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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12765
OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86.95 (https://dejure.org/1995,12765)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.10.1995 - 4 S 86.95 (https://dejure.org/1995,12765)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 4 S 86.95 (https://dejure.org/1995,12765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitserlaubnis; Türkischer Arbeitnehmer; Erneuerung der Arbeitserlaubnis; Jahresfrist; Wechsel des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 11 M 4364/96

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wechsel des Arbeitgebers; …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt (…so bereits Senatsbeschlüsse v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - und v. 6.2.1995, a.a.O.; ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87 = NVwZ-RR 1996, 473; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477 = NVwZ-RR 1995, 470 = AuAS 1995, 98; Benassi, InfAuslR 1995, 89;… Hailbronner, AuslR, Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Rdnr. 13; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Kemper, ZAR 1995, 114; Mallmann, JZ 1995, 916;… offengelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, a.a.O.).

    Dieser Systematik mit seiner abgestuften Privilegierung je nach Beschäftigungsdauer würde es gerade im Hinblick auf die angestrebte schrittweise Integration in den Arbeitsmarkt widersprechen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 bei entsprechend langer Beschäftigung bei einem früheren Arbeitgeber gleich welcher Branche schon nach weniger als einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis bei diesem haben sollte (so zu Recht OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 19.04.1999 - 12 TG 4404/98

    Aufenthaltsrecht aufgrund supranationalen Aufenthaltsrechts: Wechsel des …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem Zeitpunkt, ab dem er nach drei jähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung gemäß Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB das Recht erwirbt, sich für den gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben, führt dazu, dass die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB neu zu laufen beginnt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-386/95 - Eker -, NVwZ 1997, 1108 = EZAR 811 Nr. 31; Hess. VGH, 19.02.1996 - 12 TG 1757/95 - 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = DÖV 1995, 477; 03.02.1998 - 12 TZ 3630/97 - VGH BW, 13.07.1993 - 1 S 1260/93 -, EZAR 019 Nr. 3 = InfAuslR 1994, 46; OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86/95 - EZAR 025 Nr. 15; OVG Lüneburg, 08.09.1997 - 11 M 3069/97 - Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rn 5/193; Nr. 2.5.2 AAH-ARB 1/80, EZAR 10 Nr. 1 = InfAuslR 1999, 13; vgl. auch BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306 = EZAR 029 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.1997 - 11 M 6742/96

    Aufenthaltserlaubnis u. Anspr. aus Art. 6 ARB 1/80;; Arbeitgeberwechsel; …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt; denn der Systematik des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit seiner abgestuften Privilegierung je nach Beschäftigungsdauer würde es gerade im Hinblick auf die angestrebte schrittweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt widersprechen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 bei entsprechend langer Beschäftigung bei einem früheren Arbeitgeber gleich welcher Branche schon nach weniger als einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis bei diesem haben sollte (so bereits Beschl. d. Sen. v. 23.9.1996 - 11 M 4364/96 - u. v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477; a.A.: OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Mallmann, JZ 1995, 916;… offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, InfAuslR 1995, 389).
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