Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 6 Abs 1 S 2 Nr 5 BeamtVG
Beamtenrechtliche Versorgung; Berücksichtigung von Zeiten eines Urlaubs ohne Dienstbezüge - Wolters Kluwer
Dienstunfall; Zurruhesetzungsverfügung; Versorgungsbescheid; Feststellungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBG BW § 43
Zurruhesetzung wegen eines Dienstunfalles; Zurruhesetzungsverfügung ohne Feststellungen zu den Ursachen der Dienstunfähigkeit; Anspruch auf ein Unfallruhegehalt; Verfahren über den Versorgungsbescheid - rechtsportal.de
LBG BW § 43
Zurruhesetzung wegen eines Dienstunfalles; Zurruhesetzungsverfügung ohne Feststellungen zu den Ursachen der Dienstunfähigkeit; Anspruch auf ein Unfallruhegehalt; Verfahren über den Versorgungsbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 16.10.2017 - 8 K 5102/16
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Papierfundstellen
- DÖV 2019, 624 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Nach der ursprünglichen Konzeption des § 111 Abs. 1 BBG a.F. wurde zu diesem Zweck sowie aus Vertrauensschutzgründen der Grundsatz, dass Entscheidungen über die Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten erst beim Eintritt des Versorgungsfalles getroffen werden, durchbrochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 4.81 -, Juris zu § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F.).Ob vor diesem Hintergrund auch eine Feststellung, auf die ein Anspruch nach Beendigung des Urlaubs nicht mehr besteht, weiterhin - von Amts wegen - zulässig ist und grundsätzlich noch Rechtswirkungen nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 Halbs. 2 BeamtVG (2006) entfaltet, wenn sie vor Eintritt des Versorgungsfalles ergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 4.81 -, Juris zu § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F.), bedarf hier keiner Entscheidung.
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Diese haben grundsätzlich keine Gesetzeskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 2.97 -, Juris). - BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Rn. 36 Maßgeblicher Zeitpunkt für die der Beurteilung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist der Beginn des Ruhestandes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 C 34.09 -, Juris). - BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Allerdings konnte auch unter Geltung dieser Bestimmung eine sich vom damaligen Wortlaut lösende rechtliche Beurteilung unter besonderen Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf die Treue- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn geboten und es dem Dienstherrn verwehrt sein, unter Berufung auf den Gesetzeswortlaut einen Antrag auf Berücksichtigung des Urlaubs als ruhegehaltfähige Dienstzeit allein aus einem formalen Gesichtspunkt, nämlich wegen Fehlens einer fristgerechten Vorab-Entscheidung, abzulehnen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.02.1972 - VI C 20.69 -, Juris). - BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95
Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18
Anders als die Freistellung als solche können zweckabhängige Rechtswirkungen einer ursprünglichen Beurlaubung durch insoweit günstigere Rechtswirkungen einer anderweitigen Beurlaubung auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden (zum nachträglichen Erziehungsurlaub vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 C 8.95 -, Juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2026 - 10 A 11076/25
Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge; Ruhegehaltfähigkeit
Insoweit ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BeamtVG gerade zwischen der grundsätzlichen Ruhegehaltfähigkeit der Zeiten der Beurlaubung ohne Dienstbezüge - diese steht mit dem Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 lit. a) und lit. b) BeamtVG, also der schriftlichen Anerkennung des dienstlichen Interesses bzw. der öffentlichen Belange und der Zahlung des Versorgungszuschlags, fest - und der im Ermessen der Beklagten stehenden Entscheidung, ob diese Zeit im konkreten Fall als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wird, zu unterscheiden (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 39, siehe dazu unten 1. a bb 2).Rn. 16 Ernstliche Richtigkeitszweifel an der angefochtenen Entscheidung ergeben sich schließlich auch nicht mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. April 2019 (4 S 934/18, juris Rn. 67), der - wie der Kläger und die Beigeladene erläutern - von der grundsätzlichen Möglichkeit der vorherigen bindenden - oder jedenfalls zu berücksichtigenden - Feststellung der Ruhegehaltfähigkeit ausgehe.
