Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.03.2004 - 4 S 802/03 |
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2004 - 4 S 802/03
- BVerwG, 24.11.2004 - 2 B 65.04
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz
Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung medizinisch indiziert ist und Erfolg verspricht (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.2004 - 4 S 802/03 - und Beschl. v. 28.7.2004 - 4 S 1331/04 -).Stehen wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung, können auch Aufwendungen für sogenannte "Außenseitermethoden" notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (…BVerwG, Urteile vom 29.6.1995 und 18.6.1998, jeweils aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.2004 - 4 S 802/03 -).
Wenn ein Beamter insoweit Handlungssicherheit haben möchte, muss er eine ausdrückliche Klärung der Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen herbeiführen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.2004 - 4 S 802/03 -).
- VG Stuttgart, 26.10.2023 - 10 K 2041/22
Beihilfefähigkeit der Liposuktion als Behandlungsmethode für ein Lipödem der …
Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung medizinisch indiziert ist und Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 20 mit Verweis auf Beschluss vom 29.03.2004 - 4 S 802/03 - und Beschluss vom 28.07.2004 - 4 S 1331/04 -). - VG Stuttgart, 07.07.2008 - 12 K 4319/07
Beihilfe; Leistungserbringung durch nichtärztliches Personal
Die Gewährung von Beihilfe erfolgt stets im Einzelfall und erzeugt insbesondere keinen Anspruch auf Beibehaltung einer der Beihilfeverordnung widersprechenden rechtswidrigen Bewilligungspraxis (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2004 - 4 S 802/03 -). - VG Sigmaringen, 12.12.2006 - 4 K 85/05
Fehlende Beihilfefähigkeit bei ärztlich nicht vertretbarer Behandlung einer …
Soweit insofern Vertrauen in eine abweichende Bewilligungspraxis entstanden sein sollte, wäre dieses Vertrauen jedenfalls nicht geschützt, da sich daraus kein Anspruch auf Beibehaltung einer der BVO widersprechenden, rechtswidrigen Bewilligungspraxis ergeben würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.3.2004 - 4 S 802/03 -).
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