienstes und vergleichbarer Dienste geltenden Nr I 8.1 der Rechtsschutzrichtlinien ausdrücklich ihren Niederschlag; sie sind aber auch bei anderen Landesbediensteten bei der Auslegung der Nr I 1.3 a) zu beachten (vgl in anderem Zusammenhang schon Urteil des Senats vom 9.7.1991 - 4 S 1370/90).
- BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Rn. 13 Angesichts dessen ergibt sich auch nichts anderes aus der mit der Beschwerde geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils von einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. September 1996 (4 S 3322/94, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 1890/07
Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme dienstlichen Rechtschutzes durch den …
Rn. 48 Vgl. in diesem Zusammenhang: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1991 - 4 S 1370/90 -, juris (…Rn. 18), und Beschluss vom 27. September 1996 - 4 S 3322/94 -, juris (…Rn. 8); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, NVwZ-RR 2001, 115 (116) DÖD 2001, 179 (180) = RiA 2001, 203 (205) und juris (…Rn. 29). - VG Karlsruhe, 03.11.2015 - 1 K 3760/13
Anerkennung einer Vernehmung und Durchsuchung infolge staatsanwaltlicher …
Die Pflicht, sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen und sein Amt uneigennützig nach bestem Wissen zu verwalten, erfordert es dabei, den Beamten von den finanziellen Belastungen freizustellen, die sich aus einer im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit und seiner Stellung als Beamter erfolgten, im Nachhinein aber nicht gerechtfertigten Strafverfolgung ergeben (vgl. in anderem Zusammenhang: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.1996 - 4 S 3322/94 -, juris Rn. 8).Die durch etwaige Strafverfolgungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang entstehenden Sonderbelastungen sind dann allein dem privaten Risikobereich des Beamten zuzuordnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.1996 - 4 S 3322/94 -, juris Rn. 9).
- VG Regensburg, 11.03.2009 - RO 1 K 07.1530
Zu Art und Umfang der Fürsorgepflicht einer Gemeinde als Dienstherr gegenüber …
In diesem Rahmen kann deshalb auch nicht davon gesprochen werden, eine Schutzpflicht des Dienstherrn trete jedenfalls dann nicht ein, wenn von vornherein ersichtlich sei, dass der Angestellte (?) zu seiner strafrechtlichen verfolgten Verhaltensweise, auch wenn diese mit einer dienstlichen Verrichtung im äußeren Zusammenhang gestanden habe, nicht durch die dienstlichen Verhältnisse veranlasst worden sei und der Kläger auch bewusst aus anderen Gründen gehandelt habe (Widerspruchsbescheid S. 3); das Risiko der Strafverfolgung sei bei solchen Fallgestaltungen vom Gebot der Schutzgewährung durch den Dienstherrn nicht mehr umfasst, wie sich aus einem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 27.9.1996 (Az. 4 S 3322/94) ergebe. - OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz
Dies sei in der Rechtsprechung u. a. vom VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27. September 1996 - 4 S 3322/94 - bereits mehrfach entschieden worden. - VG Kassel, 19.06.2008 - 7 E 213/05
Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbedienstete - Erstattung der Kosten für …
Dies hat die Rechtsprechung u. a. für die zur Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen im Bereich des Bundes (…vgl. OVG Münster, U. v. 01.02.1988 - 1 A 2475/86 - DVBl. 1988, S. 1074 ff. = NVwZ 1989, S. 578 f.) bzw. der einzelnen Bundesländer (vgl. VGH Mannheim, B. v. 27.09.1996 - 4 S 3322/94 - juris - U. v. 09.07.1991 - 4 S 1370/90 - juris, LS in ESVGH 42, S. 154) erlassenen Richtlinien entschieden.
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