Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 4 Sa 1855/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 26.02.2013 - 13 Sa 845/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Schriftformerfordernis des § 623 BGB - …
Rn. 39 Die Berufung auf einen Formmangel kann zwar nur ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen (BAG vom 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 -, NZA 2005, 162; BAG vom 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 -, BAGE 87, 200; LAG Niedersachsen vom 11. August 2005 - 4 Sa 1855/04 -, zitiert nach juris; BGH vom 12. Mai 1986 - II ZR 225/85 -, WM 1986, 939).Dies kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt, z. B. wenn der Arbeitnehmer seine Beendigungsabsicht mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach Ausdruck verliehen und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschafft hat (…BAG vom 16. September 2004, a. a. O.;… BAG vom 04. Dezember 1997, a. a. O.; LAG Niedersachsen vom 11. August 2005, a. a. O.; vgl. auch BAG vom 20. August 1998 - 2 AZR 603/97 -, AP Nr. 5 zu § 127 BGB;… APS-Greiner, 4. Auflage 2012, § 623 BGB Randziffer 39 ff.).
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