Rechtsprechung
| LG Mannheim, 20.10.1993 - 4 S 89/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Itzehoe, 24.04.2009 - 9 S 108/08
Nachträgliche Heilung oder Umlage von nicht bekanntgegebenen Betriebskosten; …
Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, es müsse im Fall der Neuvermietung wenigstens eine Schätzung vorgenommen werden (LG Hamburg, WE 2005, 183; LG Duisburg, Urteil vom 25.02.2003, Az. 13 S 322/02 - [...]; LG Mannheim, WuM 1994, 693 [LG Mannheim 20.10.1993 - 4 S 89/93] ), stellt der Ansatz einer Betriebskostenvorauszahlung bereits eine solche Schätzung dar.Die Auffassung schließlich, dass die Höhe der Betriebskosten nach den einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sei und die Angabe einer Gesamtsumme nicht ausreiche (OLG Oldenburg, WuM 1997, 609 [OLG Oldenburg 14.03.1997 - 5 UH 1/97] ; LG Kleve, Beschluss vom 03.07.2007, Az. 6 T 62/07 - [...]; LG Berlin, GE 2007, 913; LG Hamburg, WE 2005, 183; LG Duisburg, Urteil vom 13.01.2004, Az. 13 S 269/03 - [...]; LG Mannheim, WuM 1994, 693 [LG Mannheim 20.10.1993 - 4 S 89/93] ; a.A. Lützenkirchen, NZM 2008, 630, 631), teilt die Kammer nicht.
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