Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anforderungen an den Inhalt des Berufungsantrages - Sachbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.10.1994 - 4 K 2296/94
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 50 (Ls.)
- DÖV 1997, 604 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Daraus ergibt sich gleichzeitig, daß der erforderliche Umfang des Ermittlungsverfahrens und dessen ordnungsgemäße Durchführung danach zu beurteilen sind, auf welche Umstände die Zurruhesetzung gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.10.1964, ZBR 1965, 151; Urteil v. 17.10.1966, ZBR 1967, 148).Zum Beispiel können auch eine Minderung der geistigen Beweglichkeit, Gemütsverstimmungen, ein Nachlassen nervlicher oder seelischer Belastbarkeit, ein persönlichkeitsbedingter Mangel an Willenskraft, Selbstbeherrschung oder ein unter dienstlichen Belastungen auftretender erheblicher Mangel an Einsichts-, Kooperations- und Kompromißfähigkeit Dienstunfähigkeit auslösen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.1.1964, VwRspr. 16, 877; Urteil v. 17.10.1966, a.a.O.; Urteil 19.4.1968, Buchholz 232 § 42 Nr. 10).
Ferner ist es für die Annahme der Dienstunfähigkeit nicht erforderlich, daß die Fähigkeit zur Dienstleistung schlechthin verloren gegangen ist - eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kann Dienstunfähigkeit bewirken, wobei deren Auswirkungen auf den Dienst letztlich entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.10.1966, a.a.O.).
- LG Lüneburg, 09.01.1997 - 4 S 237/96
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines geparkten PKW durch ein spielendes Kind
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Rn. 20 Dem Senat liegen die Personalakten des Oberschulamts Kr (2 Bände), die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 4 K 2234/94 und 4 K 2296/94, die Akten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 4 S 3207/94, 4 S 2213/95 und 4 S 237/96 einschließlich der dort beigezogenen Akten vor.Rn. 21 Der Senat hat die Verwaltungsrechtssachen 4 S 3365/94, 4 S 2213/95 und 4 S 237/96 gemäß § 93 VwGO durch in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluß zur gemeinsamen Verhandlung verbunden; eine Verbindung zu gemeinsamer Entscheidung erschien nicht zweckmäßig.
Daß die Klägerin den Widerspruchsbescheid vom 5.9.1995 nicht durch ausdrückliche Antragstellung in das vorliegende Verfahren einbezogen hat, ist unschädlich, da der Widerspruchsbescheid ohnehin regelmäßig nicht selbständiger Anfechtungsgegenstand ist (vgl. Urteil d. Senats v. 19.11.1996 im Parallelverfahren 4 S 237/96, m.w.N.).
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Wesentlich dabei ist, es dem Beamten zu ermöglichen vor Ausspruch der Versetzung in den Ruhestand bei dem von der Dienstbehörde unabhängigen Ermittlungsbeamten sachgerechte Einwendungen gegen alle Umstände anzubringen, aus denen seine Dienstunfähigkeit hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 31.5.1990, NVwZ 1991, 477 = ZBR 1990, 353, m.w.N.).Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Dienstfähigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil v. 31.5.1990, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
Versetzung eines Beamten in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Durchführung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Rn. 29 Gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 LBG in der zum Zurruhesetzungszeitpunkt maßgebenden (vgl. Urteil d. Senats v. 22.9.1994 - 4 S 2757/92 -, DÖD 1994, 208) Fassung vom 6.7.1994 (GBl. S. 349) ist der Beamte auf Lebenszeit vorbehaltlich des § 53 Abs. 3 LBG in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.Rn. 33 Im übrigen führen Verfahrensmängel des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens, das die Grundlage für einen von der zuständigen Behörde zu erlassenden und vom Gericht in vollem Umfang überprüfbaren Verwaltungsakt bildet, nur dann zur Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung, wenn ein erforderliches Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.3.1991 - 4 S 1626/90 -, DÖD 1993, 87) oder wenn es zur Klärung der entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht beigetragen hat (vgl. Urteil d. Senats v. 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, a.a.O.; Beschluß d. Senats v. 22.3.1996 - 4 S 1468/94).
- BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Notwendig ist indes, daß der Antrag eine Sachbitte enthält, also nicht lediglich auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung um ihrer selbst willen ohne Angriff in der Sache gerichtet ist (BGH, Urteil vom 22.3.1994, NJW 1994, 2835; OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.1986, NJW 1987, 783; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 RdNr. 30;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 124 VwGO RdNr. 5;… Zöller-Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 519 RdNr. 28;… Thomas-Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 519 RdNr. 17).Allerdings wird ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag regelmäßig genügen, wenn mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen ist, daß Ziel des Rechtsmittels die Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist (vgl. BGH, Urt. 22.3.1994, a.a.O.;… Zöller-Schneider, a.a.O., § 519 RdNr. 28;… Thomas-Putzo, a.a.O., § 519 RdNr. 17).
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89
Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist dabei das funktionelle Amt im abstrakten Sinne bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.2.1992, RiA 1992, 301; Urteil v. 28.6.1990, NVwZ 1991, 476). - BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Dies liegt jedoch nicht etwa daran, daß die Ermittlungsbeamtin zur Aufklärung der für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit der Klägerin erheblichen Fragen überhaupt nichts beigetragen hätte (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 28.8.1964, BVerwGE 19, 216), sondern an der fehlenden Mitwirkung der Klägerin an der Erforschung des Sachverhalts. - BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Rn. 38 Danach ist das Oberschulamt zu Recht zu der Erkenntnis gelangt, daß die Klägerin nach den der Behörde im Zeitpunkt der Zurruhesetzung zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 13.12.1995 - 2 B 68.95) dienstunfähig im Sinne von § 53 Abs. 1 S. 1 LBG ist. - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1991 - 4 S 1626/90
Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Rn. 33 Im übrigen führen Verfahrensmängel des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens, das die Grundlage für einen von der zuständigen Behörde zu erlassenden und vom Gericht in vollem Umfang überprüfbaren Verwaltungsakt bildet, nur dann zur Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung, wenn ein erforderliches Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.3.1991 - 4 S 1626/90 -, DÖD 1993, 87) oder wenn es zur Klärung der entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht beigetragen hat (…vgl. Urteil d. Senats v. 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, a.a.O.; Beschluß d. Senats v. 22.3.1996 - 4 S 1468/94). - BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94
Daraus ergibt sich gleichzeitig, daß der erforderliche Umfang des Ermittlungsverfahrens und dessen ordnungsgemäße Durchführung danach zu beurteilen sind, auf welche Umstände die Zurruhesetzung gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.10.1964, ZBR 1965, 151; Urteil v. 17.10.1966, ZBR 1967, 148). - BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94
Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren
- BGH, 08.03.1988 - VI ZR 234/87
Berufungsbeschwer bei Abweisung der Direktklage gegen einen …
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89
Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge - …
- BGH, 09.11.1995 - IX ZB 65/95
Zulässigkeit einer Klageänderung in Berufungsverfahren
- BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61
Rechtsmittel
- OLG Hamburg, 26.09.1986 - 1 U 2/85
Zu den Mindestanforderungen eines Revisionsantrags
- BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen überspannter Anforderungen an die …
Hierzu kann aber auch ein auf Urteilsaufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag genügen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang deutlich wird, dass Ziel des Rechtsmittels die unbeschränkte Weiterverfolgung des bisherigen Sachbegehrens ist (ähnlich VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 1996 - 4 S 3365/94 - juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - VI ZR 227/93 - NJW 1994, 2835 ).
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