Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Dienst in Wechselschicht bei gegenseitiger Ablösung in 24-Stundenschichten; zum Anspruch auf die Wechselschichtzulage neben der Feuerwehrzulage - Konkurrenz mehrerer Zulagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.10.1993 - 2 K 309/93
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94
- BVerwG, 22.11.1996 - 2 B 74.96
- BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94
Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. BVerwGE 88, 337).Gleichwohl blieb es dem Besoldungsgesetzgeber bei der allgemeinen Regelung einer Erschwerniszulage in Form der Wechselschichtzulage unbenommen zu bewerten, ob und inwieweit durch einen regelmäßigen Dienst in Wechselschichten oder sonstigen Schichten auch im Einsatzdienst der Feuerwehr Erschwernisse auftreten, die von der Feuerwehrzulage, die neben dem Erfordernis, in schwierigen Situationen (Brand, Notfällen, Naturkatastrophen, usw.) mit physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig zu werden, auch die erforderliche Bereitschaft im Blick hat, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG 88, 337), nicht vollständig erfaßt werden und zumindest unter bestimmten Voraussetzungen eine Erschwerniszulage für solche Beamte neben der Feuerwehrzulage rechtfertigen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1992 - 12 A 2675/88
Regelmäßige Arbeitszeit; Feuerwehrbeamter; Wechselschichten; Tagesdienst
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94
Charakteristisches Merkmal einer Wechselschicht ist demnach, daß die tägliche Arbeitszeit in bestimmten Zeiträumen wechselt, die Bediensteten also ganz oder teilweise nicht zur selben Zeit arbeiten, sondern ihr Arbeitspensum unter gegenseitiger Ablösung dergestalt erledigen, daß abwechselnd der eine Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfrei ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.1.1992, RiA 1992, 209).
- VG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 K 956/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schichtdienstzulage; Gewährung einer …
Rn. 22 Vgl. BAG, Urteile vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 -, vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - LAG Nürnberg, Teilurteil vom 29. Januar 2003 - 4 Sa 1050/01 - vgl. ferner OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 1995 - 12 A 2544/93 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.4 Nr. 27; VGH BW, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 4 S 402/94 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.4 Nr. 31.
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