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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 589/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21301
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 589/03 (https://dejure.org/2003,21301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2003 - 4 S 589/03 (https://dejure.org/2003,21301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2003 - 4 S 589/03 (https://dejure.org/2003,21301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausschlussfrist für die Meldung eines Dienstunfalles bei Spätfolgen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 589/03
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 589/03
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 4 S 589/03
    Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997, VBlBW 1997, 263).
  • VG Berlin, 13.10.2009 - 28 A 333.05

    Anerkennung von Spätfolgen für Unfallfürsorgeleistungen

    Nach dem eindeutigen Wortlaut beginnt die Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG mit dem Eintritt des Unfalls, unabhängig davon, ob der Beamte vor Ablauf der Ausschlussfrist den Zusammenhang eines Körperschadens mit einem Unfallereignis erkannt hat oder nicht bzw. einen solchen erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, - 2 C 5/01 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2003, - 4 S 589/03 -, zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 09.05.2006 - 10 K 3873/05

    Fristbeginn für die Meldung eines Dienstunfalls

    Es kommt allerdings nicht darauf an, dass der Beamte ein Ereignis als Dienstunfall einstuft (…BVerwG, Urteil v. 28.2.2002, 2 C 5/01, juris, Rn. 17 f.;… Hess. VGH, Beschl. v. 7.3.1995, 1 UE 1098/92, juris, Rn. 24 ff.) oder einstufen konnte (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2003, 4 S 589/03, juris).
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