Rn. 24 All dies einstellend sprechen nicht nur der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BeamtVG und die Systematik des Beamtenversorgungsgesetzes (vgl. zur Systematik auch OVG NRW…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 1 A 3852/19 -, juris Rn. 22, wonach nur die Vorschriften, die ein Ermessen des obersten Dienstherrn eröffnen - wie dies hier der Fall ist -, eine "Berücksichtigung" der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vorsehen) für eine (echte) Ermessens- bzw. Kannvorschrift, sondern dies entspricht auch dem Willen des historischen Gesetzgebers, der den Wortlaut der Norm bewusst angepasst hat, um deren Ermessenscharakter herauszustellen (siehe zum Ermessenscharakter der Norm auch VGH BW, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 39 ff., 52).
Es bestehen vielmehr weitere Aspekte (insbesondere: Vermeidung einer ungerechtfertigten Doppelversorgung), die nach dem Willen des historischen Gesetzgebers, aber auch nach dem Sinn und Zweck der Norm in eine eigenständige Ermessensausübung über die Berücksichtigung grundsätzlich ruhegehaltfähiger Beurlaubungszeiten einzustellen sind (…siehe dazu auch Tegethoff, in: Plog/Wiedow [Hrsg.], Bundesbeamtengesetz, 471 Lfg. Stand: 1. November 2024, § 6 BeamtVG Rn. 114-117; VGH BW, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 39 ff., 52).
Diese Ermessensentscheidung ist erst mit Eintritt des Versorgungsfalls zu treffen, da sich der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BeamtVG insoweit eine Durchbrechung des Versorgungsfallprinzips nicht entnehmen lässt (…siehe dazu auch Tegethoff, a.a.O., § 6 BeamtVG Rn. 114-117; VGH BW, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 39 ff., 52).
Mit dieser Feststellung auf der ersten Stufe wird ausschließlich noch der Beweissicherung Rechnung getragen, aber es erfolgt keine Festlegung für die auf einer zweiten Stufe mit Eintritt des Versorgungsfalls zu treffende Ermessensentscheidung, ob die Zeiten auch als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 56, siehe dazu auch oben unter 1. a bb 2).
- VG Freiburg, 25.01.2022 - 13 K 3633/19
Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen …
Maßgeblich für die Beurteilung der versorgungsrechtlichen Ansprüche einer Beamtin oder eines Beamten ist die Rechtslage in dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls (…Versorgungsfallprinzip, vgl. Leihkauff, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, 10. Update mit Stand: 154. AL Oktober 2021, 3.4, m.w.N.; siehe BVerwG…, Urteil vom 09.09.2021 - 2 C 4.20 -, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25.08.2011 - 2 C 22.10 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 26.11.2013 - 2 C 17.12 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 36 ), hier also der Zeitpunkt der Entlassung des Klägers. - VGH Baden-Württemberg, 26.08.2025 - 4 S 1773/24
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Berücksichtigung der Aufbauhilfe im …
Rn. 18 1. Nach dem sog. Versorgungsfallprinzip ist für die Beurteilung der versorgungsrechtlichen Ansprüche eines Beamten die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung maßgeblich, wobei Übergangsregelungen zu beachten sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.12.2021 - 2 B 25.21 -, juris Rn. 8 m.w.N; Senatsurteil vom 30.04.2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 36 …und vom 28.01.2025 - 4 S 862/23 -, juris Rn. 31 ). - VG Berlin, 27.06.2022 - 5 K 198.19
Beamtenversorgung: Dienstzeiterhöhung wegen Einsatz in einem Land mit …
Ausnahmevorschriften sind grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. März 1961 - GrSen 4.60 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. November 2015 - 12 B 16.14 -, juris Rn. 56), was ebenfalls gegen eine Erweiterung des Klimabegriffs in § 13 Abs. 2 Satz 1 LBeamtVG spricht. - VG Gelsenkirchen, 26.08.2019 - 3 K 1489/18
Vorabentscheidung, Vordienstzeit, ruhegehaltfähige Dienstzeit, …
Rn. 32 Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, Rn. 36, juris; VG Minden, Urteil vom 12. Juli 2018 - 4 K 2591/16 -, Rn. 71, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 -, Rn. 4, juris.
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